Wie der Kanton Uri am Donnerstag mitteilt, wurde der Wolf am frühen Donnerstagmorgen erlegt. Die Sicherheitsdirektion geht davon aus, dass es sich um schadenstiftenden Wolf gehandelt hat. «Absolute Gewissheit besteht jedoch erst in zwei bis drei Wochen, wenn die Resultate der DNA-Analyse und weitere Informationen zur Identität des erlegten Tiers vorliegen», heisst es weiter.
Der Wolf hat auf der Alp Schweig im Witenwasserental in den vergangenen Tagen 14 Hausziegen gerissen. Zehn weitere Hausziegen werden vermisst. Das Urserntal ist Wolfpräsenzgebiet, weil sich bereits in anderen Jahren Wolfrisse an Nutztieren ereignet hatten. Gemäss der Beurteilung des Amts für Landwirtschaft handelt es sich bei der Alp Schweig um eine nicht zumutbar schützbare Alp, weshalb die Schadensschwelle von mindestens sechs getöteten Nutztieren erreicht worden ist. Der Kanton hat deshalb am 24. Juni eine Verfügung zum Abschuss des Wolfs erlassen .
Unmittelbar nach dem erfolgten Abschuss wurde ein zweiter Wolf auf der Alp Schweig gesichtet. Die Jagdverwaltung hat dem Tierhalter und dem Herdenschutzbeauftragten die Präsenz mitgeteilt. «Diese entscheiden über die Weiterführung von Herdenschutzmass-nahmen wie beispielsweise dem Nachtpferch», so der Kanton Uri weiter.
Abschussbewilligung
Die Kantone können einen Abschussbewilligung für einzelne, nicht zu einem Rudel gehörende Wölfe erteilen, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten. Ein erheblicher Schaden durch einen einzelnen Wolf liegt vor, wenn in seinem Streifgebiet mindestens sechs Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden, nachdem bereits früher Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren (Wolfpräsenzgebiet). Die Herden müssen jedoch geschützt oder nicht zumutbar schützbar sein.