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Zweite Person hat Rinder-Tuberkulose – 10 Betriebe gesperrt

Im österreichischen Bundesland Vorarlberg ist ist eine zweite Person positiv auf Rinder-Tuberkulose getestet worden. In der Landwirtschaft bleibt die Situation angespannt. Mittlerweile sind 10 Betriebe mit einer Sperre belegt.

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Die Person sei sei zwar infiziert, aber nicht an Rinder-Tuberkulose erkrankt, sagte ein Sprecher des Landes Vorarlberg gegenüber der Nachrichtenagentur apa. Eine Ansteckungsgefahr für andere Personen bestehe nicht. Tuberkulose kann mit der Einnahme von Antibiotika behandelt werden.

Bereits Mitte Januar hat sich eine Person mit der Krankheit infiziert. Eine Erkrankung an Tuberkulose wurde auch damals nicht nachgewiesen .

Lange Sperrfrist

In den Nutztierbeständen breitet sich die Krankheit aber weiter aus. Wie der «ORF» berichtet, sind mittlerweile 10 Betriebe gesperrt. Wie viele Tiere betroffen sind, gab das Land nicht bekannt. Das zehn oder sogar mehr Betriebe zeitgleich gesperrt sind, sei in der Vergangenheit aber bereits vorgekommen, sagte ein Sprecher gegenüber dem TV-Sender.

Der Bundesland führt die Situation auch auf die langen Sperrfristen zurück. Bei einem Nachweis von einem positiven Fall wird der Betriebs für vier Monate gesperrt. In dieser Zeit werden alle übrigen Tiere des Betriebs zweimal im Abstand von zwei Monaten getestet.

107 Tiere getötet

Ein erster Fall wurde bereits im vergangenen Dezember nachgewiesen. Ein Betrieb im Bregenzerwald wurde gesperrt, weil es bei einer Schlachtung in Deutschland Auffälligkeiten bei der Fleischuntersuchung gab. Danach wurden sämtliche Rinder untersucht. Der Betrieb wurde vorsorglich gesperrt. 

In der Folge hat das Land Vorarlberg die Tötung von 10 Tieren angeordnet  . «Bei sechs der zehn Tiere konnte der Erreger isoliert werden, bei zwei weiteren Tieren liegt noch kein abschliessender Befund vor», teilte das Bundesland Anfang Januar mit. Aufgrund dieses Befunds ordnete die Veterinärbehörde des Landes Vorarlberg und das zuständige Bundesministerium weitere Tötungen an, um neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Das Resultat: Ein Grossteil des Bestandes war mit dem Virus infiziert. Die Veterinärbehörde des Landes Vorarlberg und das zuständige Bundesministerium ordneten Mitte Januar die Tötung aller 107 Tiere des Bestandes an. Der gesamte Bestand wird dann gekeult, wenn der Anteil infizierter Tiere in einem Betrieb 40 Prozent übersteigt. In bestimmten Fällen kann es gemäss ORF auch schon bei einer niedrigeren Durchseuchungsrate zu einer Bestandeskeulung kommen. Bis jetzt wurde aber auf keinem weiteren Betrieb eine Keulung angeordnet. Das Land geht nicht davon aus, dass weitere notwendig sein werden.

Nicht ganzer Schaden wird übernommen

Für den betroffenen Landwirt sei die Situation schwierig. «Es ist eine Tragödie für jede Landwirtin und jeden Landwirt, den gesamten Tierbestand zu verlieren. Neben den materiellen Schäden gilt es vor allem auch das emotionale Leid nicht zu unterschätzen. Als Land stehen wir an der Seite des betroffenen landwirtschaftlichen Betriebes», sagte Landesrat Christian Gantner. Durch die Entschädigungszahlungen des Bundes und eine zusätzliche Aufzahlung aus dem Tiergesundheitsfonds des Landes könne zumindest der finanzielle Schaden so gut wie möglich abgefedert werden, so der Landrat weiter.

«Der Bund zahlt für Tierverluste einen Fixtarif zwischen etwa 950 Euro und 1’250 Euro (980 bis 1175 Fr.)»,   sagte Landesveterinär Norbert Greber vergangene Woche gegenüber ORF.   Weil dieser Tarif den Wert nicht abdeckt, übernimmt das Bundesland bis zu 75 Prozent des Schätzwerts eines Tiers. Der Landwirt muss aber finanzielle Einbussen in Kauf nehmen.

Als mögliche Infektionsquelle gilt der Aufenthalt auf Alpen, wo die Nutztiere in Kontakt mit Rotwild kommen können, das als Überträger von TBC gilt. Im Oktober gab es im Montafon zwei TBC-Nachweise bei Wild und weitere Verdachtsfälle im Bregenzerwald. Im Rahmen des TBC-Überwachungsprogrammes werden in Österreich jährlich rund 7’000 Rinder in rund 700 Betrieben untersucht.

Tuberkulose

Die Schweiz gemäss Behörden bei Nutz- und Wildtieren als frei von der bakteriellen Infektionskrankheit. Die Tuberkulose ist eine chronisch verlaufende, bakterielle Infektionskrankheit. Wildtiere, Nutztiere und Menschen können daran erkranken. Der aktuell dominierende Erreger bei den Tuberkulosefällen bei Rothirschen in Westösterreich und Süddeutschland ist das Bakterium Mycobacterium caprae. Es kann auf Rinder, aber auch auf den Menschen übertragen werden.

Wildtiere (vor allem Rotwild, Schwarzwild und Dachse) können sogenannte «Reservoire» der Tuberkuloseerreger sein. Das heisst, die Krankheit kann sich zum Teil unbemerkt über lange Zeit in den freilebenden Populationen erhalten und so immer wieder zu Ansteckungen bei Rindern führen. Eine Übertragung von Tuberkuloseerregern zwischen Wildtieren und Rindern ist in beide Richtungen durch direkten Tierkontakt oder durch verunreinigtes Wasser oder Futter möglich.

Die Tuberkulose ist eine auszurottende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt melden.

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