In der Aufgaben- und Finanzplanung (AFP) des Kantons St. Gallen gibt es bis 2027 nur rote Zahlen. Für 2025 wird ohne Bezüge aus den Reserven mit einem operativen Minus von 182 Millionen Franken gerechnet. Danach sollen die Defizite auf 48 Millionen Franken sinken.
80'000 Franken
Die Regierung will deshalb sparen, unter anderem bei den Viehschauen. Im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans 2025 – 2027 sollten ab 2026 die jährlichen Beiträge in der Höhe von 80'000 Franken, mit denen der Kanton Viehschauen in Gemeinden sowie regionale Viehmärkte unterstützt, gestrichen werden.
Die Regierung argumentierte, dass die Förderung von und die Beiträge an Viehschauen und Viehmärkte in die Zuständigkeit der politischen Gemeinden fallen sollen. Die Streichung der Beiträge sollte im Rahmen einer geplanten Revision des Landwirtschaftsgesetzes erfolgen.
Wichtige Bedeutung
Gegen dieses Vorhaben gab es im Vorfeld der Beratung im Kantonsrat Widerstand. Die vier Toggenburger SVP-Kantonsräte Mirco Gerig, Lukas Huber, Ivan Louis und Christian Vogel hielten fest , dass die 80'000 Franken nicht eine entscheidende Kostenposition im Staatshaushalt seien. Der Kanton gebe jährlich 30 Millionen Franken für die Kulturförderung aus.
Die St. Galler Gemeinde-Viehschauen sowie regionale Viehmärkte hätten für die Landwirtschaft eine enorme Bedeutung. Viehschauen ermöglichen einen Vergleich der züchterischen Qualität, hielten sie fest. Viehmärkte seien wichtig für die Preisbildung von Zucht- und von Nutztieren. Zudem würden den Austausch zwischen der bäuerlichen und nicht-bäuerlichen Bevölkerung fördern.
Klare Mehrheit gegen Streichung
Mit einem Auftrag wollten FDP, Mitte-EVP und SVP diese Beitragskürzung verhindern. Es entwickelte sich eine längere Diskussion. Beendet wurde sie von Volkswirtschaftsdirektor Beat Tinner (FDP), der ankündigte, die Regierung werde an der Streichung nicht festhalten. Der Auftrag wurde danach mit 97 gegen 10 Stimmen bei 6 Enthaltungen beschlossen. Die jährlichen Beiträge an Viehschauen und Viehmärkte bleiben bestehen und deren Grundlage wird nicht aus dem Landwirtschaftsgesetz gestrichen.
«Die SVP-Fraktion zeigt sich erfreut über diesen klaren Entscheid des Kantonsrates, denn ohne die jährlichen Beiträge des Kantons wäre die Durchführung von Viehschauen für den St.Galler Braunviehzuchtverband finanziell kaum mehr möglich gewesen», heisst es in einer Mitteilung der SVP Kanton St. Gallen.