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Schlachtvieh: Neue Abzüge und Zuschläge

Ab 2025 gibt es einige Änderungen bei den Wochenpreistabellen von Schlachtvieh. Die Kategorien werden beim Rindvieh und Schafen neu aufgrund des kalendarischen Alters festgelegt. Dieser Systemwechsel benötigt gemäss Proviande eine punktuelle Überarbeitung der Preisabzüge und -zuschläge.

blu/pd |

Die Branchenorganisation der Fleischwirtschaft kündigte den Wechsel im vergangenen Juni an. Per 1. Januar 2025 werden die verschiedenen Schlachttierkategorien nun nicht mehr aufgrund der Anzahl Schaufeln, sondern gestützt auf das kalendarische Alter unterteilt.

Im Zuge des Systemwechsels werden die Kategorien RV (Rinder/Jungkühe) und SM2 (Schafe mit 2 Schaufeln) abgeschafft. «Nicht zuletzt, weil es sich bei diesen Kategorien um keine gezielte Produktionsrichtung handelt», so die Branchenorganisation. Für die Produzenten gebe es keine finanziellen Nachteile, hielt die Proviande damals mit.

Exakte Altersbestimmung

Der Systemwechsel ermöglicht gemäss Proviande eine einfache und exakte Altersbestimmung dank einer verlässlichen Datengrundlage. Dass für die Altersbestimmung die Schaufeln nicht mehr angefasst werden müssten, wirke sich positiv auf das Tierwohl aus und vermindere das Verletzungsrisiko erheblich, so die Proviande.

«In diesem Zusammenhang hat die Überprüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen ergeben, dass die Produzenten aufgrund des Wegfalls der Kategorie RV insgesamt keinen Verlust erleiden», schrieb die Proviande weiter. Zwar sei der VK-Preis (Kühe älter als 900 Tage) etwas tiefer als der RV-Preis. Andererseits würde der Preisabzug für Rinder mit 3 bis 4 Schaufeln, welche maximal 900 Tage alt sind, und der Gewichtsabzug für Rinder, welche älter als 900 Tage alt sind, entfallen.

Änderungen Abzüge und Zuschläge

Die Anpassung der Wochenpreistabelle hat auch punktuelle Änderungen bei den Abzügen und Zuschlägen zur Folge.  Die Kommission «Märkte und Handelsusanzen» der Proviande beschloss nachfolgende Änderungen ab 2025:

Rindvieh: keine Nachteile

Einerseits entfällt bei den Kategorien OB und RG der Preisabzug für Tiere mit 3 oder 4 Schaufeln. Andererseits gilt der Preiszuschlag für die Kategorie MA bis maximal 600 kg Lebendgewicht wie bisher, wobei die Alterslimite bis maximal 2 Schaufeln entfällt.

Gemäss Proviande gibt es für die Produzenten keine wirtschaftlichen Nachteile. «Aufgrund des Wegfalls der Kategorie RV erleiden sie über alles gesehen keinen Verlust, womit sich eine Kompensation auf der Wochenpreistabelle erübrigt», hält die Proviande fest.

Schafe: Zuschläge

Mit der Alterslimite von 420 Tagen für die Kategorie LA sei es möglich, dass ältere Lämmer aufgrund der Tierseuchenverordnung beim Schlachten gespalten werden müssen. «Um diese Verluste zu kompensieren, wird der Basispreis für die Kategorie SM ab Anfang 2025 um 0.10 Fr. je kg Lebendgewicht respektive 0.20 Fr. je kg Schlachtgewicht angehoben», so die Proviande.

Gewichtsabzüge bei untergewichtigen Tieren

Eine Änderung gibt es ab dem 1. Januar 2025 bei untergewichtigen Tieren der Kategorie Rindvieh. Gemäss Proviande gibt es bei den überwachten Schlachtviehmärkten eine Zunahme von untergewichtigen und kleinwüchsigen Tieren. Solche Tiere seien schwer abzusetzen. «Das führt bei Zuteilungen während den Übernahmeperioden für die betroffenen Händler zu Problemen», hält die Proviande fest. 

Um auf den öffentlichen Schlachtviehmärkten Missbrauch zu verhindern, hat die Kommission «Märkte und Handelsusanzen» eine Anpassung der Gewichtsabzüge der Kategorien VK und JB beschlossen.

Kühe (VK)

Die Gewichtsabzüge für Tiere mit weniger als 450 kg Lebendgewicht (LG) gelten neu für alle Fleischigkeitsklassen (heute nur für die Klassen A-X). Es gibt in Zukunft auch Gewichtsabzüge für Tiere mit weniger als 410 kg LG:

409-400 kg: -0.25 Fr./kg LG

< 400 kg: -0.50 Fr./kg LG

Jungvieh (JB)

Neu gelten Gewichtsabzüge für Tiere mit weniger als 190 kg LG:

170-189 kg: -0.20 Fr./kg LG

150-169 kg: -0.40 Fr./kg LG

< 150 kg: -0.60 Fr./kg LG

Für JB mit 190-250 kg LG gibt es keine Gewichtsabzüge.

Höhere Preisabzüge für konventionelle Tiere

Eine Anpassung der Abzüge wird auch bei Rindern und Schafen aus konventioneller Produktion vorgenommen. Diese liessen sich kaum mehr absetzen, schreibt die Proviande. Um Missbrauch auf Schlachtviehmärkte zu verhindern, wurde der Preisabzug für solche Tiere markant angehoben und auf alle Kategorien ausgeweitet.

Die Abzüge sehen wie folgt aus: 

  • Ab 1. Januar 2025 gilt für alle Rindviehkategorien aus konventioneller Produktion ein Preisabzug von 1.20 Fr. je kg Lebendgewicht.
  • Der Abzug für Schafe aus konventioneller Produktion wird ebenfalls erhöht und für alle Kategorien eingeführt. Da in der Schafhaltung der Anteil der konventionellen Produktion noch höher liegt als beim Rindvieh, erfolgt diese Anpassung erst im Sommer 2025, um den Schafproduzenten genügend Zeit zu ermöglichen, ihre Produktionsart anzupassen. Ab 1. Juli 2025 gilt für alle Schafkategorien aus konventioneller Produktion ein Preisabzug von 0.30 Fr. je kg Lebendgewicht.

Kommentare (2)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Aufi | 23.11.2024
    Wieder ein Neus Prgramm,um Produzenten den Verleider zu machen.
    Man weiss heute ganz genau,was zutun ist ,damit wieder einge verschwinden.
    Das Neuste was in der Klus gebaut ,entwickelt wird ,sagt Alles.

    So schnell wie möglich,weg von der Tierischen Fleischproduktion,zu Laborfleisch.
    Provianda entscheidet nichts...wo Sie keinen Gewinn sieht.
  • Lammproduzent | 22.11.2024

    Bei den Lämmern wird das niemals funktionieren mit 420 Tagen. Eine Extensive Weidemast ist so nicht mehr möglich und intensive Mast ist verpönt.


    Kauft ein Mäster Weidelämmer für auf die Winterweide und die Lämmer werden dann älter als 420 Tage, hat er einen riesen Verlust!


    Das Alter für Lämmer muss auf mindestens 500 Tage rauf, 420 ist viel zu wenig.


    Bis anhin konnte mand 1.5 Jahre alte Tiere noch locker als Lamm verkaufen, hatten dann noch nie Schaufeln.

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