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Demeter für Massentierhaltungsinitiative

 

Die Mitglieder des Schweizerischen Demeter-Verbandes haben an einer ausserordentlichen Versammlung die Ja-Parole für die Initiative gegen Massentierhaltung gefasst. Die Demeter-Bauern wollen das Initiativ-Komitee aktiv unterstützen.

 

Wie der Verband in einer Mitteilung schreibt, sind klare Kriterien bezüglich Haltung, Fütterung, Auslauf und Schlachtung grosse Schritte hin zu mehr Tierwohl. Dies werde mit der Initiative erreicht.

 

Würde der Tiere schützen

 

Für die Initiative spricht für den Verband auch, dass für Importe dieselben Regeln gelten. «Mit 25 Jahren Übergangsfrist bleibt den landwirtschaftlichen Betrieben zudem genügend Zeit, getätigte Investitionen zu amortisieren», heisst es weiter.

 

Damit auch die Würde der Tiere geschützt ist, die nicht nach den strengen Demeter-Richtlinien gehalten werden, sagt der Schweizerische Demeter-Verband Ja zur Initiative gegen Massentierhaltung.

 

Geschlossener Stoffkreislauf

 

«Die strengen Demeter-Richtlinien stellen sicher, dass die Tiere unversehrt bleiben, regelmässig Auslauf haben und mit einem hohen Anteil hofeigenem Futter ernährt werden. Bei Wiederkäuern bedeutet dies fast ausschliesslich Gras und Heu», schreibt der Verband. Im Krankheitsfall werde zuerst alternativer Medizin angewendet. Antibiotika kämen nur dann zum Einsatz, wenn damit Tierleid verhindert werden könne.

 

Bei Demeter sei das Ziel ein geschlossener Stoffkreislauf. Die auf dem Hof erzeugte Futtermenge definiere den Tierbestand. Die Tiere wiederum ergeben die Düngermenge, die dem Hof zur Verfügung stehe. «Die Anzahl Tiere kann so in ein optimales Verhältnis zum Standort gebracht werden», schreibt der Verband.

 

Initiative: Übergangsfrist von 25 Jahren

 

Die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» (Massentierhaltungsinitiative) wurde im September mit 106’000 gültigen Initiativen eingereicht. Diese verlangt, dass spätestens 25 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Gesetze alle Nutztiere in der Schweiz mindestens nach dem Standard der Bio Suisse gehalten werden. Der Bund soll Kriterien für die Unterbringung, den Auslauf, die Anzahl gehaltener Tiere und die Schlachtung festlegen.

 

Gilt auch für Importe Dies hätte einschneidende Auswirkungen auf die Nutztierhaltung: Nur noch 2000 Legehennen pro Betrieb, Anbindehaltung von Kühen nur in Kombination mit Raus-Programm. Auch bei Schweinen gäbe es Auswirkungen: Bei Bio-Schweinen in Ausmast ist eine Gesamtfläche von 1,65 Quadratmeter Pflicht, bei konventionellen Tieren 1,3 Quadratmeter.

 

Auch für Importe

 

Die Initiative soll für die einheimische Nutztiere gelten, aber auch für Importe. Die Initianten wollen, dass jede Haltung von Tieren, die nicht mindestens den Richtlinien von Bio Suisse entspricht, verboten wird. Die Definition der Massentierhaltung erfolgt über die Gruppengrösse sowie die systematische Missachtung der Grundbedürfnisse der Tiere, heisst auf der Website der Initianten

 

Nutztierhaltung nicht abschaffen

 

Das Initiativkomitee will die Nutztierhaltung aber nicht abschaffen. Gemäss den Initianten wären Kleinbauern und Alpbetriebe von den Änderungen nicht betroffen, da sie keine «Massentierhaltung» betreiben. Diese könnten sich besser um Tiere kümmern, da bei kleineren Tierbeständen mehr Zeit für das einzeln Tier übrig bleibe. Betroffen von der Initiative wären nur die grossen industriellen «Fleischfabriken», heisst es auf der Website.

 

Die Initiative würde Kleinbauern die Chance ermöglichen, auf dem Markt zu bestehen und fairere Preise zu erzielen, indem Grossbetriebe mit immensen Tierbeständen diese reduzieren müssen, so die Vorstellung der Initianten. Hinter dem Volksbegehren stehen Personen aus 15 Organisationen. Darunter ist etwa Vera Weber von der Fondation Franz Weber oder Vertreter von Greenpeace oder der Grünen Partei.

 

Wortlaut der Initiative

 

neu Art. 80a BV (Landwirtschaftliche Tierhaltung)

 

1 Der Bund schützt die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Die Tierwürde umfasst den Anspruch, nicht in Massentierhaltung zu leben. 

 

2 Massentierhaltung bezeichnet eine technisierte Tierhaltung in Grossbetrieben zur Gewinnung möglichst vieler tierischer Produkte, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird. 

 

3 Der Bund legt die Kriterien für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall fest. 

 

4 Der Bund erlässt Vorschriften über den Import von Tieren und Tierprodukten zu Ernährungszwecken, die diesem Artikel Rechnung tragen.
Art. 197 BV (Übergangsbestimmungen)neu Ziff. ### Die Ausführungsbestimmungen zur landwirtschaftlichen Tierhaltung gemäss Art. 80a BV können Übergangsfristen für die Transformation der landwirtschaftlichen Tierhaltung von maximal 25 Jahren vorsehen. Die Ausführungsgesetzgebung orientiert sich bezüglich Würde des Tiers an Bio Suisse Standards (mindestens Stand 2018). Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Art. 80a BV nach dessen Annahme nicht innert 3 Jahren in Kraft getreten, erlässt der Bundesrat Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.

Kommentare (1)

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  • BioBergbauer | 12.02.2022
    Wie leichtgläubig ist Demeter das sie Glauben das im Ausland solche Vorschriften beachtet werden? Da bräuchten EU Produzenten eine Garantierte abnahme um nur für den Schweizer Markt zu Produzieren, da es schlicht zu Teuer für diese wäre nach den gleichen Vorschriften zu Produzieren ohne gesicherten Preis

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