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«Kanton nimmt Bauern nicht ernst»

Gemäss einer Mitteilung des Berner Bauernverbandes (BEBV) wurde in Corgément im Berner Jura ein Kalb von einem Wolf gerissen. Der Verband kritisiert den Kanton. Dieser soll unverzüglich den Abschuss verfügen.

Gemäss der Mitteilung hat der Wolf ein Kalb aus einer Milchviehherde gerissen. Das Jungtier kam in der Nacht auf der Weide zur Welt. Es sei bereits nachweislich umhergelaufen und habe getrunken.

Für den Berner Bauern Verband ist deshalb klar: Das Jungtier war gesund und war mindestens vom Muttertier umgeben und behütet. Zudem befand sich die Weide direkt beim Betriebsgebäude.

Der Bundesrat hat das Abschiessen von Wölfen in der Schweiz ab dem 1. Juli mit einer Teilrevision der Jagdverordnung erleichtert.  Ein Wolf muss weniger Schäden angerichtet haben, damit er zum Abschuss freigegeben wird. Neu werden nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde sowie zum Beispiel Lamas oder Alpakas als grosser Schaden angerechnet. Die Schadengrenze bei grossen Nutztieren liegt neu bei einem Tier statt bisher zwei Tieren.

Gemäss BEBV ist damit die Schadschwelle erreicht. Der Kanton Bern sieht das nicht so. Er hat keine Abschussverfügung erteilt. Die Berner Verwaltung befolgt damit den Rat des Bundesamts für Umwelt (Bafu). Für die Bundesbehörde war das Kalb ungenügend geschützt.

Das erzürnt den Berner Bauernverband. Der Entscheid sei «absolut unverständlich». Wolfsrisse müssten anerkannt und ernst genommen werden. Ein vom Muttertier behütets Kalbgelte als ausreichend geschützt, weitere Schutzmassnahmen für Rindviehherden seien nicht verhältnismässig und praxisfremd.

Der Verband fordert den Kanton Bern deshalb auf, den Abschuss unverzüglich zu verfügen. Zudem will der BEBV mit den Behörden ein Gespräch über eine «praxistauglichere Umsetzung der geltenden und künftigen Gesetzgebungen» führen.

Kommentare (3)

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  • Helmut Barner | 06.09.2023
    Das Kalb kommt also draussen zur Welt, die Nachgeburt liegt herum, kein Halter da, der mal kurz schaut. Das lockt Raubtiere und Hunde an, bei ersteren sieht das die Natur ja so vor! Sie müssen aufräumen. Sollte die Nachgeburt nicht vom Halter beseitigt werden? Im letzten Jahr verreckten auf unseren Alpen irgendwo draussen über 5000 Stück Rindvieh, über 6000 Schafe und über 1400 Ziegen. Bei wie vielen war der Wolf schuld? Bei 15%? Maximal! Und bei den anderen? Bei wie vielen der Halter? Das passt nicht in unser heiles Alpenbild!
    • Franziska F. | 06.09.2023
      Herr Barner, ich schlage Ihnen vor, als Allgemeinbildung, mal einige Zeit in einem Landwirtschaftsbetrieb zu arbeiten. Am Tag arbeiten und nachts Wache stehen - oder auch sitzen ;-) - und die Geburt des Rindes/Kuh abwarten, um dann umgehend die Nachgeburt zu entsorgen, und dies bei mehreren Kühen mehrmals während der Weide-Saison.
    • Tanja Trauboth | 07.09.2023
      Die Kuh frisst normalerweise die Nachgeburt, dass sie nicht mehr herum liegt. Schon wegen guter Versorgung von Kalb und Mutter, Verwerfkrankheiten, lässt man die Kuh nicht absichtlich auf der Weide in der Nacht abkalben. Es kann aber immer wieder vorkommen, wenn im Sommer wegen der Hitze tagsüber in der Nacht geweidet wird. Dieser Wolf hat das jetzt gelernt und sagt es den anderen. Ich verstehe solche Vorschriften nicht, dass ein Wolf erst so und so viele reissen muss. Das ist die Übertragung von Strafgesetzen für menschliche Gesetzesübertreter auf Tierverhalten. Wenn ein Wolf ein Kalb reisst, kann man davon ausgehen, dass er es wieder macht und andere es von ihm lernen. Auf diesem Bild ist ein gutes Stück vom Kalb gefressen, wurde als erkannt als Nahrung. Meine Freundin hat als Wildbiologin Jaguare - wirklich wertvolle Tiere - untersucht. Sie sagte mir, ein Kalb gerissen und man muss ihn abschiessen.
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