Eingereicht hatte den Vorstoss «Aufhebung der Pflicht zur Verwendung von Digiflux für Landwirtschaftsbetriebe» Nicolas Kolly (SVP/FR). Der Rat unterstützte ihn am Dienstag mit 95 zu 90 Stimmen und mit fünf Enthaltungen. Unterstützt wurde der Vorstoss von der SVP sowie einzelnen Mitgliedern von Mitte- und FDP-Fraktion. Sie geht an den Ständerat.
«Auflagen sind nicht mehr tragbar»
Die Pflicht, die digitale Plattform Digiflux zu verwenden, müsse aufgehoben werden, fordert die Motion. «In ganz Europa, auch in der Schweiz, protestieren die Landwirtinnen und Landwirte gegen die administrative Belastung, die Bürokratie und die Kontrollen, denen sie ausgesetzt sind. Die Belastung nimmt exponentiell zu. Sie können nicht mehr», schrieb Kolly in seinem Vorstoss.
Das landwirtschaftliche Einkommen stagniere, obwohl die sonstigen Aufwände ständig zunehmen. «Das Einkommen reicht zur Deckung all dieser Kosten nicht aus. Dass dem Bauernstand systematisch neue Auflagen aufgebürdet werden, ist nicht mehr tragbar», so Kolly weiter.
«Ihr Platz ist auf den Feldern»
Kolly sagte am Dienstag in der grossen Kammer, dass sich die Bauern auf ihre Arbeit konzentrieren müssten. «Nämlich auf die Produktion qualitativ hochwertiger Lebensmittel für unsere Bevölkerung, indem sie sich um unsere Natur und ihre Tiere kümmern», so der Freiburger. Man soll aufhören, die Bauern in Bundesbeamte zu transformieren. «Ihr Platz ist auf den Feldern, auf ihren Höfen und nicht hinter Computern», machte Kolly deutlich. Die rund 8 Millionen Franken, die für die Entwicklung von Digiflux investiert wurden, wären besser investiert gewesen, wenn sie den Bauernfamilien zugute gekommen wären, so Kolly weiter.
Kolly sagte, dass man die zusätzliche administrative Arbeit den Bauern finanziell abgelten müsse. «Oder wir stellen fest, dass wir uns das nicht leisten können und verzichten auf all diese neuen Forderungen, so auch auf Digiflux», führte er aus. Durch die unverhältnismässigen bürokratischen Anforderungen und übertriebenen Kontrollen, seien die Bauern keine Unternehmer mehr, sondern sie würden zu Sündenböcken.
So stimmten die bäuerlichen Vertreter
Ja: Didier Calame (SVP/NE), Simone de Montmollin (FDP/VD), Marcel Dettling (SVP/SZ), Sylvain Freymond (SVP/VD), Andreas Gafner (EDU/BE), Martin Haab (SVP/ZH), Alois Huber (SVP/AG), Martin Hübscher (SVP/ZH), Thomas Knutti (SVP/BE), Andreas Meier (Mitte/AG), Leo Müller (Mitte/LU), Jacques Nicolet (SVP/VD), Pierre-André Page (SVP/FR), Katja Riem (SVP/BE), Markus Ritter (Mitte/SG), Hans Jörg Rüegsegger (SVP/BE), Thomas Stettler (SVP/JU), Manuel Strupler (SVP/TG), Vroni Thalmann-Bieri (SVP/LU), Ernst Wandfluh (SVP/BE)
Nein: Christine Badertscher (Grüne/BE), Kilian Baumann (Grüne/BE)
Enthalten: Priska Wismer-Felder (Mitte/LU)
Bundesrat: «Gegen Treu und Glauben»
Landwirtschaftsminister Guy Parmelin widersprach und erinnerte an die Entstehung der Pflicht. Deren Grundlage sei die vor drei Jahren vom Parlament verabschiedete Vorlage zur Reduktion der Risiken im Umgang mit Pestiziden. Im Vertrauen auf diese neuen Vorschriften hätten Volk und Stände die Trinkwasser-Initiative und die Initiative für ein Verbot von synthetischen Pestiziden an der Urne abgelehnt.
Ein Rückkommen auf diese Entscheide verstosse gegen Treu und Glauben, mahnte Parmelin. Mit Digiflux solle der Aufwand für das Melden möglichst klein gehalten werden, betonte der Bundesrat. Die künftigen Nutzerinnen und Nutzer würden in das Projekt einbezogen. Und die Erfassung der Anwendungen im Pflanzenschutz seien auf 2027 verschoben worden. « Derzeit werden Prüfungen durchgeführt, um eine vereinfachte Lösung testen und dauerhaft etablieren zu können», sagte Parmelin.
Das Tool anwenden müssen im übrigen nicht nur Bäuerinnen und Bauern, sondern auch andere berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln, darunter Gemeinden, Golfplätze oder Gartenbauunternehmen. «Eine Ausnahme für die Landwirtschaft würde eine schwer zu rechtfertigende Ungleichbehandlung darstellen. Ein Verzicht auf die Meldepflicht würde zwingend eine Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes nach sich ziehen», warnte Parmelin vergeblich.
Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Erfassungsarten: Zum einen soll der Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erfasst werden, zum anderen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Bund
Einführung um ein Jahr verschoben
Das Parlament hat 2021 mit der parlamentarische Initiative 19.475 eine Mitteilungspflicht für den Handel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie den Handel von Nährstoffen beschlossen. Um dem Auftrag zu erfüllen, entwickelt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Plattform Digiflux. Schweizer Landwirtschaftsbetriebe sind zukünftig verpflichtet, dem Bund sämtliche Bezüge von Kraftfutter, Mineral-, Hof- und Recyclingdüngern sowie von Pflanzenschutzmitteln zu melden. Bei den Pflanzenschutzmitteln ist auch die Anwendung meldepflichtig. Die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll über «Digiflux» erfolgen.
Es gab harsche Kritik aus der Landwirtschaft. Das sorgte beim Bund zu einem Umdenken. «Bedenken hinsichtlich der Komplexität sowie Unstimmigkeiten über den ehrgeizigen Zeitplan für die Umsetzung standen dabei im Mittelpunkt. Diese Anliegen nimmt das BLW sehr ernst», teilte der Bund im März 2024 mit.
Die Produzenten sollen bezüglich der Einführung der Mitteilungspflicht entlastet werden. Der Zeitplan zur Einführung von Digiflux wurde angepasst. Die Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel für Verkauf und Weitergabe wird um ein Jahr verschoben. Sie tritt im Jahr 2026 in Kraft, gemeinsam mit dem Handel mit Nährstoffen. Auch die Mitteilungspflicht für berufliche Anwendungen wie Landwirte von Pflanzenschutzmitteln wird um ein Jahr nach hinten verschoben. Sie tritt neu ab dem Jahr 2027 in Kraft.
Bei den Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln gibt es zudem eine mehrjährige Übergangsphase mit einer sehr vereinfachten Mitteilungspflicht. «Das gibt den Landwirtschaftsbetrieben die Möglichkeit, sich mit den digitalen Aufzeichnungen vertraut zu machen», teilte das BLW im März 2024 mit.
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