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Bilaterale III: «EU kann Schweizer Höfe nicht sanktionieren»

Beim Herbstanlass stellte die Interessengemeinschaft Agrarstandort Schweiz (Igas) die Bedeutung der Bilateralen für Landwirtschaft und Ernährung ins Zentrum. Sie will die Diskussion über das Vertragspaket Schweiz–EU sachlich führen und relativiert dabei Befürchtungen vor strengen EU-Kontrollen.

pd/ome |

Die IG Agrarstandort Schweiz (Igas) hat am traditionellen Herbstanlass vom 3. September 2025 mit Teilnehmenden aus der Food-Wertschöpfungskette den Dialog zum EU-Vertragspaket weitergeführt. In einer Mitteilung teilt die Igas mit, dass sie es als ihre Verantwortung betrachtet, den Wert der Bilateralen für die Land- und Ernährungswirtschaft sichtbar zu machen.

In der Mitteilung deutet die Igas die Befürchtungen an, die Schweizer Bäuerinnen und Bauern mit dem neuen EU-Vertrag verbinden (-> Wenn der EU-Kontrolleur an die Stalltür klopft) . Dazu schreibt die Igas: «Gemäss unseren Abklärungen und den rechtlichen Grundlagen kann die EU-Kommission keine direkten Kontrollen auf Schweizer Höfen oder in Verarbeitungsbetrieben durchführen, die zu Bussen oder Sanktionen gegen Schweizer Betriebe führen könnten».

Sachlicher und wertschätzender Dialog

Die Veranstaltung von Anfang September zeigte, dass die Meinungsbildung zum EU-Vertragspaket insbesondere in der Landwirtschaft, aber auch in den vor- und nachgelagerten Stufen, vielschichtig und komplex ist, schreibt die Igas . Fakten, Emotionen und die Interessen von Parteien und Verbänden vermischen sich. Diesem Umstand sei mit einem sachlichen und wertschätzenden Dialog Rechnung zu tragen.

Die IG Agrarstandort Schweiz betrachtet ein gut geregeltes Verhältnis zu den Nachbarländern als Voraussetzung für eine eigenständige, nachhaltige Schweizer Agrarpolitik. Reine Freihandelsabkommen sind als Alternative wenig attraktiv. Stabilität und Rechtssicherheit sind die Voraussetzungen, um marktnah und selbstbestimmt voranzukommen. «Wir führen den Dialog in unserer Organisation auf Augenhöhe. Unsere positive Beurteilung der Bilateralen III für den Agrar- und Lebensmittelbereich lässt allen Mitgliedern selbstverständlich offen, ob sie sich zu einer Parole entscheiden», sagte Otmar Hofer, Präsident der Igas.

«EU kann keine Bussen oder Sanktionen aussprechen»

Laut der Igas kann die EU-Kommission keine direkten Kontrollen auf Schweizer Höfen oder in Verarbeitungsbetrieben durchführen. Wie bei Handelsbeziehungen üblich, werden Audits begleitet und es werde die Konformität der Kontrollen überprüft. Dies gelte auch für Schweizer Audits in EU-Ländern.

Die IG Agrarstandort Schweiz hat sich darüber informiert, ob EU-Kontrolleure an Schweizer Stalltüren klopfen, Inspektionen in Verarbeitungsbetrieben durchführen oder gar Sanktionen aussprechen können. Die Ergebnisse ihrer Recherchen (u. a. beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) hat die Igas i n einem Papier mit dem Titel «Audits und EU-Vertragspaket» zusammengestellt.

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