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Parlament erleichtert Schneckenzucht auf Bauernhöfen

Die eidgenössischen Räte wollen die Schneckenzucht auf Bauernhöfen fördern. Sie fordern den Bundesrat auf, die Gesetzgebung so anzupassen, dass kleine Anlagen für Schneckenzuchten auf Bauernhöfen bewilligt werden können.

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Schnecken ärgern Landwirte und Gartenbesitzer, wenn sie sich an den Kulturen kulinarisch vergnügen. Schnecken werden aber auch gegessen – sei in den eigenen vier Wänden oder in Restaurants. Ob es schmeckt, ist eine individuelle Angelegenheit.

«Grosse Potenzial»

Jedenfalls werden im Ausland Schnecken professionell gezüchtet und vermarktet. Das soll auch in der Schweiz möglich werden. Nationalrat Bruno Storni (SP/TI) reichte deshalb   die Motion «Schneckenzucht zur Landwirtschaft zählen»   ein. Der Bundesrat soll damit beauftragt werden, dass die Schneckenzucht zur Landwirtschaft zählt und die Schnecken als Nutztiere gelten. 

Storni verweist auf den südlichen Nachbarn der Schweiz. «Die Produktion hat sich in nur fünf Jahren verdreifacht, die Branche beschäftigt mehr als 9000 Personen und der Umsatz ist um 350 Millionen Euro (336 Mio. Fr.) gestiegen», so Storni. Die Schneckenzucht erfahre weltweit grossen Aufschwung. Dieser neue Landwirtschaftszweig, der sauber und ökologisch nachhaltig sei, habe grosses Potenzial. Grosse Produktionsbetriebe es in der Türkei, in Indonesien und in Rumänien, so der Tessiner weiter.

Futter vor Ort produzieren

Schnecken stehen gemäss Storni in der Schweiz in mehreren Regionen auf der Speisekarte, vor allem im Tessin. «Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum sie nicht zu den Tieren gezählt werden, die gezüchtet werden können, um ein Einkommen zu erzielen», hält er in seiner Motion fest. 

Bezüglich Raumplanung und Umwelt sieht Storni keine Probleme. Es müssten keine grossen Infrastrukturbauten errichtet werden. Auch bezüglich Fütterung sieht er keine Probleme. «Das Schneckenfutter kann vor Ort produziert werden. Dafür braucht es nur wenig Fläche, zudem können Pflanzenabfälle der Landwirtschaft genutzt werden», so Storni weiter. 

Infrastrukturbauten für die Schneckenzucht seien derzeit in der Landwirtschaftszone nicht bewilligungsfähig, schrieb Storni. Dies, weil Schnecken nicht als Nutztiere eingestuft werden, wie Bundesrat Guy Parmelin im September 2023 bei der Beratung von Stornis Vorstoss im Nationalrat bestätigte. Der Nationalrat stimmte der Motion deutlich zu

Kleine Anlagen – aber kein Nutztier

Auch der Ständerat will die Schneckenzucht erlauben, jedoch nur mit Anpassungen in der Motion. Der Rat stimmte einer Änderung der ständerätlichen Kommission zu. Diese wollte der Landwirtschaft die Türe zur als ökologisch und sauber anerkannten Schneckenzucht nicht zuschlagen. Die Kommission änderte die Motion im Einverständnis mit dem Bundesrat ab. Denn aktuell sind Schneckenzuchten in der Landwirtschaftszone nicht bewilligungsfähig, wohl aber in der Industriezone. 

Da dort aber niemand Interesse an Schnecken hat, entschied sich der Ständerat für eine Änderung des Raumplanungsgesetzes für Landwirtschaftszonen. Kleine Anlagen sollen möglich sein. Darunter fallen etwa Gehege, aber keine Gebäude, erklärte im März Erich Ettlin (Mitte/OW) seitens der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S). 

In einem Punkt gin der Kommission der Motionstext allerdings zu weit. Schnecken sollen nicht als Nutztier anerkennt werden. Somit wären auch Direktzahlungen möglich gewesen. Der Ständerat folgte der Kommission.

Am Donnerstag kam nun die abgeänderte Motion wieder in den Nationalrat. Und die Grosse Kammer stimmte nun dem Vorstoss zu.

Bundesrat für «kleinere Anlagen»

Der Bundesrat lehnt die Motion Storni ab. Er verweist dabei auf die landwirtschaftliche Begriffsverordnung und das Landwirtschaftsgesetz. Obwohl Schnecken in der Lebensmittelgesetzgebung als Lebensmittel tierischer Herkunft anerkannt werden, zählt deren Produktion nicht zur Landwirtschaft. Schnecken sind deshalb wie Insekten und Fische keine landwirtschaftlichen Nutztiere nach der Landwirtschaftsgesetzgebung.  Das heisst aus Sicht des Bundesrats auch, dass keine Grundlage für die Bewilligung kleiner Zäune auf freiem Feld besteht, um dort Schnecken halten zu können.

Der Bundesrat will aber die Produktion von nicht landwirtschaftlichen Nutztieren stärker fördern. Nach dem ersten Ja des Nationalrats stellte der Bundesrat der zuständigen Ständeratskommission einen Änderungsantrag . «Kleinere Anlagen» zur Schneckenzucht in der Landwirtschaftszone sollen bewilligungsfähig werden.

Kommentare (1)

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  • Heidi | 31.05.2024
    Das Potenzial ist im Moment riesig und erst noch gratis, Regenwetter sei Dank ;-)
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