Die Gruppe Wolf Schweiz hat sich zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 eingebracht. Die Gruppe begrüsst Einführung eines Zusatzbeitrages für einzelbetriebliche Herdenschutzkonzepte. So werde eine solide Finanzierung ermöglich. Für die Gruppe ist klar: Die Zeit der unschützbaren Alpen ist vorbei.
Die Vernehmlassung zum Verordnungspaket endet am 2. Mai. Bei den Direktzahlungen soll ein Zusatzbeitrag für Sömmerungsbetriebe ausgerichtet werden, wenn sie Herdenschutzmassnahmen gegen Grossraubtiere umsetzen.
Nutzung sicherstellen
Dieser Zusatzbeitrag soll für Tiere der Schaf- und Ziegengattung sowie Rindvieh bis 1-jährig ausgerichtet werden, wenn die betreffende Alp zumutbar schützbar ist sowie ein einzelbetriebliches Herdenschutzkonzept vom Kanton bewilligt und von den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern umgesetzt wird. Vorgesehen sind 250 Fr./Normalstoss zur Abgeltung des einzelbetrieblichen Aufwands. Mit dem Beitrag soll die nachhaltige Nutzung der Sömmerungsweiden sichergestellt werden.
Die Gruppe Wolf Schweiz unterstützt diesen Beitrag. «Diese Massnahme ist wichtig und zielt in die richtige Richtung, aber kommt zu spät für die Planung des Alpsommers 2023», heisst es in der Mitteilung. Mit dem neuen Zusatzbeitrag werde die Finanzierung des Herdenschutzes auf Alpen erheblich verbessert. Selbst für kleinere Alpen wird er wirtschaftlich tragbar, findet die Gruppe.
Und die Gruppe Wolf Schweiz hält weiter fest: «Spätestens ab diesem Jahr kann der Herdenschutz auf den meisten Alpen auch als zumutbar betrachtet werden, denn technisch gesehen kann jede Alp geschützt werden.» Die Nicht-Schützbarkeit sei meist anhand wirtschaftlicher Kriterien anerkannt worden. Dies falle nun aber mit dem neuen Beitrag weitgehend weg, heisst es in der Mitteilung weiter.
Strukturwandel
Für Alpen, die auch mit dem neuen Zusatzbeitrag sowie mit der gesonderten Finanzierung für den Herdenschutz noch immer nicht wirtschaftlich schützbar sind, sieht die Gruppe keine Zukunft. «Werden sie aufgegeben, muss dies als Teil des Strukturwandels hingenommen werden», schreibt Wolf Schweiz. Die Zeit der unschützbaren Alpen sei vorbei.
Zumutbarkeit von Schutzmassnahmen für Rinder
Der Zusatzbeitrag für den einzelbetrieblich umgesetzten Herdenschutz soll gemäss Vorschlag des Bundes auch für Rinder bis zu einem Alter von 365 Tagen ausbezahlt werden. «Damit anerkennt er erstmals, dass es auch für Jungvieh bis zu diesem Alter überhaupt zumutbare Schutzmassnahmen gibt», hält die Gruppe Wolf Schweiz fest.
In der Jagdverordnung werde bisher nur für Kälber bis zu einem Alter von 14 Tagen ein Schutz als zumutbar bezeichnet. Die Zusatzbeiträge werden an Kriterien geknüpft werden müssen, die auch die Zumutbarkeit für deren Umsetzung aufzeigen, fordert die Gruppe. Dies sei in der Revision der Jagdverordnung zu berücksichtigen.