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22 Risse: Wallis beantragt Regulierung von Wolfsrudel

Der Kanton Wallis will ein Wolfsrudel im Nanztal regulieren. Seit Beginn der Sömmerungssaison sind in der Region 22 Nutztiere gerissen worden.

sda |

Das Wallis beantragte beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) eine entsprechende Bewilligung, wie der Kanton am Mittwoch mitteilte. Die Nutztiere seien entweder in einer geschützten Situation oder auf einer nicht zumutbar schützbaren Alp getötet worden, schreibt das Amt für Jagd, Fischerei und Wildtiere in der Mitteilung. Damit seien die Voraussetzungen für einen Regulierungsantrag gemäss des revidierten Jagdgesetzes gegeben.

Laut dem Kanton wurde mit Fotos vor kurzem die Anwesenheit von zwei Wolfswelpen im Nanztal nachgewiesen. Dies belege die Fortpflanzung des Rudels. Das unbewohnte Tal liegt auf dem Gebiet der Gemeinden Visperterminen und Brig-Glis.

Wenn die Anwesenheit eines Rudels bestätigt wird, ist die vorherige Zustimmung des Bafu erforderlich, damit der Kanton eine Regulierung anordnen kann. Der Abschuss eines einzelnen Wolfs fällt derweil in die Zuständigkeit des Kantons.

  Der Bundesrat hat das Abschiessen von Wölfen in der Schweiz ab dem 1. Juli mit einer Teilrevision der Jagdverordnung erleichtert.  Ein Wolf muss weniger Schäden angerichtet haben, damit er zum Abschuss freigegeben wird. Auch Rudel können reguliert werden. Neu können Kantone bei 8 Nutztierrissen statt bisher 10 Rissen beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) Regulierungsabschüsse beantragen. 

Wenn das Regulierungsgesuch vom Bund bestätigt wird, kann der Kanton den Abschuss anordnen. In diesem Fall haben die Wildhüter bis zum 31. März 2024 Zeit, um den Abschuss von Jungtieren durchzuführen. Dabei darf die Anzahl der erlegten Tiere zwei Drittel der im betreffenden Jahr geborenen Wolfswelpen nicht überschreiten.

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