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IP-Suisse gegen Massentierhaltungsinitiative

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Die Bauernorganisation spricht sich gegen das Volksbegehren aus. Die IP-Suisse will mit ihren Richtlinien, der Produktionsweise und den Marktaktivitäten das Tierwohl stärken.

 

«Das Ringen, wo die unternehmerische Freiheit aufhört und die gesellschaftlichen Regelungen beginnen, hört nie auf», schreibt die Organisation. Sie findet es völlig legitim, dass  Initiativen vor das Volk kommen, die «den Weg zu einer besseren (Agrar-)Welt über die Verfassung gehen wollen.» Das müsse aber nicht der Weg der IP-Suisse sein.

 

Gemeinsam Ziel erreichen

 

So wie beispielsweise bei der Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)». Diese will die Massentierhaltung verbieten und die Würde der Tiere in der Landwirtschaft in die Verfassung aufnehmen. Der Bund müsste Kriterien festlegen insbesondere für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall.

 

Für die IP-Suisse ist die Würde der Nutztiere ein hohes Gut. Die Organisation will zusammen mit den Abnehmern und den Konsumenten in Sachen Tierwohl vorwärtsgehen. Konkret heisst das mehr Platz im Stall und auf der Weide für die Nutztiere, die Förderung der Gesundheit, die Senkung des Antibiotikaeinsatzes und eine standort- und artgerechte Fütterung.

 

«Von oben herab» hat ausgedient

 

Der Vorstand der IP-Suisse lehnt die Massentierhaltungsinitiative ab. Die Verbesserung des Tierwohls müsse von Bauern, Abnehmern und Konsumenten gemeinsam getragen werden. Elementar seien einerseits verlässliche Rahmenbedingungen beim Tierschutzgesetz, bei den Höchstbestandesvorschriften, der Förderung des Tierwohls über Investitionshilfen und der Direktzahlungen. Andererseits muss aus Sicht von IP-Suisse der Mehrwert am Markt fair abgegolten werden.

 

Das Prinzip «von oben herab» habe ausgedient. «Auf Stufe Bundesverfassung ist mit Artikel 104 und 104a der Gesellschaftsvertrag hinreichend verankert», heisst es in der Mitteilung. «Nein stimmen und beim Tierwohl erst recht dranbleiben, bevor die schrillen <Himmel-oder-Hölle-Töne> die Debatte beherrschen», lautet die Botschaft der IP-Suisse. Aus diesen Gründen und mit Respekt vor der Würde der Tiere empfiehlt die IP-Suisse ein Nein zur «Massentierhaltungs-Initiative».

 

Nationalrat lehnt Initiative ab

 

Der Nationalrat empfiehlt die Massentierhaltungsinitiative mit mit 111 zu 60 Stimmen bei 19 Enthaltungen zur Ablehnung. Die Schweiz tue bereits genug, um das Tierwohl zu fördern, hiess es im Dezember 2021 im Rat mehrheitlich. Die grosse Kammer sprach sich auch dagegen aus, eine Alternative auszuarbeiten.

 

Initiative: Übergangsfrist von 25 Jahren

 

Die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» (Massentierhaltungsinitiative) wurde im September mit 106’000 gültigen Initiativen eingereicht. Diese verlangt, dass spätestens 25 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Gesetze alle Nutztiere in der Schweiz mindestens nach dem Standard der Bio Suisse gehalten werden. Der Bund soll Kriterien für die Unterbringung, den Auslauf, die Anzahl gehaltener Tiere und die Schlachtung festlegen.

 

Gilt auch für Importe Dies hätte einschneidende Auswirkungen auf die Nutztierhaltung: Nur noch 2000 Legehennen pro Betrieb, Anbindehaltung von Kühen nur in Kombination mit Raus-Programm. Auch bei Schweinen gäbe es Auswirkungen: Bei Bio-Schweinen in Ausmast ist eine Gesamtfläche von 1,65 Quadratmeter Pflicht, bei konventionellen Tieren 1,3 Quadratmeter.

 

Auch für Importe

 

Die Initiative soll für die einheimische Nutztiere gelten, aber auch für Importe. Die Initianten wollen, dass jede Haltung von Tieren, die nicht mindestens den Richtlinien von Bio Suisse entspricht, verboten wird. Die Definition der Massentierhaltung erfolgt über die Gruppengrösse sowie die systematische Missachtung der Grundbedürfnisse der Tiere, heisst auf der Website der Initianten

 

Nutztierhaltung nicht abschaffen

 

Das Initiativkomitee will die Nutztierhaltung aber nicht abschaffen. Gemäss den Initianten wären Kleinbauern und Alpbetriebe von den Änderungen nicht betroffen, da sie keine «Massentierhaltung» betreiben. Diese könnten sich besser um Tiere kümmern, da bei kleineren Tierbeständen mehr Zeit für das einzeln Tier übrig bleibe. Betroffen von der Initiative wären nur die grossen industriellen «Fleischfabriken», heisst es auf der Website.

 

Die Initiative würde Kleinbauern die Chance ermöglichen, auf dem Markt zu bestehen und fairere Preise zu erzielen, indem Grossbetriebe mit immensen Tierbeständen diese reduzieren müssen, so die Vorstellung der Initianten. Hinter dem Volksbegehren stehen Personen aus 15 Organisationen. Darunter ist etwa Vera Weber von der Fondation Franz Weber oder Vertreter von Greenpeace oder der Grünen Partei.

 

Wortlaut der Initiative

 

neu Art. 80a BV (Landwirtschaftliche Tierhaltung)

 

1 Der Bund schützt die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Die Tierwürde umfasst den Anspruch, nicht in Massentierhaltung zu leben. 

 

2 Massentierhaltung bezeichnet eine technisierte Tierhaltung in Grossbetrieben zur Gewinnung möglichst vieler tierischer Produkte, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird. 

 

3 Der Bund legt die Kriterien für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall fest. 

 

4 Der Bund erlässt Vorschriften über den Import von Tieren und Tierprodukten zu Ernährungszwecken, die diesem Artikel Rechnung tragen.
Art. 197 BV (Übergangsbestimmungen)neu Ziff. ### Die Ausführungsbestimmungen zur landwirtschaftlichen Tierhaltung gemäss Art. 80a BV können Übergangsfristen für die Transformation der landwirtschaftlichen Tierhaltung von maximal 25 Jahren vorsehen. Die Ausführungsgesetzgebung orientiert sich bezüglich Würde des Tiers an Bio Suisse Standards (mindestens Stand 2018). Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Art. 80a BV nach dessen Annahme nicht innert 3 Jahren in Kraft getreten, erlässt der Bundesrat Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.

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