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Basel: Massnahmen gegen den Japankäfer

Im 2024 wurde in Münchenstein BL eine Population des Japankäfers entdeckt. Als Ziel gibt der Bund vor, den Befall des Schädlings zu tilgen. Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft setzen ab Flugbeginn des Käfers erneut gemeinsam verschiedene Massnahmen um. Los gehts, sobald ein erster Käfer gefunden wird.

pd/clu |

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben Ende Juni 2024 in der Brüglingerebene bei den Fussballfeldern St. Jakob in Münchenstein BL eine Population des Japankäfers entdeckt. Auch im Gebiet der Kraftwerke Birsfelden, im Rankhof und bei der Verzweigung Hagnau fanden sie einzelne Käfer.

Lockstofffallen montiert

Daraufhin setzten die zuständigen Stellen gezielte Massnahmen ein, um die Ausbreitung des melde- und bekämpfungspflichtigen Schädlings zu begrenzen. Diese und weitere Massnahmen sind geplant, sobald der erste Käfer gefunden wird. Wie die beiden Kantone schreiben, wurden beispielsweise bereits Ende Mai die Lockstofffallen für die Überwachung des Japankäfers montiert.

«Ein Fräsen und Abdecken der Fussballfelder wie 2024 ist dieses Jahr nicht vorgesehen», teilt das Bau- und Verkehrsdepartement der beiden Kantone mit. Nach dem ersten Käferfund würden jedoch die Fallenstandorte und -kontrollen stark intensiviert. Sowohl die Befalls- und Pufferzone würden zu diesem Zeitpunkt ausgeschieden als auch die neue Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt.

Weiter gelten laut den Behörden beider Basel folgende Punkte:

  • Nach dem ersten Käferfund gilt wiederum das Bewässerungsverbot von Rasen- und Grünflächen bis Ende September 2025. Das Bewässerungsverbot soll bewirken, dass die Grünflächen unattraktiv für die Japankäferweibchen werden, welche ihre Eier bevorzugt in feuchten Wiesen ablegen.
  • Das Giessen von Blumen und Gemüse ist weiterhin erlaubt. Ausgenommen vom Verbot sind Sportrasen-Grünflächen. Diese können beim Kantonalen Pflanzenschutzdienst ein Gesuch einreichen. Auf diesen Flächen werden im Herbst erneut Nematoden eingesetzt. Die Ausnahme gilt nur für Sportrasen-Grünflächen, nicht für Privatgärten.
  • Um eine Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern, ist die Verbringung (Transport und Lagerung) der Oberflächenschicht des Bodens bis zu einer Tiefe von 30 cm aus dem Befallsherd hinaus verboten. Für die Zeit vom 1. Oktober 2025 bis 31. Mai 2026 können auf Gesuch beim Kantonalen Pflanzenschutzdienst Ausnahmen bewilligt werden. Die Grüngutabfuhr der Gemeinden kann weiterhin normal genutzt werden.

Restliche Kantone:

Für  Meldungen in den restlichen Kantonen hat das Bundesamt für Landwirtschaft hier Informationen  zusammengestellt. Mit den Telefonnummern der Kantonalen Meldestellen nachfolgend aufgelistet:

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