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PFAS: Ständerat will Landwirten helfen

Der Ständerat will Bauernhöfe, deren Produkte zu hohe PFAS-Werte aufweisen, finanziell unterstützen. Die kleine Kammer hat eine von seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie eingereichte Motion am Mittwoch mit 32 zu 12 Stimmen angenommen.

blu/sda |

Hintergrund der Motion ist, dass 2024 im Kanton St. Gallen zahlreiche mit per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) belastete Flächen entdeckt wurden.

Verkaufsverbot

Als erste Massnahme wurde bei den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben im August 2024 der Verkauf von Fleisch gestoppt. Im Fleisch von Kühen und Rindern wie auch im Boden oder im Quellwasser wurden erhöhte oder zu hohe Werte gemessen. Auch Milchproben wiesen erhöhte Werte auf. Als Grund für die Belastung der Böden wird der Austrag von Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen vermutet, der mit PFAS belastet war. Seit 2006 wird kein Klärschlamm mehr als Dünger verwendet.

Die St. Galler Kantonsregierung hat einen Sonderkredit in der Höhe von 5 Millionen Franken bereitgestellt. Damit sollen einerseits die betroffenen Bauernfamilien finanziell unterstützt werden. Dann soll damit aber auch die Forschung finanziert werden, um herauszufinden, wie die PFAS-Belastung reduziert werden kann. 

Betroffenen Betrieben rasch helfen

PFAS dürfte auf Landwirtschaftsflächen in der ganzen Schweiz entdeckt werden. Die Existenz von Betrieben könnte gefährdet sein. Deshalb will der Ständerat betroffenen Landwirtinnen und Landwirte rasch und gezielt helfen. Die landwirtschaftlichen Betriebe sollen unterstützt werden, um mit kurz- und mittelfristigen Massnahmen auf ihre standortspezifische PFAS-Problematik zu reagieren. «Da derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Betriebe langfristig die landwirtschaftliche Produktion auf besonders belasteten Standorten nicht werden fortführen können, soll auch geprüft werden, wie der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Produktion für diese Betriebe begleitet werden könnte», schreibt die Kommission in der Motion.

Weiter sollen zusammen mit Betroffenen, Fachleuten und mit den Kantonen Lösungen für den Umgang mit standortspezifischen PFAS-Belastungen gefunden werden. Werden Grenzwerte definiert, namentlich für die Landwirtschaft oder die Trinkwasserversorgung, sollen derweil nicht nur Risiken für Umwelt und Gesundheit beachtet werden – sondern auch die Vollzugstauglichkeit sowie wirtschaftliche Folgen.

«Existenz gefährdet»

«Die Belastungen kommen vermutlich aus Klärschlamm-Austrägen, die bis 2006 zulässig waren. Die Bauern wurden früher von den Behörden sogar animiert, Klärschlamm auszutragen», sagte Kommissionssprecher Benedikt Würth (SG/Mitte). Wenn nun betroffene Bauern von gewissen Kreisen ultimativ zum Aufhören aufgefordert würden, dann gehe um ein staatspolitisches, gesellschaftliches Thema. Eine Fläche von 1700 Hektaren sei betroffen. «Auch Bauland ist betroffen, sodass sehr hohe Mehrkosten bei privaten Bauprojekten drohen. Auch Strassenbau- und Hochwasserschutzprojekte sind potenziell betroffen», führte Würth aus.

 

Für die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe stellten diese Ergebnisse eine grosse Herausforderung dar. «Sie gefährden teilweise ihre wirtschaftliche Existenz. «Die Landwirtschaftsbetriebe benötigen diese Zeit, sie benötigen eine faire Frist und Rechtssicherheit, um Massnahmen auszuarbeiten und deren Wirkung auch zu testen. Vor dem Hintergrund, dass die bisher gefundenen Belastungen im Fleisch nicht akut toxisch sind, ist eine verlängerte Übergangsfrist gerechtfertigt und angemessen», sagte Würth weiter.

«Menschen am stärksten betroffen»

Eine rot-grüne Minderheit beantragte die Ablehnung der Motion. Weil noch viele Fragen offen seien, sei man dagegen, den Spielraum für das Festlegen von Grenzwerten von Vornherein einzuschränken. «Weil sich PFAS nicht abbauen und in der Nahrungskette anreichern, nimmt die Konzentration entlang der Nahrungskette zu. Zuerst sind sie im Wasser, dann sind sie in den pflanzlichen Lebensmitteln, in den Eiern, in Milch und schlussendlich im Fleisch. Der Mensch steht am Ende der Nahrungskette, das heisst, dass wir am stärksten davon betroffen sein werden», sagte Tiana Moser (GLP/ZH). 

 

PFAS hätten in anderen Bereichen eine wichtige Funktion. Dass Grenzwerte angepasst werden, lehnte Moser entschieden ab. «Aber bei allem Verständnis für die Belastung der betroffenen Kreise - nur weil die Herausforderung gross ist, können wir Grenzwerte nicht einfach neu an der Wirtschaftlichkeit ausrichten. Im Zentrum müssen bei der Festlegung der Grenzwerte die Gesundheit der Bevölkerung und der Schutz unserer Lebensgrundlagen stehen», führte sie aus.  Selbstverständlich müssten Lösungen für die wirtschaftlichen Folgen gefunden werden, gerade für die betroffenen Landwirte, fuhr sie fort.

«Eine Zero-Strategie für PFAS ist völlig unrealistisch», sagte derweil Benedikt Würth (Mitte/SG). Auch der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. Man werde beim Festlegen von Grenzwerten die in der Motion genannten Faktoren berücksichtigen. Das Innendepartement arbeite zudem bereits an einer befristeten Regelung für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die aus Standorten mit erhöhter Belastung durch PFAS stammten.

Als Nächstes muss sich der Nationalrat mit dem Geschäft befassen.

Was sind PFAS?

Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind eine Gruppe von schwer abbaubaren Chemikalien, die in verschiedenen industriellen Prozessen und Produkten, wie Textilien, elektronischen Geräten, Papierbeschichtungen, Farben, Feuerlöschschäumen und Skiwachsen eingesetzt werden. Die Stoffgruppe umfasst mehr als 5’000 verschiedene Verbindungen. Drei bekannte Einzelstoffe, die Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), die Perfluoroctansäure (PFOA) und die Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) sind in der Schweiz und der EU mittlerweile weitgehend verboten.

Aufgrund ihrer Stabilität können sie aber in der Umwelt weiterhin nachgewiesen werden. PFAS können z.B. aus belasteten Standorten ins Grundwasser eingetragen werden. Ein weiterer Eintragsweg ist die Infiltration von Oberflächenwasser ins Grundwasser. Ins Oberflächenwasser wiederum gelangen die PFAS über gereinigtes Abwasser oder von belasteten Standorten. Aus belastetem Boden oder belastetem Tränkewasser für Tiere können PFAS auch in die Nahrungskette übergehen. Nach heutigem Kenntnisstand sind insbesondere Fleisch, Milch, Eier und Fische betroffen. Quelle: Interkantonales Labor

Kommentare (2)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Victor Brunner | 04.06.2025
    Nicht der Ständerat will den Bauern helfen sondern einmal mehr müssen die SteuerzahlerInnen den Bauern helfen. Das einig beständige an der Landwirtschaft sine die jährlichen Mehrkosten die von der Allgemeinheit zu tragen sind. Bauern als "Unternehmer" bezeichnen ist Etikettenschwindel aber mit dem Schlagwort "Versorgungssicherheit" kann man über Jahrzehnte die hohle hand machen!
    • Burri | 04.06.2025
      Es sind nicht die Bauern welche das PFAS in die Abwässer ( ARA ) geleitet haben, sondern wir alle. Es ist eine Schande, immer nur die Bauern als Giftmenschen zu betiteln. Ohne Bauern hätten wir weltweit nichts zu essen!!!!
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