Jetzt ist es also endgültig. Das Parlament hat entschieden, die Vorgabe von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen nicht umzusetzen. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat eine entsprechende Motion gutgeheissen (-> der «Schweizer Bauer» hat darüber berichtet: «3,5% BFF auf Ackerland kommen nicht»).
Unzufriedenheit in der Landwirtschaft
In der Frühlingssession beschloss der Nationalrat, die umstrittene neue Auflage von 3.5 Prozent Biodiversitätsförderfläche auf Ackerland wieder zu kippen. Am Dienstag folgte der Ständerat diesem Entscheid. In einer Medienmitteilung begrüsst der Schweizer Bauernverband (SBV) das Wegfallen der BFF. Der wesentlichste Grund für den Meinungsumschwung im Parlament dürfte ein vergleichbarer Entscheid in der EU gewesen sein, vermutet der SBV.
Diese gab die vorgesehene Pflicht wieder auf, vier Prozent der landwirtschaftlichen Flächen zugunsten der Biodiversität stillzulegen. Ebenso dürfte die Erkenntnis beigetragen haben, dass immer mehr entschädigungslose Auflagen ein wichtiger Grund für die Unzufriedenheit in der Landwirtschaft und die Bauernproteste darstellten, schreibt der SBV.
Im Sinne der Ernährungssicherheit
Der Bundesrat selbst war ebenfalls ein Faktor, indem er bei der Vernehmlassung zu den Verordnungen 2024, die Streichung der 3,5 Prozent als Variante selbst vorschlug. Der Schweizer Bauernverband erachtet den Entscheid im Sinne der Ernährungssicherheit als richtig. Die weitere Förderung der Biodiversität kann ohne weiteren Verlust an Produktionsflächen und damit Einbussen bei der Ernährungssicherheit erfolgen.
Für mehr Biodiversität im Ackerland gibt es ein reiches Angebot an entsprechenden Labelprogrammen, an denen die Bauernbetriebe bereits jetzt freiwillig partizipieren. Deren Inwertsetzung wäre mit der neuen Auflage schwieriger geworden. Entlang der Ackerflächen seien zudem schon seit Jahren viele Biodiversitätsförderflächen ausgeschieden worden, schliesst der SBV seine Mitteilung.