Künftig sollen Verkaufsgeschäfte ohne Verkaufspersonal (Selbstbedienungsgeschäfte) mit einer Fläche von höchstens 30 Quadratmetern täglich bis 22 Uhr offenhalten dürfen. Die Revision des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes (RLG) regelt neu die morgendlichen Ladenöffnungszeiten und nicht mehr nur die Ladenschlusszeiten.
«So wird eine Gesetzeslücke – Öffnung frühestens um 6 Uhr morgens – geschlossen, die aus einer Zeit stammt, als Öffnungen in der Nacht noch kein Thema waren», schreibt die Luzerner Regierung. Damit werden Hofläden den Tankstellenshops gleichgestellt. Diese dürfen täglich zwischen 6 und 22 Uhr geöffnet haben. Heute müssen unbediente Verkaufslokale wie die bedienten Läden von Montag bis Freitag um 19 Uhr und am Samstag um 17 Uhr schliessen.
Direktverkauf regionaler Produkte fördern
Die Anpassungen würden einem gesellschaftlichen Bedürfnis nach neuen Einkaufsmöglichkeiten Rechnung und gleichzeitig die Anliegen der Landwirtschaft berücksichtigen. Mit den Änderungen werde der Direktverkauf regionaler Produkte gefördert, die lokale Wertschöpfung gestärkt und ökologische Vorteile genützt. Auch würden moderne Ladenkonzepte wie Selbstbedienungsläden in Quartieren ermöglicht, hält der Regierungsrat fest.
«Gleichzeitig wird mit der Maximalfläche auf eine komplizierte Sortimentsbeschränkung verzichtet, wodurch Flexibilität und Nutzerfreundlichkeit gesteigert werden», heisst es weiter. Mit der Anpassung werde unfaire Konkurrenz von Gewerbetreibenden verhindert und Fehlanreizen zur Verletzung des Arbeitsgesetzes entgegengewirkt. Angestossen wurden die Anpassungen mit Vorstössen von den Kantonsratsmitgliedern Ursula Berset (GLP) und Rolf Bossart (SVP).
Vorstösse im Kantonsrat
Der Kantonsrat erklärte im September 2024 eine Motion von Ursula Berset (GLP) mit 77 zu 28 Stimmen teilweise erheblich. Ein weniger weit gehendes Postulat von Rolf Bossart (SVP) überwies er mit 84 zu 23 Stimmen. Berset verlangte in ihrem Vorstoss, dass Läden ohne Verkaufspersonal nicht mehr den reglementierten Öffnungszeiten unterstellt sein sollen. Sie begründete dies mit dem Kaufverhalten der Bevölkerung.
Hofläden dürften keine Verkaufsdrehscheibe werden, sagte hingegen Bossert. «Wir wollen keine M-Hofläden.» SVP, Mitte, SP und ein Teil der Grünen unterstützten den von Bossart und der Regierung vorgezeichneten Weg, der neben grosszügigeren Ladenschlusszeiten auch eine Flächenbeschränkung der Verkaufsfläche vorsah. GLP, FDP und ein Teil der Grünen waren auf Bersets Seite.
Urteil löste Debatte aus
Die Diskussion um die Öffnungszeiten geht auf einen Entscheid des Kantons zurück. Obwohl Hofläden oder Verkaufscontainer kein Personal beschäftigen, müssen sie im Kanton Luzern abends derzeit um 19 Uhr schliessen und sonntags ganz geschlossen bleiben.
Die Betreiberin der Verkaufsbox, die Digitalrat GmbH, wollte an den längeren Öffnungszeiten festhalten. Sie wollte die Box täglich von 5 bis 23 Uhr offen halten. Als Option hat sich das Unternehmen einen 24-Stunden-Betrieb vorbehalten. Das Unternehmen argumentierte, dass es im Container kein Verkaufspersonal gibt, das man vor Nacht-oder Sonntagsarbeit schützen müsste.
«Ladenschlussgesetz gilt für alle»
Doch die Luzerner Gewerbepolizei und auch das kantonale Justiz-und Sicherheitsdepartement erteilten diesem Begehren eine Absage. Das Argument von Digitalrat sei irrelevant: Das Ladenschlussgesetz gelte für alle Läden, unabhängig davon, ob sie Personal beschäftigen oder nicht, zitierte die «Luzerner Zeitung» aus dem Schreiben.
Das Schreiben hat einen weiteren brisanten Inhalt. Die Digitalrat GmbH verwies auf die Hofläden. Diese hätten auch bis spätabends und auch am Sonntag geöffnet. Die Antwort des Justizdepartements liess aufhorchen: Die Praxis solcher Hofläden sei illegal. Auch sie müssten sich an die offiziellen Ladenöffnungszeiten halten. Ausgenommen seien «offene Verkaufsstände», hiess es im Entscheid. Sobald man eine Tür öffnen muss, um zu den Gemüsekisten zu gelangen, handelt es sich offiziell um einen Laden, der die Ladenöffnungszeiten einhalten muss, schrieb die Luzerner Zeitung weiter.