/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Wolf: Bundesrat will Abschuss erleichtern

blu/mgt |

 

Insbesondere in den Berggebieten nimmt die Wolfspopulation deutlich zu. Es kommt immer wieder zu Rissen von Nutztieren. Mit einer Teilrevision der Jagdverordnung soll der Abschuss von Wölfen weiter erleichtert werden. Die Landesregierung hat die Teilrevision in die Vernehmlassung geschickt.

 

Aktuell leben gemäss Angaben des Bundes mindestens 180 Wölfe und 20 Rudel in der Schweiz. «Und der Wolfsbestand wächst weiter an», schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Angesichts der Herausforderungen für die Alpwirtschaft will der Bundesrat Wolfsabschüsse zusätzlich zu den 2021 angepassten Bestimmungen weiter erleichtern. 

 

Die Landesregierung berücksichtigt die Vorschläge, auf welche sich 14 Schutz- und Nutzungsorganisationen geeinigt haben. Mit der Teilrevision der Jagdverordnung soll die Situation für die betroffenen Gebiete entschärft werden, bis ein revidiertes Jagdgesetz in Kraft tritt. 

 

Der Bundesrat hat am 9. November 2022 die Vernehmlassung über die Revision der Jagdverordnung eröffnet. Sie dauert bis am 23. Februar 2023. Vorgesehen ist, dass die Änderungen auf den Alpsommer 2023 in Kraft treten.

 

Ein Wolfsrudel besteht meistens aus Mutter, Vater und den Kindern. Die Eltern, Rüde und Fähe, leben in einer monogamen Partnerschaft und bleiben ein Leben lang zusammen. Mit der Teilrevision der Jagdverordnung soll nun künftig bei Regulationsabschüssen neu auch ein Jungtier des Vorjahres erlegt werden können.
Pixabay

 

Grundzüge der Teilrevision der Jagdverordnung

 

Erleichterte Abschüsse schadenstiftender Einzelwölfe

 

Neu soll explizit der Abschuss von Einzelwölfen (nicht zu einem Rudel gehörende Tiere) auch innerhalb von Rudelterritorien möglich sein. «Erfahrungen aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass Einzeltiere auch in Rudelrevieren herumstreifen und Schaden anrichten können», schreibt der Bundesrat.

 

In Gebieten, in denen Wölfe unterwegs sind und bereits früher Schäden zu verzeichnen waren, soll neu die für den Abschuss von Einzelwölfen massgebende Schadenschwelle von 10 auf 8 Nutztierrisse gesenkt werden. Zudem sollen neu Einzelwölfe auch abgeschossen werden können, wenn eine erhebliche Gefährdung von Menschen besteht.

 

Sofortiger Abschuss eines Wolfs bei erheblicher Gefährdung von Menschen 

 

Neu soll die Revision die Möglichkeit eines unverzüglichen Abschusses schaffen, wenn ein Wolf eines Rudels plötzlich und unvorhergesehen Leib und Leben von Menschen bedroht. Ein solcher Abschuss soll ohne die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) möglich sein.

 

Regulierung von Rudeln ohne Reproduktion

 

Kantone können schon heute mit Zustimmung des Bundes Wolfsrudel regulieren, wenn die Wölfe grossen Schaden oder eine erhebliche Gefährdung von Menschen verursachen. Dies trifft aber nicht zu auf Rudel, in denen im betreffenden Jahr keine Jungtiere auf die Welt gekommen sind. Mit der Teilrevision der Jagdverordnung soll nun künftig bei Regulationsabschüssen neu auch ein Jungtier des Vorjahres erlegt werden können. Voraussetzung dafür ist auch hier ein grosser Schaden oder die erhebliche Gefährdung von Menschen sowie ein regional gesicherter Wolfsbestand.

 

Diese Mutterkuh wurde auf einer Weide am Schamserberg GR angegriffen.
Facebook

 

Anrechnung von verletzten Rindern oder Pferden an den Schaden

 

Neu sollen nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde sowie Neuweltkameliden (Lamas oder Alpakas) als grosser Schaden angerechnet werden können. Diese neue Bestimmung soll sowohl bei Regulationseingriffen in Rudeln, als auch bei Massnahmen gegen einzelne Wölfe gelten.

 

Zurzeit berät das Parlament über eine Anpassung des Jagdgesetzes, die es erlauben soll, Wolfsrudel zu regulieren, bevor Schaden entsteht. Ein erster Anlauf, den Wolfsschutz im Jagdgesetz zu lockern, scheiterte im September 2020 an der Urne.

 

 

Ständerat will Wolfs-Abschüsse erleichtern

 

Wölfe sollen nicht nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch, um künftige Schäden zu verhüten. Der Ständerat hat eine Art Regulierungssaison für Wölfe im Jagdgesetz aufgenommen.

 

Die parlamentarische Initiative «Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft» strebt eine Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel an.

 

Analog der Zuständigkeitsordnung für das geschützte Steinwild soll präventiv die Regulierung von Wolfsbeständen durch die Wildhut ermöglicht werden. Als zusätzliche Massnahme zum zumutbaren Herdenschutz soll die Regulierung von Wolfsbeständen zulässig sein, wo aufgrund der hohen Wolfsdichte die Landwirtschaft gefährdet ist. In diesen Gebieten soll zudem die Entfernung von Wolfsrudeln, oder Teile davon, ermöglicht werden.  

 

Gemäss Antrag der Urek-S sollen Wölfe zwischen 1. September und 31. Dezember reguliert werden dürfen. Die geplanten Regulierungsmassnahmen sowie deren Zielsetzung (Stabilisierung oder Reduktion) sind von den Kantonen zu begründen. Ausserdem sollen Wölfe, die auffallen, weil sie Siedlungen und Menschen bedrohlich nahekommen oder den Herdenschutz umgehen, erlegt werden dürfen.

 

Ausgearbeitet hatte die Vorschläge die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S). Der Ständerat hiess die Vorlage in der Herbstsession mit 31 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Nun wird der Nationalrat über die Vorlage befinden.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Lässt Ihr Trockenfutter produzieren?

    • Ja, aus Gras:
      4.84%
    • Ja, aus Mais:
      10.09%
    • Ja, aus Gras und Mais:
      4%
    • Nein:
      81.07%

    Teilnehmer insgesamt: 951

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?