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Wolf: Vereinfachte Regulierung unter Dach

blu/sda |

 

Die neuen Regeln zur Regulierung der Wolfsbestände sind unter Dach. Der Nationalrat hat am Dienstag im angepassten Jagdgesetz die letzten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt.

 

Uneins waren die Räte vor der Debatte am Dienstag noch darüber, wer die Grundsätze für den Herdenschutz zu regeln hat und auch dessen Zumutbarkeit für die Besitzerinnen und Besitzer von Nutztieren. Der Nationalrat wollte dies ursprünglich dem Bund überlassen. Der Ständerat dagegen forderte, dass der Bund diese Aufgabe im Einvernehmen mit den Kantonen vornimmt.

 

Nicht Wildtierschutzgebiete

 

Nicht anfreunden mochte sich der Ständerat auch mit dem Vorschlag, im Gesetz statt von Jagdbanngebieten neu von Wildtierschutzgebieten zu sprechen.

 

In beiden Punkten ist der Nationalrat nun auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Er tat dies mit 104 zu 84 Stimmen bei zwei Enthaltungen respektive mit 103 zu 82 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmungen.

 

Wolfsregulierung im Herbst und Winter

 

Über den Kern der Vorlage hatten sich die Räte schon zuvor geeinigt: Die Kantone sollen Wölfe von 1. September bis 31. Januar regulieren dürfen, mit Zustimmung des Bundes. Abschüsse sollen Schäden und Gefährdungen verhindern, dürfen aber die Population nicht gefährden. Voraussetzung für Abschüsse ist auch, dass Herdenschutz mit zumutbaren Massnahmen nicht möglich gewesen ist.

 

Die parlamentarische Initiative «Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft» strebt eine Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel an.

 

Auch Rudel entfernen

 

Analog der Zuständigkeitsordnung für das geschützte Steinwild soll präventiv die Regulierung von Wolfsbeständen durch die Wildhut ermöglicht werden. Als zusätzliche Massnahme zum zumutbaren Herdenschutz soll die Regulierung von Wolfsbeständen zulässig sein, wo aufgrund der hohen Wolfsdichte die Landwirtschaft gefährdet ist. In diesen Gebieten soll zudem die Entfernung von Wolfsrudeln, oder Teile davon, ermöglicht werden.  

 

Die  Regulierungsmassnahmen sowie deren Zielsetzung (Stabilisierung oder Reduktion) sind von den Kantonen zu begründen. Ausserdem sollen Wölfe, die auffallen, weil sie Siedlungen und Menschen bedrohlich nahekommen oder den Herdenschutz umgehen, erlegt werden dürfen.

 

Die Vorlage ist ein neuer Anlauf zur Revision des Jagdgesetzes. 2020 scheiterte an der Urne eine Vorlage, mit der die Wolfsjagd neu geregelt worden wäre. Bei einem Ja hätten Wölfe geschossen werden dürfen, bevor sie Schaden angerichtet haben. Die Gegnerinnen und Gegner sprachen damals von «Abschüssen auf Vorrat».

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