Die parlamentarische Initiative 19.475 beinhaltet eine Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe. Sie schafft Transparenz zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch in anderen Branchen.
Die praktische Umsetzung wie sie aktuell mit Digiflux angedacht ist, sei aber unnötig, aufwändig und kompliziert, schreibt der Schweizer Bauernverband (SBV) einer Mitteilung. Er fordert grundlegende Anpassungen.
«Enorme zusätzliche Belastung»
Schweizer Landwirtschaftsbetriebe sind zukünftig verpflichtet, dem Bund sämtliche Bezüge von Kraftfutter, Mineral-, Hof- und Recyclingdüngern sowie von Pflanzenschutzmitteln zu melden. Bei den Pflanzenschutzmitteln ist auch die Anwendung meldepflichtig. Die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll über die Online-Plattform «Digiflux» erfolgen.
«Mit der Ausgestaltung von Digiflux schiesst der Bund jedoch weit über das Ziel hinaus», heisst es in der SBV-Mitteilung weiter. Die aktuell vorgesehene Umsetzung von Digiflux wäre für die Landwirtschaftsbetriebe eine enorme zusätzliche administrative Belastung. Der SBV fordert daher einen Marschhalt bei Digiflux und eine massive Vereinfachung der Mitteilungspflicht. Eine Umsetzung in Form eines «Hoduflu Plus» sei ausreichend, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, so der SBV weiter. Erste Anliegen seien vom BLW bereits aufgenommen worden.
Bezüglich der Erfassung von Pflanzenschutzmitteln gilt es unterschiedliche Termine einzuhalten. Unterschieden wird zwischen Handel und Anwendung.
digiflux.info
Übergangsfrist nötig
Bedarf für eine grundlegende Vereinfachung sieht der SBV vor allem bei der Umsetzung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittelanwendungen. Dem Bund stünden zukünftig mit den Angaben zu Pflanzenschutzmittellieferungen genügend Informationen zur Verfügung, um Rückschlüsse auf die Anwendungen in den jeweiligen Kulturen zu machen.
Eine zusätzliche Meldung von Pflanzenschutzmittelanwendungen durch die Landwirtschaftsbetriebe führe zu einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand ohne Mehrwert, so der SBV. Auch die Meldungen zu gebeiztem Saatgut oder zu Nützlingen, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, lehnt der SBV aus demselben Grund ab.
Damit die Landwirtschaftsbetriebe und vor allem auch die vorgelagerten Handelsbetriebe genügend Vorbereitungszeit haben, sei eine ausreichende Übergangsfrist nötig. Die Einführung der Mitteilungspflicht für Lieferungen per 2025 bzw. per 2026 erachtet der SBV als unrealistisch. Eine strikte Einhaltung des Datenschutzes setzt er als weitere wichtige Grundanforderung voraus.
Der «Schweizer Bauer» hat über die Thematik berichtet:
Am 8. März hat das BLW bekannt gegeben, dass es Fahrplanänderungen bei der Einführung von digiFLUX geben wird. Grund dafür nennen sie: «Bedenken hinsichtlich der Komplexität sowie Unstimmigkeiten über den ehrgeizigen Zeitplan für die Umsetzung standen dabei im Mittelpunkt.» Diese Anliegen nimmt das BLW sehr ernst.
Neu gilt:
- Mitteilungspflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmittelen und Nährstoffen per 1. Januar 2026
- Mitteilungspflicht für berufliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln per 1. Januar 2027
https://digiflux.info/de/neuer-fahrplan-und-qualitaetsvorgaben-fuer-die-einfuehrung-der-mitteilungspflicht-mit-digiflux/
Digiflux ist für dFüx. Alle den Saich boikotieren!