Der Kantonsrat erklärte eine Motion von Ursula Berset (GLP) mit 77 zu 28 Stimmen teilweise erheblich. Ein weniger weit gehendes Postulat von Rolf Bossart (SVP) überwies er mit 84 zu 23 Stimmen. Heute müssen unbediente Verkaufslokale wie die bedienten Läden von Montag bis Freitag um 19 Uhr und am Samstag um 17 Uhr schliessen.
Bedürfnis abdecken
Berset verlangte deswegen in ihrem Vorstoss, dass Läden ohne Verkaufspersonal nicht mehr den reglementierten Öffnungszeiten unterstellt sein sollen. Sie begründete dies mit dem Kaufverhalten der Bevölkerung. «Einkaufen am Abend und am Sonntag ist ein Bedürfnis», sagte sie. Eine Lösung könne sein, die Produkte in kleinen, unbedienten Läden anzubieten.
Bossart warf Berset vor, scheibchenweise auf eine totale Liberalisierung hinzuarbeiten. Hofläden dürften keine Verkaufsdrehscheibe werden, sagte er. «Wir wollen keine M-Hofläden.» SVP, Mitte, SP und ein Teil der Grünen unterstützten den von Bossart und der Regierung vorgezeichneten Weg, der neben grosszügigeren Ladenschlusszeiten auch eine Flächenbeschränkung der Verkaufsfläche vorsieht. GLP, FDP und ein Teil der Grünen waren auf Bersets Seite.
Die Luzerner Regierung wird eine neue Regelung erarbeiten, mit der kleine Selbstbedienungsgeschäfte und Hofläden auch ausserhalb der zulässigen Öffnungszeiten betrieben werden können. Allerdings nicht ohne Einschränkungen – so sollen die maximal erlaubte Verkaufsfläche sowie die ausgedehnten Öffnungszeiten klar definiert sein.
Urteil löste Debatte aus
Die Diskussion um die Öffnungszeiten geht auf einen Entscheid des Kantons zurück. Obwohl Hofläden oder Verkaufscontainer kein Personal beschäftigen, müssen sie im Kanton Luzern abends derzeit um 19 Uhr schliessen und sonntags ganz geschlossen bleiben.
Die Betreiberin der Verkaufsbox, die Digitalrat GmbH, wollte an den längeren Öffnungszeiten festhalten. Sie wollte die Box täglich von 5 bis 23 Uhr offen halten. Als Option hat sich das Unternehmen einen 24-Stunden-Betrieb vorbehalten. Das Unternehmen argumentierte, dass es im Container kein Verkaufspersonal gibt, das man vor Nacht-oder Sonntagsarbeit schützen müsste
«Ladenschlussgesetz gilt für alle»
Doch die Luzerner Gewerbepolizei und auch das kantonale Justiz-und Sicherheitsdepartement erteilten diesem Begehren eine Absage. Das Argument von Digitalrat sei irrelevant: Das Ladenschlussgesetz gelte für alle Läden, unabhängig davon, ob sie Personal beschäftigen oder nicht, zitierte die «Luzerner Zeitung» aus dem Schreiben.
Das Schreiben hat einen weiteren brisanten Inhalt. Die Digitalrat GmbH verwies auf die Hofläden. Diese hätten auch bis spätabends und auch am Sonntag geöffnet. Die Antwort des Justizdepartements liess aufhorchen: Die Praxis solcher Hofläden sei illegal. Auch sie müssten sich an die offiziellen Ladenöffnungszeiten halten. Ausgenommen seien «offene Verkaufsstände», hiess es im Entscheid. Sobald man eine Tür öffnen muss, um zu den Gemüsekisten zu gelangen, handelt es sich offiziell um einen Laden, der die Ladenöffnungszeiten einhalten muss, schrieb die Luzerner Zeitung weiter.