Die Mindestvorgabe von 3,5 Prozent an Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf Ackerflächen wird 2024 eingeführt. Eine Motion von Ständerat Beat Rieder (Mitte/VS), der diesen Passus aus der Direktzahlungsverordnung streichen wollte, lehnte der Nationalrat knapp ab.
Der Bundesrat die Inkraftsetzung hat die Mindestvorgabe von 3,5 Prozent an Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf der Ackerfläche aufgrund des Krieges in der Ukraine bereits um ein Jahr auf 2024 verschoben. Ständerat Beat Rieder (Mitte/VS) will diesen Passus ganz aus der Verordnung streichen.
«14’000 Hektaren bestes Ackerland»
In seiner Motion «Nahrungsmittelproduktion hat Vorrang» hält er fest, dass die Produktion von Lebensmitteln eine zentrale Aufgabe der Schweizer Landwirtschaft sei. Die Bedeutung einer sicheren Lebensmittelversorgung habe stark zugenommen. Der Ausbruch des Krieges in der Ukraine habe dies zusätzlich unterstrichen. «Vor diesem Hintergrund ist der neueste Beschluss des Bundesrates vom 13. April 2022, nach denen künftig zusätzlich 3,5 Prozent des Ackerlandes als Biodiversitätsförderflächen bewirtschaftet werden müssen völlig unverständlich», schreibt Rieder in seiner Motion. 3,5 Prozent der besten Ackerböden aus der Produktion werde aus der Produktion genommen.
«Es ist nicht logisch, dass der Bundesrat jetzt entscheidet, dass wir weitere 14’000 Hektaren bestes Ackerland extensiv und nicht voll bewirtschaften, weil uns damit Nahrungsmittel – Getreide – für eine Million Menschen entgehen. Gleichzeitig heisst es in der gesamten Bevölkerung: Wir wollen die Nahrungsmittel umstellen, wir wollen weg vom Fleisch und hin zum Getreide. Ja, wie wollen Sie das alles vereinbaren? Das geht nicht. Die Rechnung geht nicht auf», sagte Rieder im September 2022 im Ständerat.
Rieder gab zwar zu bedenken, dass sich die Schweiz wegen ihres Reichtums wohl immer Nahrungsmittel auf dem Weltmarkt werde beschaffen können. Trotzdem müsse alles dafür getan werden, «damit wir nicht Nahrungsmittel aufkaufen, die für die Ärmsten bestimmt sind». Die kleine Kammer folgte der Motion von Rieder. Sie beschloss mit 30 zu 15 Stimmen, den Richtwert ganz aus dem ökologischen Leistungsnachweis in der Direktzahlungsverordnung zu streichen.
Die neue Verordnung sieht vor, dass ein Betrieb, der mehr als 3 ha offene Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone bewirtschaftet, mindestens 3.5% der Fläche als Biodiversitätsförderflächen ausscheiden muss. Der Bundesrat will diese Bestimmung aber wegen des Krieges in der Ukraine nicht wie in der Vernehmlassung vorgeschlagen per 2023 einführen, sondern verschiebt diese um ein Jahr auf 2024.
«Importe nicht akzeptabel»
Die Motion wurde nun am Mittwoch im Nationalrat behandelt. Die Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) stimmte dem Begehren zu. Sie argumentierte damit, dass angesichts der weltweit angespannten Versorgungslage vermehrt auf die inländische Produktion gesetzt werden müsse.
«Die Massnahme, auf der offenen Ackerfläche neu 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auszuscheiden, führt dazu, dass wir 10 000 Hektaren bestes Ackerland in der Schweiz für die Produktion aufgeben müssen», sagte Marcel Dettling (SVP/SZ) im Namen der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N). Auf diesen 10 000 Hektaren könnte Getreide angepflanzt werden, das Brot für eine Million Menschen in der Schweiz hergeben würde. «Wenn dieses Getreide nicht in der Schweiz angepflanzt werden kann, wird es entsprechend importiert. Für die Mehrheit der Kommission ist das in einer Zeit mit Krieg in der Ukraine, der Kornkammer Europas, nicht akzeptabel», hob Dettling hervor.
Bauern machen viel für Biodiversität
Die Importstrategie des Bundes sei keine nachhaltige Strategie. Dettling sagte weiter, dass die Bauern bereits heute viel mehr für die Biodiversität machten, als vom Gesetzgeber her vorgeschrieben wäre: «Pflicht ist heute ein Anteil von 7 Prozent Biodiversitätsförderflächen, die Schweizer Bauern weisen fast drei Mal mehr aus.» 19 Prozent Biodiversitätsförderflächen würden von den Bauern unterhalten, 78 Prozent der Flächen seien vernetzt.
Esther Friedli (SVP/SG) wies auf die stetig steigenden Importe hin: «Die Importe sind in den letzten Jahren richtiggehend durch die Decke gegangen. Zum Beispiel Weizen: Hier stiegen die Importe von 284’000 Tonnen im Jahr 2000 auf 371’000 Tonnen im Jahr 2020. Pflanzliche Öle und Fette: Hier stiegen die Importe von 95 000 Tonnen im Jahr 2000 auf 133 000 Tonnen im Jahr 2020.»
Aktuell liege der Bruttoselbstversorgungsgrad in der Schweiz bei 57 Prozent, der Nettoselbstversorgungsgrad nur noch bei 49 Prozent. «So kann es nicht weitergehen. Daher ist es zentral, dass wir sicherstellen, dass so viele Nahrungsmittel wie möglich bei uns in der Schweiz produziert werden», forderte Friedli.
Verzicht von BFF gefährdet Ernährungssicherheit
Kathrin Bertschy wandte sich im Namen der Kommissionsminderheit ans Rednerpult. Sie konnte der Motion Rieder nichts Positives abgewinnen. «Sie bekämpft den 3,5-Prozent-Anteil an Biodiversitätsförderflächen (BFF) im Ackerbau. Die BFF machen derzeit kaum mehr als 2 Prozent des Ackerlandes aus. 60 Prozent, Herr Dettling, werden für die Produktion von Tierfutter und nur 38 Prozent für die direkte menschliche Ernährung verwendet, wenn wir hier schon von der Produktion für Brot sprechen», sagte sie am Mittwochabend. Man sollte daher mehr Kartoffeln und Hülsenfrüchte anbaue.
Für Bertschy gefährdet die Abkehr von Biodiversitätsförderflächen in Ackerflächen die Ernährungssicherheit. «Auf diesen Flächen werden Nützlinge und Bestäuber gefördert, welche zur Bekämpfung von Schädlingen in landwirtschaftlichen Kulturen und für die langfristige Sicherung der Bestäubung immens wichtig sind. Das ist der Grund, weshalb diese Flächen ins Ackerland gehören», hielt sie fest.
«Beste Investition für Bauern»
Die Nützlinge in den Förderflächen würden den Bauern finanzielle Vorteile bringen, denn es würden weniger Pflanzenschutzmittel benötigt. «Die Bauern haben weniger Schäden an den Kulturen, und das führt zu einer Produktionssteigerung. Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau sind die beste Investition in die langfristige Produktion und Ernährungssicherheit», folgerte Bertschy.
Da sah auch die Mehrheit des Nationalrats so. Mit 97 zu 89 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschloss die Grosse Kammer, den Richtwert in der Direktzahlungsverordnung nicht zu streichen. Diese Motion von Ständerat Beat Rieder (Mitte/VS) ist damit vom Tisch.
Gelernte Landwirte mit jahrelanger Erfahrung werden von Grossmäuler, ohne landw. Erfahrung, schickaniert.
Liberale Politik würde die Entscheidung, ob mehr Biodiversitätsfläche, mehr Nützlinge, weniger PSM, mehr Nahrung, mehr Erlös bedeutet, dem Landwirt überlassen.
Müssen die Landwirte bevormundet werden?
Bevormundung passt zu den Grünen (Kommunisten), aber nicht zu einer sich liberal nennende Partei!
Soviel zum Thema, dass Sie andere als Kommunisten bezeichnen.
"Putin ist ein Staatsmann, der weiss, was er tut"
Miene Meinung: Putin ist ein Kriegsverbrecher und wird eines TAges vor Gericht stehen, wenn er dann noch lebt.
Klotzen nicht motzen = abschtigä vo dä türä charä und handaleggä.