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Transportwege zu Schlachtbetrieben sollen kurz bleiben

Letztes Jahr wurden in der Schweiz 83,6 Millionen Tiere geschlachtet. Die Zahl der Schlachtbetriebe nimmt aber ab. Das ist auch tierschutzrelevant. Es gibt Bemühungen, diese Entwicklung zu stoppen.

Bettina Kiener |

Letztes Jahr wurden in der Schweiz 155’545 Kühe, 250’010 Banktiere, 188’887 Kälber, 234’356 Schafe, gut 2’547’222 Schweine, 48’404 Ziegen, 1’140 Pferde und 80’213’969 Geflügel geschlachtet. Addiert waren das rund 83,6 Millionen Schlachtungen. Mehrheitlich durchgeführt von einigen grossen Metzgereien.

Zwar gibt es laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in der Schweiz zurzeit circa 600 Schlachtbetriebe, wo amtliche Fleischkontrollen durchgeführt werden. Meist sind das aber gewerbliche Betriebe oder Betriebe von Viehvereinen mit weniger als 1’200 Schlachteinheiten pro Jahr.

Eine Kuh = 20 Ferkel

Eine Schlachteinheit entspricht gemäss der Schlachtviehverordnung einer Kuh, einem Rind, zwei Kälbern, einem Pferd, einem Fohlen, fünf Schweinen, zehn Schafen, zehn Ziegen, zwanzig Ferkeln, zwanzig Lämmern und zwanzig Gitzi.

Zu den «ganz grossen» Schlachtbetrieben zählt das BLV aktuell rund 15 Betriebe. Die drei grössten Player im Schweizer Fleischgeschäft sind Bell (Coop), Micarna (Migros) und die Ernst Sutter AG (Fenaco).

Die Zahl der Metzgereien ging in den letzten Jahren markant zurück, und vor 20 Jahren hatten in der Schweiz noch rund 900 Betriebe eine Bewilligung zum Schlachten. Und die Tendenz ist weiter rückläufig. So wird zum Beispiel im Schlachthof in Zürich nur noch bis Ende 2029 geschlachtet.

Lange Transportwege

Dass es immer weniger Schlachtbetriebe gibt, führt unter anderem zu längeren Transportzeiten bei den Schlachttieren, und das wiederum ist bei kranken oder bei verletzten Tieren und besonders bei Tieren mit Lahmheiten ein Problem.

Denn Tiere dürfen laut Gesetz nur transportiert werden, wenn zu erwarten ist, dass sie den Transport ohne Schaden überstehen. Seit rund anderthalb Jahren gibt es den Leitfaden zur Beurteilung der Transportfähigkeit eines Tieres vom BLV in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte.

Ziel dieses Leitfadens ist es, dass kranke und verletzte Schlachttiere keinen unnötigen Belastungen ausgesetzt werden. Dieser Leitfaden gibt seit seiner Implementierung zu reden, denn die Umsetzung in der Praxis ist schwierig. So kann langes Stehen im Lastwagen zur Verschlimmerung der Lahmheit führen, wodurch es möglich ist, dass ein Tier vor dem Transport als transportfähig eingestuft wird, bei der Ankunft am Schlachthof aber so stark lahmt, dass der Transport für die involvierten Personen wegen Missachtung des Tierschutzes rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Zurück zur regionalen Schlachtung

Regionale Schlachtmöglichkeiten begünstigen nicht nur möglichst kurze Transportzeiten, sondern fördern auch die regionale Wertschöpfung. Zum Beispiel im Baselbiet wird derzeit ein regionaler Schlachthof gebaut, damit die Bauern ihre Tiere lokal schlachten lassen können und damit die Metzgerinnen die Möglichkeit haben, sich für ihre regionalen Spezialitäten vor Ort mit Rohstoffen zu versorgen. Das im Rahmen eines Projekts zur regionalen Entwicklung (PRE). Ähnliche Bestrebungen gibt es auch in anderen Regionen.

Motion zum Thema

Mit der Motion «Förderung regionaler Schlachtkapazitäten zur Vermeidung langer Tiertransporte» wollen die Nationalrätinnen Anna Giacometti (FDP, GR) und Martina Munz (SP, SH) verhindern, dass kleinere Schlachthäuser geschlossen werden ( Der «Schweizer Bauer» hat darüber berichtet ).

Besonders Label-Tiere, die nur in zertifizierten Schlachthöfen geschlachtet werden könnten, müssten an ihrem Lebensende durch die halbe Schweiz transportiert werden. Oder Tiere, die ihr Leben auf einer Weide verbracht hätten, müssten aus Seitentälern gesammelt, zusammengeführt und dann ins Mittelland und bis nach Basel transportiert werden.

Solche langen Transportwege seien nicht mit dem Tierwohl zu vereinbaren, so die Nationalrätinnen. Weiter brauche es die lokalen Schlachtkapazitäten auch für Notschlachtungen. Der Nationalrat hat diese Motion im September mit 158 gegen 15 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen. Das Geschäft geht jetzt in den Ständerat. mge

Alle Anforderungen an Tiertransporte finden Sie hier.  

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