/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Ständerat will nun Kraftfutter offenlegen

sda/blu |

 

In der Vorlage zur Verminderung von Pflanzenschutzmittel-Risiken für das Trinkwasser sind nach wie vor zwei Punkte offen. Es sind die Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen und die Bestimmung von Zuströmbereichen für mehr Grundwasserfassungen als heute. Der Ständerat will nicht nicht wie der Nationalrat alle Futtermittel, sondern nun Kraftfutter offenlegen.

 

Transparenz über die Lieferungen von Futter und Dünger an Bauernbetriebe soll die Grundlage sein für die Erstellung von Nährstoffbilanzen.  Wer Dünger und Futtermittel in Verkehr bringt, müsste gemäss einem Entscheid des Nationalrats dem Bund Daten zur Abgabe an Bauern melden. Wer meldepflichtig ist, entscheidet der Bundesrat. Das soll darauf hinwirken, dass Mineraldünger durch Hofdünger ersetzt wird.

 

Der Ständerat lehnte in der vergangenen Wochen eine Offenlegungspflicht bei den Futtermitteln ab. Beim Dünger hingegen stimmte dieser für Transparenz. Der Nationalrat blieb aber bei seiner Version. Er will, dass Futtermittel und Dünger offengelegt wird.

 

Salzmann wehrte sich erfolglos

 

Am Dienstag behandelte der Ständerat diese Differenz. Und er ging einen Schritt auf den Nationalrat zu. Der Ständerat will nun – auf Antrag einer Minderheit – Dünger und Kraftfutter erfassen. 

 

Werner Salzmann (SVP/BE) wehrte sich erfolglos gegen diesen Antrag. «Die Aufnahme des Wortes «Kraftfutter» wird zu viel Unsicherheit führen und löst das Problem nicht», sagte er. Wenn bei Landwirtschaftsbetrieben von Kraftfutter gesprochen werde, werde meistens Weizen, Gerste, Triticale, Hafer oder Körnermais gemeint.

 

Per Definition sei Kraftfutter in der Fütterungspraxis am Hof oder industriell hergestelltes Mischfutter oder auch Einzelkomponenten.  «Egal, ob Energie- oder Eiweissträger. Auch Feuchtgetreide wie Ackerbohne, Erbse, Soja, Raps, Sonnenblumen, Corn Cob Mix - also CCM, das aus der Spindel und den Körnern des Maiskolbens hergestellt wird -, Melasse und Trockengrün wie zum Beispiel Luzerne zählen dazu», sagt er.

 

 

Hegglin will Brücke bauen

 

Landwirt Peter Hegglin (CVP/ZG) brachte den Vorstoss mit der Offenlegung des Kraftfutters ein. Er versteht seinen Antrag als Kompromiss. Er will mit der Offenlegungspflicht für Kraftfutter eine Brücke zum Nationalrat bauen. «Damit würde der am meisten kritisierte Nährstofffluss offengelegt. Sie mögen sich erinnern: die Importe von Kraftfutter aus Drittländern, z. B. aus Südamerika. Die Definition von Kraftfutter soll sich an den  Bestimmungen zu Graslandbasierter Milch- und Fleischproduktion orientieren. Diese Werte sind definiert, sie sind nicht neu zu definieren. Damit wäre auch Klarheit geschaffen», machte Hegglin klar.

 

Beim Raufutter seien Landwirte heute schon verpflichtet, in der Suisse-Bilanz und im Hoduflu Futter- und Düngerlieferungen zu bilanzieren und in entsprechende Datenbanken einzutragen. Diese Angaben könne der Bund in seine Systeme übernehmen. Es brauche dazu keine weiteren Bestimmungen. «Mit der Offenlegung von Kraftfutter- und Düngerlieferungen wird der überwältigende Teil der Nährstofflieferungen erfasst, ohne auf Bagatelllieferungen zurückzugreifen. Die Offenlegung von Lieferungen von Raufutter würde entgegen den Behauptungen des Bundesrates für viele Bauernfamilien einen unverhältnismässigen zusätzlichen administrativen Aufwand mit sich bringen», fuhr er fort.

 

Schlussendlich setzte sich der Antrag von Hegglin durch. 21 Ständeräte wollten sich dem Nationalrat anschliessen, doch 23 folgten dem Antrag des Zugers.

 

 

Streit um Futter-Erfassung

 

Wer die Lieferungen melden muss, soll gemäss Gesetzesentwurf der Bundesrat entscheiden. Laut Landwirtschaftsminister Guy Parmelin würden die Lieferanten mit der Offenlegungspflicht betraut.

 

Bei seiner Version geblieben ist der Ständerat beim zweiten strittigen Punkt, der Pflicht für die Kantone, zusätzliche Zuströmbereiche für Grundwasserfassungen zu benennen. Mit dem Anliegen ist er zwar einverstanden. Er will es aber nicht ohne Vernehmlassung in die zur Diskussion stehende Vorlage aufnehmen. Auch der Bundesrat unterstützt den Weg über eine Vernehmlassung.

 

Umstrittene Zuströmbereiche

 

Eine rot-grüne Minderheit hätte die fraglichen Bestimmungen beibehalten und sich dem Nationalrat anschliessen wollen. Damit könne Zeit gewonnen werden, sagte Roberto Zanetti (SP/SO) dazu. Sie unterlag mit 26 zu 16 Stimmen.

 

Die Pflicht zur Bestimmung weiterer Zuströmbereiche soll eine Grundlage sein für einen besseren Schutz des Trinkwassers. Gelten soll sie für Fassungen von regionaler Bedeutung und auch, wenn in der Umgebung einer Grundwasserfassung Tätigkeiten ausgeführt werden, die das Wasser verschmutzen könnten.

 

Die Vorlage zur Verminderung der Risiken für das Trinkwasser durch Pestizide beinhaltet Anpassungen im Chemikaliengesetz, im Landwirtschaftsgesetz und im Gewässerschutzgesetz. Formell ist sie zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizidverbots-Initiative, über die im Juni abgestimmt wird. Sie soll den Volksbegehren aber den Wind aus den Segeln nehmen.

 

Die Vorlage geht wieder an den Nationalrat.

 

Grundzüge stehen bereits

 

Bei der Vorlage, mit der die Risiken für das Trinkwasser durch Pflanzenschutzmittel verringert werden sollen, stehen die Grundzüge aber bereits.

 

Die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Flüsse und Seen, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser müssen bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden, gegenüber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Ist absehbar, dass das nicht gelingt, muss der Bundesrat handeln.

 

Nährstoffverlust «angemessen reduzieren»

 

Gesenkt werden sollen auch die Nährstoffverluste der Landwirtschaft. Konkrete Reduktionsziele nennt die Vorlage aber nicht. Der Nationalrat hat sich hier dem Ständerat angeschlossen. Stickstoff und Phosphor müssen demnach bis 2030 im Vergleich zum Mittel von 2014 bis 2016 «angemessen reduziert» werden.

 

Mit einer Motion seiner Wirtschaftskommission (WAK-S) verlangt der Ständerat zudem, die Suisse-Bilanz der Bauernbetriebe für Dünger und Futter an die effektiven Verhältnisse anzupassen. Standort, Ertragspotential der Kulturen und Futterverbrauch müssen demnach besser berücksichtigt und an die Praxis angepasst werden.

 

Die WAK-S begründete die Motion mit dem Absenkpfad für Dünger und Nährstoffe, den die Vorlage neu vorschreiben will. Der Rat nahm die Motion mit 26 zu 15 Stimmen an, gegen den Willen des Bundesrates.

 

Entgegnung auf Initiativen

 

Formell ist die Vorlage der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK-S) zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizidverbots-Initiative, über die im kommenden Juni abgestimmt wird. Er soll den Volksbegehren aber den Wind aus den Segeln nehmen.

 

Die Vorlage der WAK-S beinhaltet Anpassungen im Chemikaliengesetz, im Landwirtschaftsgesetz und im Gewässerschutzgesetz. Diese und auch die Motion der WAK-S gehen nun an den Nationalrat.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Schaut Ihr Landfrauenküche?

    • Ja, jede Folge:
      72.19%
    • Ja, ab und zu:
      17.59%
    • Nein, interessiert mich nicht:
      10.22%

    Teilnehmer insgesamt: 2593

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?