In der Schweiz nimmt der Wolfsbestand stetig zu. Gemäss einer Schätzung des Bundesrats leben hierzulande aktuell rund 250 Wölfe und 26 Rudel. In den vergangenen Wochen gab es wieder zahlreiche Angriffe auf Nutztiere. Dutzende Schafe wurden angegriffen, und auch Kälber wurden getötet. So gerade kürzlich im Kanton Glarus.
Rösti zeigt sich offen
Die Nutzviehhaltenden sind sehr besorgt. Sie haben deshalb das Gespräch mit Umweltminister Albert Rösti gesucht. Der Bundesrat hat eine Delegation des Schafzuchtverbandes (SSZV) in Bern empfangen. An den Gesprächen hat auch die Bafu-Direktorin Katrin Schneeberger teilgenommen. Die beiden hätten sich gegenüber den Anliegen des Schafzuchtverbandes offen gezeigt, heisst es in der Mitteilung des SSZV.
Rösti und Schneeberger seien sich bewusst, dass die Situation gerade in den Kantonen Graubünden und Wallis problematisch ist. Gesetzliche Massnahmen sollen helfen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung sei die Revision der Jagdverordnung, die bereits am 1. Dezember 2023 in Kraft treten soll, hiess es aus Bundesbern.
Der Schafzuchtverband brachte beim Gespräch Forderungen seitens der Nutzviehhaltenden ein. Der SSZV setzte für eine Erhöhung der Kredite für die Herdenschutzmassnahmen ein. Die weiteren Forderungen:
- Einsatz einheitlicher und verbindlicher Instrumente in den Kantonen zur Bearbeitung der Schadenfälle.
- Zeitnahe Bearbeitung der Gesuche durch das BAFU, damit die Abschüsse rasch erfolgen können.
- Vergrösserung der Perimeter für Wolfsabschüsse.
Teilrevision erleichtert den Abschuss
Der Bundesrat hat das Abschiessen von Wölfen in der Schweiz ab dem 1. Juli mit einer Teilrevision der Jagdverordnung erleichtert. Ein Wolf muss weniger Schäden angerichtet haben, damit er zum Abschuss freigegeben wird. Für Einzelwölfe, die in Gebieten unterwegs sind, in denen bereits früher Schäden zu verzeichnen waren, hat der Bundesrat die für den Abschuss massgebende Schadenschwelle von 10 auf 6 Nutztierrisse gesenkt. Zudem können neu Einzelwölfe auch abgeschossen werden, wenn eine erhebliche Gefährdung von Menschen besteht.
Auch Rudel können reguliert werden. Neu können Kantone bei 8 Nutztierrissen statt bisher 10 Rissen beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) Regulierungsabschüsse beantragen. In den Regionen mit mehr als einem Rudel dürfen die Kantone stärker regulieren als bisher. Neu werden nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde sowie zum Beispiel Lamas oder Alpakas als grosser Schaden angerechnet. Die Schadengrenze bei grossen Nutztieren liegt neu bei einem Tier statt bisher zwei Tieren.
Kommentare (2)