Gemäss der Mitteilung hat der Wolf ein Kalb aus einer Milchviehherde gerissen. Das Jungtier kam in der Nacht auf der Weide zur Welt. Es sei bereits nachweislich umhergelaufen und habe getrunken.
Für den Berner Bauern Verband ist deshalb klar: Das Jungtier war gesund und war mindestens vom Muttertier umgeben und behütet. Zudem befand sich die Weide direkt beim Betriebsgebäude.
Der Bundesrat hat das Abschiessen von Wölfen in der Schweiz ab dem 1. Juli mit einer Teilrevision der Jagdverordnung erleichtert. Ein Wolf muss weniger Schäden angerichtet haben, damit er zum Abschuss freigegeben wird. Neu werden nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde sowie zum Beispiel Lamas oder Alpakas als grosser Schaden angerechnet. Die Schadengrenze bei grossen Nutztieren liegt neu bei einem Tier statt bisher zwei Tieren.
Gemäss BEBV ist damit die Schadschwelle erreicht. Der Kanton Bern sieht das nicht so. Er hat keine Abschussverfügung erteilt. Die Berner Verwaltung befolgt damit den Rat des Bundesamts für Umwelt (Bafu). Für die Bundesbehörde war das Kalb ungenügend geschützt.
Das erzürnt den Berner Bauernverband. Der Entscheid sei «absolut unverständlich». Wolfsrisse müssten anerkannt und ernst genommen werden. Ein vom Muttertier behütets Kalbgelte als ausreichend geschützt, weitere Schutzmassnahmen für Rindviehherden seien nicht verhältnismässig und praxisfremd.
Der Verband fordert den Kanton Bern deshalb auf, den Abschuss unverzüglich zu verfügen. Zudem will der BEBV mit den Behörden ein Gespräch über eine «praxistauglichere Umsetzung der geltenden und künftigen Gesetzgebungen» führen.
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