Auf der Alp Schweig in der Gemeinde Realp UR hat ein Wolf Anfang Juni 16 Ziegen gerissen und wurde daraufhin zum Abschuss frei gegeben. Die zuständige Wildhut des Kanton Uri konnte den Wolf nur wenige Tage nach der Abschussfreigabe erlegen. Damals ging man mit grosser Wahrscheinlichkeit davon aus, dass es sich bei dem erlegten Tier, um den zum Abschuss freigegebenen Wolf handelt.
«Absolute Gewissheit besteht jedoch erst in zwei bis drei Wochen, wenn die Resultate der DNA-Analyse und weitere Informationen zur Identität des erlegten Tiers vorliegen», schrieb die Sicherheitsdirektion des Kanton Uris damals in einer Mitteilung.
Noch nicht nachgewiesen
Nun ist klar: Beim erlegten Wolf handelt es sich definitiv um den Übeltäter. Dies bestätigen die DNA-Analysen des «Laboratoire de Biologie de la Conservation de l'Université de Lausanne», wie die Sicherheitsdirektion in einer Mitteilung schreibt.
Die Individualanalyse des erlegten Wolfes hat laut Mitteilung aufgezeigt, dass es sich bei dem erlegten Wolf mit dem Identifikationsnamen M451, um ein ein-bis zweijähriges Tier handelt. «Der Wolf M 451 wurde zum ersten Mal in der Schweiz genetisch nachgewiesen», so die Sicherheitsdirektion.
Neuer Wolf im Gebiet
Obwohl die Wildhut den «schadenstiftenden Einzelwolf» schiessen konnte, wurden in der Region nur drei Tage nach Abschuss weitere Wolfsrisse verzeichnet. Es wurde ein neuer Wolf im Gebiet Deieren gesichtet. Sieben Schafe sind bei dem Angriff getötet worden. Die Analyse dieser entnommenen Proben zeigen: Diesmal ist der Täter ein genetisch erfasstes Tier mit dem Namen M 422.
Es handelt sich um einen einjährigen Jungwolf, der vom Walliser Rudel Nendaz-Siviez abgewandert ist. Bisher sind die Bedingungen für den Abschuss von M422 nicht erfüllt. «Dennoch wird bei jedem Vorfall, bei dem Nutztiere gerissen werden, der Einzelfall hinsichtlich einer möglichen Abschussverfügung geprüft», heisst es in einer Mitteilung.
Im Zusammenhang mit Abschussverfügungen von Einzelwölfen seien die DNA-Analyse von untergeordneter Bedeutung. «Primär sind die DNA-Analysen wichtig für die Dokumentation neuer Individuen, die Bestimmung der Herkunft der Wölfe und die Nachverfolgung ihrer Wanderungen», informiert die Sicherheitsdirektion.
Abschussbewilligung
Die Kantone können einen Abschussbewilligung für einzelne, nicht zu einem Rudel gehörende Wölfe erteilen, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten. Ein erheblicher Schaden durch einen einzelnen Wolf liegt vor, wenn in seinem Streifgebiet mindestens sechs Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden, nachdem bereits früher Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren (Wolfpräsenzgebiet). Die Herden müssen jedoch geschützt oder nicht zumutbar schützbar sein.
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