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Wölfe während fünf Monaten präventiv regulieren

Während fünf Monaten sollen in der Schweiz Wölfe abgeschossen werden können, bevor sie Schaden anrichten. Zudem sieht der Bundesrat in der neuen Jagdverordnung Eingriffe bei anderen geschützten Arten wie Steinbock oder Biber vor.

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Das Parlament revidierte 2022 das Jagdgesetz in mehreren Bereichen. So ermöglicht das Gesetz neu die präventive Regulierung des Wolfsbestands. Um die Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf rasch zu mindern, setzte der Bundesrat diesen Teil der Jagdverordnung bereits per 1. November 2023 befristet in Kraft, worauf die Kantone im vergangenen Dezember und Januar erstmals präventiv in den wachsenden Wolfsbestand eingriffen. 

30 Rudel und rund 250 Wölfe

Während der ersten präventiven Regulierung des Wolfsbestands haben die Kantone insgesamt 38 Wölfe geschossen. Zu Beginn der präventiven Regulierung gab es in der Schweiz über 30 Wolfsrudel und mehr als 300 Wölfe. Heute sind es immer noch rund 30 Rudel und rund 250 Wölfe.

Die Anzahl der insgesamt abgeschossenen Wölfe entspricht knapp der Hälfte der Anzahl, zu welcher das Bundesamt für Umwelt (Bafu) die Zustimmung gegeben hatte. Insgesamt hatte das Bafu die Zustimmung gegeben zum Abschuss von 12 ganzen Rudeln sowie dem Abschuss von bis zu zwei Dritteln der Jungwölfe in 6 weiteren Rudeln.

Im Kanton Wallis wurden insgesamt 27 Wölfe erlegt , davon waren 16 Welpen und elf adulte Tiere. Vier der Wölfe erlegten private Jäger mit Spezialbewilligungen, die übrigen die Wildhut.  Im Kanton Graubünden wurden 20 Tiere geschossen.  Nur 6 dieser Abschüsse erfolgten gemäss der ab 1. Dezember gelockerten Jagdverordnung. 14 der Abschüsse erfolgten reaktiv nach altem Recht, nachdem Wölfe grössere Zahlen an Schafen und Ziegen gerissen hatten. Im Tessin wurde zwischen Dezember und Januar 2 Jungwölfe erlegt.

Aufgrund von Beschwerden von Umweltschutzorganisationen mussten die Kantone Graubünden und Wallis im Dezember die Abschüsse teilweise sistieren.

Schutz von Nutztieren und Wildtieren

Die Gesetzesrevision des Parlaments bringt auch Eingriffe bei geschützten Arten (Biber, Steinbock), eine Neuorganisation des Herdenschutzes, die Verhütung und Vergütung von Biberschäden an Infrastrukturen, finanzielle Hilfe für den Umgang mit Konfliktarten, Schaffung von Wildtierkorridoren von überregionaler Bedeutung, finanzielle Unterstützung für den Lebensraumschutz in nationalen Schutzgebieten sowie eine Stärkung der Beratung der Kantone im Umgang mit Arten, die Konflikte verursachen.

Mit der revidierten Jagdverordnung werden die Änderungen des Parlaments konkretisiert. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Juli 2024. Der Bundesrat hat das Ziel, die angepasste Jagdverordnung am 1. Februar 2025 in Kraft treten zu lassen. «Mit der Vorlage setzt der Bundesrat sowohl Anliegen der Nutztierhaltung als auch zum Schutz der Lebensräume wildlebender Säugetiere und Vögel um», heisst es in der Mitteilung.

Mit der vorgeschlagenen Regelung könne der Wolfsbestand unter gleichzeitiger Schadensminderung in der Schweiz erhalten bleiben. «Es ist absehbar, dass die effektive Anzahl Rudel auch mit der vorgeschlagenen Regelung über dem Mindestbestand von 12 Rudeln liegen wird», heisst es im erläuternden Bericht.

Entlastung für Berggebiete

Die Verordnung soll gemäss Bund insbesondere der Berglandwirtschaft Entlastung bringen, indem der Wolfsbestand «wirksam reguliert» werden kann. «Gemeinsam mit Herdenschutzmassnahmen können so die Schäden an Nutztieren vermindert werden. Scheue Wölfe, welche die Menschen meiden, bieten zudem die Gewähr der breiteren Akzeptanz dieser politisch umstrittenen Tierart», heisst es im Bericht weiter.

Der Wolfsbestand bleibe auch mit der Revision erhalten. Eine Regulierung sei nur in begründeten Fällen zulässig. «Die Verordnungsrevision stellt zudem erstmals eine Mindestanzahl an Wolfsrudeln sicher», heisst es weiter. Die Revision komme auch den Flachlandkantonen entgegen, indem ein zielgerichteter Umgang mit dem Biber und dessen Schäden möglich werde.

Änderungen im Detail

Präventive Regulation des Wolfsbestands:  Die Kantone sollen jedes Jahr vom 1. September bis 31. Januar den Wolfsbestand präventiv regulieren können, also bevor die Wölfe Schäden angerichtet haben. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) muss den Regulationsgesuchen der Kantone zustimmen. Auch die Steinbockkolonien können im Herbst präventiv reguliert werden. 

Reaktive Regulation des Wolfsbestands:  Kantone können während der Sommermonate schadenstiftende Wolfsrudel reaktiv regulieren, also nachdem Schaden entstanden ist. Diese Abschüsse verfügen die Kantone, nach vorgängiger Zustimmung des BAFU. Die Kantone können einzelne Wölfe, die eine Gefährdung für Menschen darstellen, abschiessen. Hier ist keine Zustimmung des BAFU notwendig.

Verhütung und Vergütung von Wildschäden:  Die Verhütung und Vergütung von Wildschäden werden klarer geregelt. Es geht dabei um Schäden, die Grossraubtiere an Nutztieren anrichten und um Schäden, die Biber an Infrastrukturanlagen verursachen. Dazu sollen die zumutbaren Massnahmen zur Verhütung von Schäden und die Vergütung allfälliger Schäden definiert werden.

Neuregelung Herdenschutz:  Die im Jagdgesetz festgelegte Neuregelung der Organisation des Herdenschutzes wird konkretisiert. Vorgesehen ist, dass die Kantone mehr Kompetenzen erhalten und dass die administrativen Abläufe vereinfacht werden.

Stärkung Wildtierkorridore:  Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung sollen im Einvernehmen mit den Kantonen in einem nationalen Inventar verankert werden. Zudem sollen Massnahmen festgelegt werden, damit die Durchgängigkeit dieser Schlüsselstellen für Wildtierwanderungen erhalten und wieder hergestellt wird.

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