Wie der Nationalrat will auch die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) einen im Gesetz verankerten Schutz für die einheimische Zuckerproduktion. Sie will aber den Mindestgrenzschutz und die höheren Einzelkulturbeiträge für Zuckerrüben befristen.
Ansonsten will die WAK-S dem Beschluss des Nationalrats zustimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Bevor die WAK-S die Detailberatung an die Hand genommen hat, hat sie Delegationen der Schweizer Zucker AG, des Schweizerischen Verbands der Zuckerrübenpflanzer sowie von Chocosuisse/Biscosuisse angehört, um sich ein umfassendes Bild der Ausgangslage für die Produzenten von Zuckerrüben bzw. Zucker einerseits und für die zuckerverarbeitende Industrie andererseits zu verschaffen.
Vorlage wird im Herbst beraten
Nach eingehender Diskussion beantragt die Kommission ihrem Rat nun grundsätzlich, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen, will aber den Mindestgrenzschutz im Landwirtschaftsgesetz ebenso zeitlich begrenzen wie die Einzelkulturbeiträge für die Zuckerrüben. Eine Minderheit lehnt eine gesetzliche Regelung nach wie vor ab.
Die Kommission kommt damit auf ihren Entscheid vom Mai zurück: Damals wollte eine Kommissionsmehrheit nicht auf die Vorlage eintreten, weil sie eine Lösung auf Verordnungsstufe für angemessener hielt.
Die kleine Kammer sah es aber anders und beschloss in der Sommersession mit 25 zu 18 Stimmen, dass sie über einen im Gesetz verankerten Schutz für die einheimische Zuckerproduktion beraten will. Die Vorlage wird in der Herbstsession erneut im Ständerat beraten.
Mindestgrenzschutz im Gesetz
Der Nationalrat hatte im Mai entschieden, Einzelkulturbeiträge an Bauern und den Grenzschutz für Schweizer Zucker mit Zöllen zu verankern.Den Mindestgrenzschutz für Zucker will der Nationalrat bei mindestens 70 Franken pro Tonne belassen, dies aber neu im Landwirtschaftsgesetz verankern. Bis im kommenden September ist der Mindestgrenzschutz in einer Verordnung geregelt.
Der Rat beliess es beim heute ausgerichteten Beitrag von 2100 Franken pro Hektare und Jahr. Er ergänzte ihn mit einem Zuschlag von 200 Franken für biologisch oder nach IP-Richtlinien angebaute Rüben. Dass sich die SVP- und die Mitte-Fraktion mit ihrem Vorschlag durchsetzten, dürfte am Einzelantrag von Martina Munz (SP/SH) gelegen haben. Sie übernahm die Zahlen des zu Gunsten ihres Antrages zurückgezogenen Minderheitsantrages von SVP und Mitte, verlangte aber eine Befristung der Bestimmung bis 2026
2019 wurde Einzelkulturbeitrag erhöht
Angestossen hat diese der frühere Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR), mit Blick auf die Abschaffung der Quotenregelung in der Europäischen Union. Die EU gab 2017 die Produktionsmengen frei und hob Exportbeschränkungen auf. Das brachte den Zuckerpreis in der Schweiz unter Druck.
Daher erhöhte der Bundesrat per Anfang 2019 den Beitrag pro Hektare Zuckerrüben um 300 auf 2100 Franken und legte den Mindestgrenzschutz für Zucker bei 70 Franken pro Tonne fest. Er wollte damals der Zuckerwirtschaft drei Jahre Zeit geben, um sich für die neuen Bedingungen zu wappnen. Die Massnahmen laufen im September 2021 aus.
Der Bundesrat beantragte bislang, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Landesregierung sei sich der Probleme im Markt bewusst und wolle weiterhin Einzelkulturbeiträge an Rübenbauern ausrichten, versicherte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin im Ständerat. Es sollte aber nicht eine einzelne Branche gesondert behandelt werden.