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Hefenhofen: Freisprüche für Veterinärbeamte

Das Thurgau Obergericht ist gemäss einer Mitteilung auf die Berufung eines Pferdezüchters nicht eingetreten. Diese richtete sich gegen die erstinstanzlichen Freisprüche von vier Mitarbeitern des kantonalen Veterinäramts im Tierschutzfall Hefenhofen TG.

sda |

Die vier teilweise einstigen Mitarbeiter des Thurgauer Veterinäramts, darunter der Ex-Amtstierarzt und sein damaliger Stellvertreter, standen im Mär 2024 vor dem Bezirksgericht Frauenfeld. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Amtsmissbrauch, versuchte Nötigung und weitere Verfehlungen vor.

Kostenvorschuss nicht bezahlt

Das Bezirksgericht Frauenfeld sprach die vier Beschuldigten von allen Anklagepunkten frei. Dagegen erklärte der Landwirt, der sich als Privatkläger im Verfahren gegen die Veterinärbeamten beteiligte, Berufung vor dem Obergericht. Gleichzeitig ersuchte er um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung im Berufungsverfahren.

Dies wurde abgelehnt, wie aus dem Entscheid des Thurgauer Obergerichts hervorgeht. Weil der Landwirt daraufhin den verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlte, trat das Obergericht nicht auf die Berufung ein. Es bleibe bei den vorinstanzlichen Freisprüchen. Damit sei dieser Teil des Verfahrenskomplexes im Fall Hefenhofen abgeschlossen, schrieb das Obergericht weiter. Der Nichteintretens-Entscheid ist jedoch nicht rechtskräftig. Diesen könnte der Landwirt beim Bundesgericht anfechten.

Verfahren gegen Landwirt wird neu gestartet

Der Gerichtsfall gründet auf Strafanzeigen aus dem Jahr 2017 wegen Missständen auf dem Hof des Pferdezüchters aus Hefenhofen. Zuvor kursierten Bilder von abgemagerten und toten Pferden in den Medien. Unter grossem öffentlichem Druck wurde schliesslich der Hof geräumt und 90 Pferde beschlagnahmt und später versteigert.

Der betroffene Landwirt stand im März 2023 in einem separaten Verfahren unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Arbon. Dieses sprach den ehemaligen Pferdezüchter von zahlreichen Vorwürfen frei. Es wertete die meisten vorgebrachten Beweise gegen den vorbestraften Tierquäler als nicht verwertbar.

Das Thurgauer Obergericht hob im März 2025 diese Freisprüche jedoch auf und wies den Fall ans Bezirksgericht zurück. Dort ist er aktuell hängig.

Landwirt darf keine Rinder mehr halten

Wegen wiederholter Tierschutzverstösse haben die Thurgauer Behörden einem Bauern verboten, Rinder zu halten. Dagegen wehrte er sich bis vor Bundesgericht, welches seine Beschwerde abweist. Das ist einem am im Mai veröffentlichten Urteil zu entnehmen.

Nicht zum ersten Mal trafen die Mitarbeitenden des Thurgauer Veterinäramts im Herbst 2022 bei einer unangemeldeten Kontrolle auf dem Hof des Bauern schwerwiegende Mängel in der Tierhaltung an. Die Tierpflege sei derart vernachlässigt worden, dass drei Kühe von ihren Leiden erlöst werden mussten, heisst es im Bundesgerichtsurteil. Mehr als die Hälfte der 59 Kühe zeigten Lähmungen oder andere Krankheitsbilder.

Nachdem das Thurgauer Veterinäramt bei späteren Kontrollen erneut zahlreiche Tiere mit gesundheitlichen Problemen sowie bauliche Mängel und Verstösse gegen Hygienevorschriften feststellte, untersagte es im Herbst 2023 dem Bauern, Rinder zu halten oder sich beruflich mit Rindern zu beschäftigen.

Dagegen wehrte sich der Bauer bis vor Bundesgericht. Dieses stützte jedoch den Entscheid der Thurgauer Behörden. Die Beschwerde des Bauern gründe auf «teils aktenwidrigen Behauptungen», stellten die Richter in ihrem Entscheid fest. 

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