Jedes Jahr erleiden in der Schweiz mehrere hundert Tiere einen grausamen Tod in den Flammen, dies seit vielen Jahren, schreibt der Schweizer Tierschutz (STS) im Zuge zweiter Vorfälle in den letzten Monaten. So verbrannten letzten Mittwoch in Gossau SG rund 800 Schweine und im letzten Dezember kamen bei einem Stallbrand in Bottens VD 500 Rinder und Kälber ums Leben.
Möglich seien solche Schicksale, weil einerseits in immer grösseren Ställen auch immer mehr Tiere gehalten würden und somit im Brandfall gleich mehrere Hundert Tiere stürben, ist der STS gemäss seinem Schreiben überzeugt. Und möglich sei das auch, weil im Fall eines Feuers oftmals auch systemische Mängel vorliegen würden.
Der STS hat den Verdacht, dass sich die Tierhalterinnen und Tierhalter oft über die Unzulänglichkeiten der technischen Einrichtungen im Klaren sind. Dennoch würden potenzielle Brände billigend und grob fahrlässig in Kauf nehmen. «Wegen fehlender Brandschutzvorschriften in Stallgebäuden ist davon auszugehen, dass sich solche Katastrophen noch häufen werden», schreibt Pius Odermatt, Leiter Politik beim STS.
«Eklatante Gesetzeslücken beim Brandschutz in Tierställen»
Aus Sicht des Tierschutzes bestehen seit Jahren in Bezug auf die bautechnischen Vorgaben beim Stallbau und Stallbetrieb grosse regulatorische und rechtliche Lücken. Hier bestünde seit Langem dringender Handlungsbedarf, damit solche tragischen, mit immensem Tierleid behafteten Schicksale wirkungsvoll verhindert werden können und die Tiere in den Ställen geschützt seien.
Verschärfte gesetzliche Regelungen und behördliche Kontrollen müssen gewährleisten, dass die Rettung der Tiere im Brandfall genauso effektiv und schnell möglich ist, wie die von Menschen, fordert der STS in seiner Mitteilung weiter.
Bund: Brandschutzvorschriften fällt in Kompetenz der Kantone
Der STS fordert laut eigenen Angaben seit Jahren bessere und schnell wirksame Brandschutzmassnahmen. Bisher würde das allerdings bereits an der Kompetenzregelung zwischen Bund und Kantonen scheiterte. Für den STS sei klar, dass die Kompetenz zum Erlass der dringend benötigten Vorschriften für einen wirkungsvollen Brandschutz beim Bund liege.
Dieser hingegen sieht das aber anders, wie der TST schreibt – und spiele den Ball den Kantonen zu. Der Bundesrat empfehle dem Parlament, das Postulat von Nationalrätin Anna Giacometti (FDP, GR) (24.3030, Tierspezifische Brandschutzvorschriften für Ställe) abzulehnen. In der Stellungnahme des Bundesrates vom 24. April 2024 steht, dass die Bundesverfassung keine Bundeskompetenz zum Erlass von Brandschutzvorschriften vorsieht. Dies falle in die Kompetenz der Kantone.
Das Postulat
Das Postulat verlangt vom Bundesrat, dass er die Einführung tierspezifischer Brandschutzvorschriften für Ställe prüft. Vorbeugender Brandschutz müssten bereits im Planungsstadium von baulichen und technischen Anlagen sowie in bereits bestehenden Betrieben angemessen berücksichtigen und gegebenenfalls angepasst werden. Mit Brand- und Rauchmelder sowie Sprinkleranlagen in Ställen bestehen heute präventive technische Lösungen. Diese müssen zur Prävention allerdings flächendeckend in allen Ställen installiert werden. Im Weiteren muss bei Bränden auch das artspezifische Verhalten der Tiere berücksichtigt werden.
Besonders Schweine und Hühner wollen in ihrer Panik den brennenden Stall oft nicht verlassen, rotten sich zusammen oder rennen beim Fluchtversuch sogar in die Flammen. Diesen Umständen muss mit ausreichenden vorbeugenden Brandschutzmassnahmen und der Planung von geeigneten Fluchtwegen Rechnung getragen werden. Neben der Einführung tierspezifischer Brandschutzvorschriften braucht es eine zusätzliche Kontrolle durch ein Amt/eine Stelle mit der entsprechenden Fachkompetenz. Der STS unterstützt das Postulat fachlich, wie er mitteilt.
Für den STS sei klar, dass die Kompetenz zur Regelung des Brandschutzes in Tierställen dem Bund obliegt. Er fordert diesen auf, zeitnah entsprechende Regelungen zum Schutz der Tiere einzuführen, damit die Qual hunderter Tiere bei Stallbränden endlich ein Ende habe. Wie der STS in seiner Mitteilung weiter schreibt, behalte er sich im Weiteren vor, nach Abschluss der feuerpolizeilichen Untersuchung im Brandfall in Gossau SG Klage einzureichen.
Der STS soll zuerst bei sich selber für Ordnung sorgen.