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So wollen die Kleinbauern das Hofsterben stoppen

Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der Schweiz nimmt seit Jahrzehnten ab. Während es im Jahr 2000 noch 70’537 Betriebe gab, waren es 2024 noch 47’075, also 23’462 Betriebe weniger (-33,26 %). Die Kleinbauern-Vereinigung macht die aktuelle Agrarpolitik für das Hofsterben mitverantwortlich und fordert Massnahmen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe.

ome/pd |

Die Schweizer Landwirtschaft befindet sich in einem unaufhaltsamen Strukturwandel. Die Zahl der Betriebe sinkt kontinuierlich, während die durchschnittliche Betriebsgrösse steigt. Besonders kleinere Betriebe verschwinden, während grössere und spezialisierte Betriebe zunehmen. Seit dem Jahr 2000 ist die durchschnittliche Nutzfläche pro Betrieb um 6,9 Hektar (+45%) angewachsen ( -> Strukturwandel: 644 Betriebe weniger).

Ist dieser Strukturwandel ein unabwendbares Zeichen der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft? Lässt sich das seit Jahrzehnten andauernde Hofsterben überhaupt stoppen? Ja, meint die Kleinbauern-Vereinigung (VKMB). Sie hebt sie drei Punkte hervor, die diesem Strukturwandel ein Ende setzen sollen:

  • Einführung einer Direktzahlungsobergrenze pro Betrieb
  • Förderung der ausserfamiliären Hofübergabe
  • Anhebung der Altersgrenze für den Erhalt von Starthilfen

Direktzahlungsobergrenze pro Betrieb

Die landwirtschaftliche Strukturerhebung legt nahe, dass kleine und mittelgrosse Höfe verschwinden, während die verbleibenden Betriebe weiter wachsen. Für eine vielfältige und resiliente Landwirtschaft, die eine sichere Versorgung gewährleistet, sind kleine und mittelgrosse Betriebe jedoch essenziell, schreibt die VKMB in einer Mitteilung. Die aktuelle Agrarpolitik bevorzuge jedoch systematisch grosse Betriebe und ist laut den Kleinbauern somit die eigentliche Ursache der stetigen Intensivierung und des fortschreitenden Hofsterbens.

Im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ fordern sie deshalb die Einführung einer «Direktzahlungsobergrenze pro Betrieb». Damit ist eine festgelegte maximale Summe an Direktzahlungen gemeint, die ein landwirtschaftlicher Betrieb pro Jahr vom Bund erhalten darf. «Die Direktzahlungen sollten auf viele kleine und mittelgrosse Betriebe verteilt werden statt auf wenige Grossbetriebe», fordert Nationalrat Kilian Baumann (Grüne, BE) und Präsident der Kleinbauern-Vereinigung. Das erhalte die Vielfalt und Anpassungsfähigkeit der Landwirtschaft sowie sichere die Akzeptanz der Direktzahlungen in der Bevölkerung. 

Förderung der ausserfamiliären Hofübergabe

Dieser Strukturwandel hin zu immer weniger, dafür umso grösseren Betrieben dürfte sich aufgrund der demografischen Entwicklung im Landwirtschaftssektor aber in den nächsten Jahren noch verstärken, schreibt die VKMB weiter. Anstatt die Betriebe zu übergeben, würden sie aufgegeben. Die umliegenden Betriebe würden so in der Folge immer grösser und kapitalintensiver. «Hofübernahmen, insbesondere ausserfamiliäre, werden so noch schwieriger», hält die Vereinigung fest.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Ein Beitrag geteilt von Kleinbauern-Vereinigung (@kleinbauern_petitspaysans)

 

Gemäss einer  Agroscope-Studie  erreichen in der Schweiz in den nächsten fünf Jahren rund 7’000 Betriebsleitende die Altersgrenze von 65 Jahren. Fehlt es an einer familieninternen Nachfolge, wird der Betrieb oft aufgegeben. «Dabei suchen zahlreiche ausgebildete Landwirtinnen und Landwirte ohne Familienbetrieb nach einem geeigneten Hof», hält die Vereinigung fest. Mit der  Anlaufstelle für ausserfamiliäre Hofübergabe  will sie Hofabgebende und Hofsuchende zusammenbringen.

Anhebung der Altersgrenze für den Erhalt von Starthilfen

Eine Hofübernahme, besonders eine ausserfamiliäre, stellt auch eine grosse finanzielle Herausforderung dar, schreibt die Vereinigung. Zwar gewährt der Bund finanzielle Starthilfen für angehende Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter, jedoch nur bis zum 35. Lebensjahr.  In der EU werden Starthilfen je nach Land bis zum 40. Lebensjahr gewährt.

Laut der  Agroscope-Studie  waren die Personen, die zwischen 2004 und 2020 einen Hof übernahmen, im Durchschnitt 36,7 Jahre alt. Personen, die einen neuen Hof gegründet haben, waren durchschnittlich sogar 42,1 Jahre alt. Die Kleinbauern-Vereinigung fordert deshalb eine Anhebung der Altersgrenze für den Erhalt von Starthilfen auf 40 Jahre. Kilian Baumann, Nationalrat (Grüne, BE) und Präsident der Kleinbauern-Vereinigung werde diese Forderung in der Sommersession in den Nationalrat tragen.

Kommentare (9)

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  • Livia Greenvale | 19.05.2025
    Ich teile das Kernanliegen der Kleinbauern-Vereinigung: Ohne eine faire Verteilung der Direktzahlungen droht das Hofsterben weiterzugehen. Mein Modell setzt auf Leistung und Deckel je Betrieb bei CHF 60'000:

    1. Grundbeitrag nach Arbeitskraft
    • 40 000 CHF × Standardarbeitskraft (SAK), gedeckelt bei 1 SAK.
    • Damit wird der identische Basisaufwand jedes Hofes vergütet – egal ob 3 ha oder 150 ha, 20 Kühe oder 200, grosse Betriebe profitieren schon heute von Skaleneffekten, hoher Auslastung und günstigen Stückkosten.

    2. Modulare Boni
    • Wer unter der Obergrenze bleibt, kann mit klaren Ja/Nein-Modulen (Klima-Check, Hochstammpflege, Humusaufbau, soziale Teilhabe usw.) seine Zahlung bis max. 60 000 CHF aufstocken.
    • Alle Module sind skalenneutral und in einem Arbeitseinsatz/Zielvorgabe vorausgesetzt

    3. Schlusszahlung
    • Nicht genutzte Mittel werden zum Jahresende SAK-proportional verteilt, ohne den 60-k-Deckel zu sprengen.

    So profitieren kleine und mittlere Betriebe deutlich, während grosse Höfe weiterhin honoriert werden, aber nur für nachweisbare Mehrleistungen – nicht bloss wegen Fläche, Hochstammbäumen oder Tierzahl. Gleichzeitig bleiben genug Anreize für Produktion, Innovation, Biodiversität und Klima­resilienz usw..

    Kurz: Ich unterstütze die Forderung nach einer Obergrenze, plädiere für ein leistungs- und arbeitsbezogenes System, das Vielfalt erhält, Effizienz belohnt und der Öffentlichkeit erklärt, wofür ihre Steuergelder eingesetzt werden.
    • Heidi | 19.05.2025
      Mehrproduktion ist eine Mehrleistung!
  • Andreas | 18.05.2025
    Auch das 1992 in Kraft getretene BGBB ist ursächlich für eine Betriebsauflösung. Wenn man von der Verwaltung gezwungen wird, das Land zum absolut lächerlichen Preis von 3 bis 7 Fr. zu verkaufen, und die Gebäude nichts wert sind, ist es klüger den Boden zu behalten und an mehrere Nachbarbetriebe zu verpachten. Ausserdem kann im eigenen Haus wohnen bleiben. Der Pachtzins ist so eine Zusatzrente.
    Genauso ist das Verpachten einer landw. Liegenschaft zu den diktierten Preisen ein Verlustgeschäft.
    • Hornochse | 19.05.2025
      So ist es. Wenn wie in meinem Fall der behördlich erlaubte Höchstpreis für einen 15 ha Betrieb mit Gebäuden aus diesem Jahrtausend nicht mehr ausreicht, gleichwerigen Wohnraum im nächsten Dorf zu erwerben, wird der Betrieb parzellenweise verpachtet. Das ist bedauerlich, aber nur von der AHV lässt es sich nun einmal nicht leben.
    • Andreas | 21.05.2025

      @Hornochse, genau das ist doch das Problem. Wir werden mit den Dumpingpreisen enteignet. Seit 1990 hatten wir offiziell 49% Teuerung und Inflation, die Preise wurden nie angepasst. Ich kenne mittlerweile einige Kollegen, die pensioniert wurden. Mit einer Ausnahme haben alle ihre Betriebe aufgelöst. Livia Grenvale kann noch viele tolle Ideen haben wie man Kleinbetriebe an den finanziellen Staatstropf fixiert, und so die volle Kontrolle über diese Bäuerinnen und Bauern erhält. Aber das Hauptproblem ist, dass Keiner der Rechnen kann, seinen Hof Ausserfamiliär weitergibt. Dazu werde auch ich gehören. Meine 18 Ha besten Ackerbodens erhalten junge, innovative Landwirte aus der Gegend zur Pacht.

  • Aufgeber | 18.05.2025
    Mein Betrieb wird in einem Jahr aufgegeben. Er wird nicht wegen den "bösen Grossbauern" aufgegeben, sondern wegen der inflationären Bürokratiezunahme und Bewirtschaftungseinschränkungen. Der potentielle Hofnachfolger war nicht bereit die z. T. absurden Auflagen und Schikanen zu erfüllen, welche von der Baumanntruppe mitgetragen oder sogar gefordert werden. Meine Betriebsaufgabe wird anderen Betrieben helfen. Es macht keinen Sinn, Betriebe an Dritte weiterzugeben, welche in 2 bis 3 Jahren an dem Punkt sind, ob der Auflagenflut das Handtuch zu werfen. Mich würde die Nachhaltigkeit von den "Kleinbauernbetriebsvermittlungen" nach 10 Jahren interessieren.
  • Bündner | 17.05.2025

    Das sind genau die richtigen Punkte, die man angehen muss 👍 man muss zukünftig um jeden Betrieb kämpfen, damit er erhalten bleibt. Die Großbetriebe sind keine nachhaltige Lösung. Zudem können sie kaum Altersvorsorge betreiben und haben eine viel zu hohe Verschuldung! Burnout und Scheidung und fehlende Betriebsnachfolge sind das Ergebnis, ein Täufelskreis der gebrochenen werden muss. Unbedingt eine DZ Obergrenze einführen und DZ System auf SAK umstellen.

    • Thomas | 19.05.2025
      Wir hatten mal eine DZ Obergrenze. Mit deren Aufhebung haben wir nun das ganze System auf s Spiel gesetzt.
      Hoffe für die Zukunft, dass das BLW und die Verantwortlichen die Agrarpolitik etwas weitsichtiger gestalten.
  • Andi V. | 17.05.2025
    Das Thema Lebensmittelpreise und dass der Bund und die Politik viel zu viel in der Landwirtschaft zu bestimmen haben, thematisiert die Kleinbauernvereinigung nicht. Auch DZ-Limiten, die eine Abgeltung von Leistung sind, haben keinen Einfluss: Dann wird halt mehr Land nicht mehr gepflegt und Bauernbetriebe gehen doch ein.
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