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Bauer behält vorerst Land: Pferderennbahn scheitert vor Gericht

Ein Stück umgepflügtes Land, ein empörter Reitverein, nun eine Abfuhr vor dem Baurekursgericht: Wie die Gemeinde Fehraltorf ZH versucht, auf juristischem Weg das traditionelle Osterrennen zu retten.

clu |

Als Hanspeter Bachofen aus Fehraltorf ZH im Herbst 2021 sein Land umpflügte, um Winterweizen zu säen, war der Aufschrei gross. Der Grund: Das Stück Land war Teil der Pferdesportanlage Barmatt. Seit 1943 trug der Reitverein Kempttal dort Pferderennen aus.

«Wenn der Bauer das Land in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stellt, bedeutet dies das Aus für die Osterrennen Fehraltorf», teilte das OK damals in einer Mitteilung mit. Der Anlass sei mit seinen bis zu 12’000 Zuschauern einer der wichtigsten wiederkehrenden Anlässe im Zürcher Oberland.

Offen für Landabtausch

2019 fanden die Osterrennen letztmals statt. In den Jahren 2020 und 2021 verhinderte die Corona-Pandemie die Rennen. Im Oktober 2021 schliesslich pflügte Bachofen sein Land um, über das ein Teil der Strecke führte.

Gegenüber «Schweizer Bauer führte er damals aus: «Ich bekomme 1000 Franken fürs Land – und was zahlen sie für Preisgelder? Die leben doch in einer anderen Welt. Ich als Bauer werde von den Veranstaltern der Osterrennen wie ein Unterhund behandelt, für die Pferdebesitzer zählt nur ihr Hobby. Nun ist alles anders: Altes geht weg, Raum für Neues entsteht.»

Er sei immer offen für einen fairen Landabtausch gewesen. «Aber was mir angeboten wurde, war von minderer Qualität», sagte er. Möglichkeiten zum Landabtausch hätte es mehrere gegeben, zumal einige Mitglieder im Reitverein ebenfalls Landbesitzer gewesen seien. «Wenn jetzt von einem Verlust für die Gemeinde gesprochen wird, wundere ich mich», sagte der Landwirt damals gegenüber dem «Schweizer Bauer».  Es seien vor allem auswärtige Reiter gewesen, die an den Rennen teilgenommen hätten.

Rekurs «unbegründet»

Die kantonale Baudirektion hatte den kommunalen Werkplan für die Pferdesportanlage im Oktober 2023 als «nicht genehmigungsfähig» abgelehnt. Laut dem «Tages-Anzeiger» wollte die Gemeinde mit dem Werkplan dafür sorgen, dass die traditionellen Osterrennen in Zukunft wieder durchgeführt werden können.

Die Baudirektion begründet ihre Entscheidung damit, dass ein Werkplan der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen müsse – ein Pferderennen sei jedoch keine solche Aufgabe. Die Gemeinde Fehraltorf focht die Entscheidung der Baudirektion an. 

Öffentliches Interesse oder öffentliche Aufgabe?

Das Baurekursgericht hat nun die Beschwerde der Gemeinde gegen den Entscheid der kantonalen Baudirektion abgewiesen. Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, taxiert es den Rekurs als «unbegründet». Der ursprüngliche Plan der Gemeinde war es gewesen, sich mit einem Werkplan die juristische Grundlage zu verschaffen, Hanspeter Bachofen notfalls sogar zu enteignen.

Das Baurekursgericht bestätigte die Argumentation der Baudirektion: Ein öffentliches Interesse allein reiche nicht aus, um einen Werkplan und das damit verbundene Enteignungsrecht zu rechtfertigen. Werkpläne dürften nur für Vorhaben erstellt werden, die einer öffentlichen Aufgabe dienen. Da dies hier nicht gegeben sei, fehle dem Werkplan eine wesentliche Voraussetzung. 

Instanzenweg noch nicht ausgeschöpft

Der Instanzenweg sei noch längst nicht ausgeschöpft: Dem Gemeinderat von Fehraltorf bliebe noch der Gang ans Verwaltungsgericht und danach ans Bundesgericht.

Wie der «Tages-Anzeiger» am Dienstag berichtet, will die Gemeinde den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterziehen. Es gehe um einen Grundsatzentscheid, sagte Gemeindepräsident Anton Muff zur Zeitung. Es gehe um die Rettung von lediglich zwei Pferderennbahn im Kanton.

Kommentare (3)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Hanspeter sonnberger | 23.01.2025
    Was ist wichtiger Brot oder die Abgase welche die Autos der Besucher hinterlassen?
  • Christoph Saner | 22.01.2025
    Das Gericht hat gut begründet. Der Bauer hat Recht. Einerseits sollen die Pferdesporttage wichtig sein anderseits sein Land minderwertig. Vom hohen Stuhl kann man keinen fairen Kampf gewinnen. Gesunder Menschenverstand fehlt, Ehrlichkeit ebenfalls.
  • G. Stutz | 20.01.2025
    Geschätzter Gemeiderat von Feraltorf. Wenn man die Gerichts- und Anwaltskosten aus dem Topf der Steuerzahler nehmen kann, ist dies ja kein Problem. (Früher verwendete man den Ausdruck, denen hat jemand ins Gehirn.......)
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