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Drei Schafe an Blauzungenkrankheit erkrankt

Die Blauzungenkrankheit ist am Freitag bei zwei Schafen auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Kanton Jura und bei einem Schaf im Kanton Solothurn nachgewiesen worden. Bereits am Donnerstag wurde ein Fall der meldepflichtigen Tierseuche bei einem Rind in der Waadt bekannt.

sda |

Es handle sich um die erste bestätigte Infektion mit dem Serotyp 3 (BTV-3) in der Schweiz, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Freitag mit. Das BLV bereite gemeinsam mit den Kantonstierärztinnen und -ärzten die notwendigen Massnahmen vor. Beim Rind in der Waadt war der Serotyp 8 (BTV 8) entdeckt worden.

Die Blauzungenkrankheit wird über kleine Mücken (Gnitzen) verbreitet. Die Infektion mit dem Blauzungenvirus des Untertyps 3 (Serotyp 3, auch BTV-3) verursache insbesondere bei Schafen schwere Symptome. Dazu gehören Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Ödeme und Lahmheit. Die Sterblichkeit könne sehr hoch sein. Bei Rindern verlaufe die Krankheit oft milder, aber auch sie könnten teilweise starke Symptome und einen Rückgang der Milchleistung zeigen.

Meldepflicht

Die Blauzungenkrankheit ist laut BLV eine meldepflichtige Tierseuche. Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich. Auch Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.

BTV-3 breitet sich seit 2023 in Europa aus und hat nun von Norden her die Schweiz erreicht. Die Blauzungenkrankheit wurde 2007 erstmals in der Schweiz festgestellt. Damals war jedoch die Variante Serotyp 8 (BTV-8) in Umlauf. Zwischen 2008 und 2010 führte die Schweiz ein umfassendes Impfprogramm durch.

Zwar gebe es aktuell drei Impfstoffe gegen BTV-3. Davon sei jedoch keiner in der Schweiz oder in der EU zugelassen. Im Gegensatz zur Schweiz gebe es in der EU eine gesetzliche Grundlage, die es den Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen erlaube, die Anwendung eines nicht zugelassenen Impfstoffes zu genehmigen.

In der Schweiz können Impfstoffhersteller aber eine Zulassung beantragen, die von Swissmedic priorisiert und beschleunigt behandelt würde. Die Impfstoffe können die klinischen Symptome verringern, sie verhindern jedoch nicht die Infektion und die Weiterverbreitung des Virus.

Schutz vor Mücken

Tiere vollständig vor Mücken zu schützen, sei kaum möglich. Mückennetze und physische Barrieren können aber die Wahrscheinlichkeit reduzieren, dass Mücken die Tiere stechen und das Virus verbreiten, wie das BLV weiter schrieb. Der Einsatz von Insektiziden könne zusätzlich helfen, die Anzahl der Mücken in der Umgebung der Tiere zu reduzieren. Zudem wird empfohlen, stehendes Wasser zu entfernen, da dies ein idealer Brutplatz für Mücken ist.

In der Schweiz wird nun wieder eine Blauzungenkrankheits-Zone eingerichtet. Damit bleibt der Tierverkehr im Inland ohne Einschränkungen möglich, wie das BLV schreibt. Doch der Export in Länder ohne Fälle von Blauzungenkrankheit ist nur noch mit Auflagen möglich. Davon betroffen sind auch Samen, Eizellen und Embryonen.

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