Die Löhne der Angestellten sollen steigen, fordert der Berufsverband.
Jonas Ingold
Jeden Herbst finden die Lohnverhandlungen zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern statt. Die zuständige Arbeitsgruppe aus Vertretern der Behörden, der Fach- und Kantonalorganisationen, der Verbände der landwirtschaftlichen Angestellten und des SBV befasst sich jeweils mit dem Minimallohn.
«Löhne viel zu tief»
Die Dachorganisation der kantonalen Berufsverbände der landwirtschaftlichen Angestellten (Abla) hat am Mittwoch ihre Forderungen für die Lohnverhandlungen vom 11. November präsentiert. Die Abla setzt sich für eine Erhöhung von 3 Prozent für alle Lohnstufen. Der Mindestlohn würde so auf 3522 Franken steigen.
Die Abla begründet ihre Forderungen einerseits mit der Inflation. Die Erhöhung der Löhne sei ein Ausgleich der Teuerung von derzeit 1,2 Prozent. Andererseits führt das tiefe Lohnniveau ins Feld. «Die Reallöhne in der Landwirtschaft sind viel zu tief», schreibt die Organisation in einer Mitteilung. Sie seien sogar gesunken, weil die Angestellten keinen vollumfänglichen Teuerungsausgleich erhalten hätten. «Auch die landwirtschaftlichen Angestellten wollen einen Lohn, von dem sie leben können», schreibt die Abla.
Bei der ABLA handelt es sich um die Dachorganisation der kantonalen Berufsverbände der landwirtschaftlichen Angestellten.
zvg
Forderungen jeweils nicht erfüllt
In den vergangenen Jahren sind die Löhne zwar gestiegen, die Forderungen der Abla wurden jeweils nicht erfüllt. Für das Jahr 2024 einigten sich die Sozialpartner auf eine Erhöhung des Mindestlohnes von 1 Prozent. Er beträgt seit dem 1. Januar 3'420 Franken. Dies entspricht einem Plus von 62 Franken gegenüber 2023. Die Abla forderte eine Erhöhung der Löhne um 2,5 Prozent.
Im November 2022 verlangte die Abla für das Jahr 2023 eine Erhöhung von mindestens 4% für alle Stufen. Dies hätte einem Mindestlohn von 3453 Franken entsprochen. Die Sozialpartner einigten sich schliesslich auf eine Erhöhung der Mindestlöhne um 65 Franken im Monat. Der Mindestlohn lag 2023 bei 3’385 Franken im Monat. 2022 stieg der Mindestlohn um 20 Franken auf 3320 Franken. Die Abla forderte im Herbst 2021 eine Erhöhung von 200 Franken, also einen Mindestlohn von 3500 Franken.
Die Abla mit Sitz in Freudwil ZH vertritt Frauen und Männer, die im Gemüsebau, Weinbau, Obstbau und in Forstbetrieben arbeiten. Weitere Mitglieder sind Alphirten, Betriebshelfer und Angestellte in verwandten Branchen wie etwa Landi-Mitarbeiter.
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