Der Freiburger Grossrat und Meisterlandwirt Adrian Brügger (SVP) wehrt sich gegen Digiflux.
Christian Zufferey
Nach den Kantonen St. Gallen und Bern wurde im vergangenen Mai auch im Kanton Freiburg eine Standesinitiative gegen das geplante Meldesystem «Digiflux» für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe gefordert. In einem Vorstoss forderten die Freiburger Grossräte und Landwirte Adrian Brügger (SVP) und Rudolf Herren-Rutschi (SVP) unter anderem die vollständige Streichung von Artikel 164a im Landwirtschaftsgesetz (LwG). Es ist einer der Artikel, der die gesetzlichen Grundlagen für das geplante Meldesystem Digiflux schafft.
Hintergrund ist die Kritik, dass die vom Bund geplante parzellenscharfe und georeferenzierte Erfassung sämtlicher Pflanzenschutzmittelanwendungen einen «massiven administrativen Mehraufwand» für Landwirtschaft, Gewerbe und öffentliche Hand bedeute, ohne ökologischen Mehrwert zu schaffen.
Was ist Digiflux?
Das Parlament hatte 2021 im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossen , die Stoffflüsse transparenter zu machen. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Erfassungsarten: Zum einen soll der Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erfasst werden, zum anderen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll digital über «Digiflux» erfolgen .
Nach viel Kritik aus der Landwirtschaft wurde der Zeitplan zur Einführung von Digiflux wie folgt angepasst:
- Ab 1. Januar 2026: Meldepflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln, Dünger und Kraftfutter.
- Ab 1. Januar 2027: Meldepflicht für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – mit Übergangsregelung.
Anwendungspflicht zunächst vereinfacht
Der Freiburger Staatsrat anerkennt diese Kritik teilweise. In seiner Antwort verweist er aber darauf, dass die Mitteilungspflichten 2021 vom Bundesparlament als Folge der Trinkwasser- und Pestizidinitiativen beschlossen wurden – und damals auch als Argument für deren Ablehnung dienten. Die Transparenz in diesem sensiblen Bereich sei wichtig, nicht zuletzt wegen der Konsumentenerwartungen an Rückverfolgbarkeit.
Gleichzeitig betont die Kantonsregierung, dass das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bereits Anpassungen vorgenommen habe. So wurde die Einführung der Meldepflichten um ein Jahr verschoben: Ab 2026 gilt sie für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen, ab 2027 für deren Anwendung. Zudem wird die Anwendungspflicht zunächst vereinfacht und nur auf Betriebsebene erhoben, nicht parzellenscharf. Diese Vereinfachung entspricht laut Staatsrat im Wesentlichen den Anliegen der Motionäre.
Vorschlag: Motion aufzuteilen
Darum empfiehlt er, die Forderung nach einer Änderung von Artikel 164b und 165fbis LwG – also nach einer Vereinfachung bei Pflanzenschutzmitteln – abzulehnen. Eine weitergehende Einschränkung sei im bestehenden Rechtsrahmen nicht möglich. Anders sieht es beim Thema Nährstoffe aus: Hier hält der Staatsrat die zusätzlichen Erfassungspflichten für überflüssig, da die Nährstoffbilanzen bereits seit Langem auf Betriebsebene geführt werden. Eine doppelte Belastung bringe keinen Mehrwert. Deshalb beantragt er, Artikel 164a zu streichen.
Der Staatsrat schlägt vor, die Motion aufzuteilen: Zustimmung zum Streichungsantrag von Art. 164a (Nährstoffe), Ablehnung der Anpassungen von Art. 164b und 165fbis (Pflanzenschutzmittel). Falls das Parlament eine Aufteilung verweigert, empfiehlt er, die Motion insgesamt abzulehnen.