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50 Jahre Jurassischer Bauernverband

AgriJura, die Landwirtschaftskammer des Kantons Jura, feiert dieses Jahr ihr 50-jähriges Bestehen. Das ganze Jahr über wird im Jura dieses Ereignis gefeiert. Ein Höhepunkt ist das Bäuerinnen- und Bauernfest im Juni. Viele jurassische Bauern stehen heute vor grossen Herausforderungen. Agrijura schlägt Alarm. 

Die jurassische Landwirtschaftskammer wurde am 24. Januar 1975 gegründet, kurz nach der Volksabstimmung zur Gründung des Kantons Jura.   Der jurassische Bauernverband heisst heute AgriJura. Dieses wichtige Jubiläum falle in eine Zeit, in der die jurassische Landwirtschaft vor grossen Herausforderungen stehe, schreibt AgriJura in einer Mitteilung.

Das 50-jährige Jubiläum von AgriJura soll aber auch Anlass sein, die Errungenschaften der Vergangenheit zu feiern und neue Strategien für die Zukunft der jurassischen Landwirtschaft zu entwickeln. Einer der Höhepunkte des Jubiläumsjahres wird die «Fête des Paysans et Paysannes» vom 6. bis 8. Juni 2025 in Mont-de-Coeuve JU sein.

Finanzielle Lage jurassischer Bauern verschlechtert sich

Die finanzielle Lage vieler landwirtschaftlicher Betriebe im Jura hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Im Jahr 2022 hatte jeder fünfte Betrieb eine negative Gesamtnettoliquidität, und die Situation hat sich in den Jahren 2023 und 2024 weiter verschlechtert. Die Gründe dafür sind vielfältig: explodierende Produktionskosten, ungünstige Witterungsbedingungen, die den Ertrag und die Qualität der Ernte beeinträchtigen, oder die Spannungen auf dem Milchmarkt.

Angesichts der aktuellen Herausforderungen hat AgriJura 12 dringende Massnahmen vorgeschlagen, um die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Betriebe wiederherzustellen und die Bauernfamilien zu unterstützen. Diese Vorschläge zeigen, dass die Organisation auch nach 50 Jahren weiterhin aktiv die Interessen der jurassischen Landwirte vertritt und sich für eine nachhaltige Zukunft der regionalen Landwirtschaft einsetzt.

-> Agrijura schlägt Alarm und kommt mit Forderungen

Die 12 dringenden Massnahmen

1. Vereinfachung von zinslosen Darlehen

Ermöglichung der vereinfachten Gewährung von zinslosen Darlehen, wie in Art.1, Bst.a der Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV) vorgesehen, um unverschuldete finanzielle Schwierigkeiten zu beheben.

2. Zahlungen für pflanzliche Produkte vorziehen

Derzeit können die Zahlungen für Getreide und Zuckerrüben bis zu 10 Monate nach ihrer Lieferung erfolgen. Ein Teil der Zahlungen sollte vorgezogen werden, um die Liquidität der Betriebe zu entlasten.

3. Ausweitung der Blauzungen-Sperrzone auf das gesamte Staatsgebiet

Ziel ist es, den Tierhandel zwischen Betrieben trotz der gesundheitlichen Einschränkungen durch die Blauzungenkrankheit zu ermöglichen und gleichzeitig die finanziellen Verluste und Handelsbeschränkungen zu verringern.

4. Begleitung von Betrieben, die sich in grossen Schwierigkeiten befinden, bei der Verwaltung

Mobilisierung des landwirtschaftlichen Unterstützungsfonds, um vorrangig Betriebe in kritischen Situationen zu begleiten und ihnen eine verstärkte Unterstützung im Bereich des Finanzmanagements anzubieten.

5. Abzüge für zu geringe Liefermengen in der Milchproduktion aussetzen

Vorübergehende Aussetzung von Strafen für zu geringe Liefermengen von Milch, um die Produzenten angesichts des Drucks auf die Produktionsmengen zu unterstützen.

6. Kantonale Unterstützung der Viehmärkte und der Tierseuchenkasse

Verzicht auf die von der Regierung für das Budget 2025 vorgeschlagenen Kürzungen der kantonalen Subventionen für Viehmärkte in Höhe von 300'000 Franken, um die mit den Gesundheits- und Wirtschaftskrisen verbundenen Schwierigkeiten zu kompensieren. Definieren Sie einen Betrag -ca. 100'000 Franken- im kantonalen Budget 2025, um eine Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit durchzuführen.

7. Beibehaltung des Bundesbudgets für die Landwirtschaft

Eine Kürzung des Bundesbudgets 2025 für die Landwirtschaft in Höhe von 48,5 Millionen wird vom Bundesrat vorgeschlagen. Sie entspricht etwa 2 Millionen für den Jura.

8. Sicherstellen, dass der Rahmenkredit 2026-2029 stabil bleibt, indem mehr Mittel für Strukturverbesserungen zur Verfügung gestellt werden

Für den Zeitraum 2026 bis 2029 muss der Rahmenkredit für die Direktzahlungen stabil sein und eine Erhöhung der verfügbaren Mittel für Strukturverbesserungen vorsehen, um die Baukosten auf den Landwirtschaftsbetrieben zu senken. Diese Zahlen stammen aus der Veröffentlichung einer Studie des BLW über die Mittel, die langfristig für dieses wichtige Instrument der Agrarpolitik benötigt werden.

9. Reduzierung der SGPV-Abzüge für die Verwertung von Überschüssen

Diese Kürzung in die Endabrechnungen der Produzenten für die Ernte 2024 einbeziehen, um den finanziellen Druck auf die Landwirte zu verringern.

10. Die Prämie für die Verarbeitung zu Käse erhöhen

Diese Prämie neu bewerten, um den Fettdruck in der Käseproduktion zu verringern, insbesondere angesichts der Konkurrenz durch importierte Produkte (beeinflusst durch den starken Franken und die Inflation).

11. Unterstützung der Ausbildung von Junglandwirten

Junglandwirte sollen durch einen Pauschalbeitrag ermutigt werden, eine höhere landwirtschaftliche Ausbildung zu beginnen. Diese Unterstützung zielt auf die Entwicklung ihres Unternehmergeistes und die Sicherung eines qualifizierten Nachwuchses ab.

12. Schaffung von klimabezogenen Steuerrücklagen

Dedizierte Steuerrücklagen einführen, die es den Betrieben ermöglichen, die Auswirkungen guter und schlechter Jahre abzufedern. Dadurch würden die finanziellen Ergebnisse geglättet und die Auswirkungen von Klimaschwankungen auf die Rentabilität der Betriebe verringert.

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