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Nach über 20 Rissen – Wolf erlegt

Die Wildhut des Kantons Freiburg hat den Abschuss freigegebenen Wolf im Gebiet Widdergalm erlegt. Das Raubtier hat im Gebiet Jaun und Plaffeien bei zwei Angriffen acht Schafe getötet. Zuvor hatte der Wolf bereits im Kanton Bern mehrere Tiere getötet.

Der männliche Wolf wurde am 23. August erschossen. Der Abschuss erfolgte innerhalb des bewilligten Perimeters.

In zwei Kantonen Abschussbewilligung

Gemäss Mitteilung des Kantons Freiburg hatte das Raubtier im Gebiet Jaun und Plaffeien am 20. und 26. Juli 2023 sowie am 8. August 2023 Nutztiere angegriffen. Acht Schafe derselben Herde wurden gerissen. Weil die gesetzlichen Vorgaben erreicht wurden, erteilte der Kanton Freiburg am 16. August eine Abschussbewilligung.

Wie es in der Mitteilung weiter heisst, handelt es sich um denselben Wolf, der bereits im Kanton Bern mehrere Tiere getötet hat. 13 Schafe der gleichen Herde wurden im Kanton Bern im Grenzgebiet zum Kanton Freiburg zwischen Juni und Juli gerissen. Die getöteten Tiere gehörten zu einer Herde von 2200 Schafen, die gesömmert werden. Die Herde ist behirtet und wird von vier Herdenschutzhunden begleitet. Die gesetzlichen Vorgaben für einen Abschuss waren erfüllt. Der Kanton Bern erteilte deshalb am 19. Juli 2023 eine Abschussbewilligung.

Kantone arbeiteten zusammen

Der letzte Angriff erfolgte nun am 22. August 2023 auf dem Gebiet des Kantons Bern im Grenzgebiet zum Kanton Freiburg. «Er ermöglichte ein gezieltes Eingreifen in Zusammenarbeit mit der Berner Wildhut», hält der Kanton Freiburg fest. Der nun erlegte Wolf hat insgesamt 21 Schafe getötet.

Laut Elias Pesenti vom freiburgischen Amt für Wald und Natur handelt es sich um den ersten Abschuss eines Wolfs auf freiburgischem Gebiet. Das sagte er auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Entsprechend den Gesetzesbestimmungen und dem Konzept Wolf Schweiz wurde das Tier zur Untersuchung und Identifizierung in das Institut für Tierpathologie der Universität Bern gebracht.

Die revidierte Verordnung des Bundesgesetzes über die Jagd, die am 1. Juli in Kraft getreten ist, erlaubt den Abschuss eines Wolfes, sobald dieser innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Schafe oder Ziegen in geschützten oder nicht schützbaren Situationen gerissen hat. Zuvor hatte diese Grenze bei zehn Nutztieren gelegen.

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