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Hofkontrollen: Kanton Freiburg lehnt Obergrenze ab

Der Freiburger Staatsrat anerkennt die Belastung durch häufige Hofkontrollen, lehnt jedoch eine gesetzliche Obergrenze ab. Eine entsprechende Motion zweier Grossräte geht ihm zu weit.

clu |

Die Grossräte Eric Barras (SVP) und Dominique Zamofing (Die Mitte) hatten im November im Freiburger Kantonsparlament eine Motion eingereicht. Ihr Ziel: Die Zahl der Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben durch bessere Koordination zu senken.

Grund- und risikobasierte Kontrollen sollen möglichst gleichzeitig erfolgen. Zusätzlich forderten sie ein jährliches Monitoring mit einer Statistik zur Anzahl und Art der durchgeführten Kontrollen. Für risikobasierte Kontrollen schlugen die Motionäre eine fixe Obergrenze von sechs Prozent der Betriebe pro Jahr vor.

Risikobasierte Kontrollen nicht planbar

Der Staatsrat zeigt sich gemäss einem Bericht der «Freiburger Nachrichten» gesprächsbereit, lehnt jedoch zentrale Forderungen der Motion ab. Zwar erkennt die Regierung an, dass Kontrollen für Betriebe mit erheblichem Aufwand, Stress und auch finanziellen Risiken verbunden sind. In seiner Antwort hält der Staatsrat aber fest, dass insbesondere risikobasierte Kontrollen zeitlich oft nicht frei planbar seien. Ihre Durchführung sei zudem durch Bundesvorgaben stark reglementiert – ebenso wie themenspezifische Überprüfungen in Bereichen wie Biodiversität oder Pflanzenschutz.

Wie die «Freiburger Nachrichten» weiter ausführen, sieht der Staatsrat die Glaubwürdigkeit des Kontrollsystems in Gefahr, falls die Obergrenze von sechs Prozent gesetzlich verankert würde. Zwar liegt der Kanton Freiburg aktuell im Mittelfeld bei der Kontrollhäufigkeit. Aber ein solcher Deckel könnte dazu führen, dass nötige Überprüfungen unterbleiben, befürchtet der Staatsrat.

Aufhebung der Nutzungspflicht von Digiflux

Den Vorschlag eines jährlichen Monitorings begrüsst die Regierung hingegen. Man sei offen für mehr Transparenz und wolle die Kontrollen auf das notwendige Minimum beschränken, versichert der Staatsrat laut der Zeitung. Auch bei der Einbindung privater Kontrollstellen – etwa im Biolandbau – sei man um Koordination bemüht.

Nicht zuletzt steht die Debatte im Freiburger Parlament auch im Zusammenhang mit dem umstrittenen Meldesystem Digiflux, das der Bund ab 2026 einführen wird. Händler müssen dann ab 2026, Landwirte ab 2027 den Verkauf und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln digital erfassen.

Der Bundesrat reagierte unter anderem mit einer Übergangsphase, in der nur eine vereinfachte Mitteilungspflicht gilt. Der Freiburger SVP-Nationalrat Nicolas Kolly konnte mit einer Motion Anfang Juni einen Teilsieg erringen. Er forderte darin die Aufhebung der Nutzungspflicht von Digiflux. Angenommen hat der Nationalrat einen Kompromiss mit einer vereinfachten Umsetzung. Landwirte müssten neu nur noch einmal im Jahr angeben, wie viel Pflanzenschutzmittel sie verwendet haben.

Kommentare (2)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Mänu | 23.07.2025
    Wir Bauern von der Basis, wir die dann mit noch mehr Bürokratie geplagt sind haben doch wohl mehr als deutlich klahr gemacht, und sagen es immer noch.
    Wir wollen Digiflux nicht und auch sonst weniger Bürokratie!!!!
    Wenn all jene mit unseren Vorschriften, büro, allgemeinen Auflagen arbeiten und leben müssten wie wir das machen müssen. Würden diese wohl keine neuen Auflagen mehr erfinden und sofort die Reduzierung der bis jetzigen umsetzen!!!
  • Deni | 22.07.2025
    Wieder eine Verschleierung taktik
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