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Traktor: Bund für Treibstoffrabatt

Bauern sollen weiterhin einen Teil der Mineralölsteuer für Traktoren und Maschinen rückerstattet erhalten. Der Bundesrat stellt sich zwar nicht gegen eine Lösung über Direktzahlungen. Aus seiner Sicht ist eine Änderung aber nicht dringend.

 

 

Bauern sollen weiterhin einen Teil der Mineralölsteuer für Traktoren und Maschinen rückerstattet erhalten. Der Bundesrat stellt sich zwar nicht gegen eine Lösung über Direktzahlungen. Aus seiner Sicht ist eine Änderung aber nicht dringend.

Seit 1962 wird der Landwirtschaft ein Teil der Mineralölsteuer erlassen respektive zurückerstattet. Der Berner GLP-Nationalrat Jürg Grossen möchte den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Landwirtschaft abzuschaffen. Das hatte auch die Eidgenössische Finanzkontrolle vorgeschlagen. Die Unterstützung der Landwirtschaft habe über die Direktzahlungen zu erfolgen, befand sie.

Gewisser Anreiz

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Motion abzulehnen. In seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort weist er darauf hin, dass die CO2-Emissionen aus landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Grastrockungsanlagen lediglich 1 Prozent der schweizerischen CO2-Emissionen ausmachten. Die landwirtschaftlichen Emissionen resultieren primär aus der Tierhaltung und der Düngung.

Ausserdem schaffen die Regeln zur Rückerstattung der Mineralölsteuer aus Sicht des Bundesrates einen gewissen Anreiz zu einem effizienten und umweltschonenden Einsatz der Treibstoffe. Die Steuer wird nämlich auf jener Treibstoffmenge rückerstattet, die unter durchschnittlichen Bedingungen je Flächeneinheit und Kulturart normalerweise verbraucht wird.

Das habe zur Folge, dass die Höhe der Rückerstattung nicht vom effektiven Treibstoffverbrauch abhänge, hält der Bundesrat fest. Dadurch könnten Betriebe profitieren, die dank einer energieeffizienten Bewirtschaftung ihrer Flächen und Kulturen unterdurchschnittlich viel Treibstoff verbrauchten.

Grossen spricht von Fehlanreiz

Grossen dagegen argumentiert, der Rückerstattungsmechanismus sei veraltet und die Rückerstattung stehe im Widerspruch zum Klimaschutz. Die Rückerstattung sei ein Fehlanreiz, heisst es in seiner Motion. Der Landwirtschaft komme eine besondere Rolle im Kampf gegen den Klimawandel zu. Er bezieht sich dabei auf Aussagen des Weltklimarats IPCC.  Dieser macht die Landwirtschaft für rund einen Drittel aller weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. «Wir müssen sicherstellen, dass die Unterstützung der Bauern nicht dem Kima schadet», macht Grossen deutlich.

Jürg Grossen möchte mit seiner Motion erreichen, dass die Landwirtschaft von den fossilen Treibstoffen Abstand nimmt. Er sieht in Elektrotraktoren grosses Potenzial. Das mache Sinn, denn der Strom könne direkt, kostengünstig und erneuerbar auf den Dächern der Landwirtschaftsbetriebe produziert werden. «Zudem profitieren die Böden. Dies deshalb, weil Abgase und Ölrückstände, die bisher in die Böden gelangen, eliminiert werden», schreibt Grossen.

 

Rückerstattung

Die Mineralölsteuer wird auf der Treibstoffmenge rückerstattet, die unter durchschnittlichen Bedingungen je Flächeneinheit und Kulturart normalerweise verbraucht wird (Normverbrauch). Folgende Bewirtschaftungsformen und Transportarten sind im Normverbrauch berücksichtigt: Feldarbeiten, Hofarbeiten, Fuhren zwischen Feld und Hof, Waldarbeiten und Holztransporte aus dem Wald bis zu einer mit Lastwagen befahrbaren Strasse. Die Steuer wird dem Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Ausnahme von Alpkorporationen und Sömmerungsbetrieben rückerstattet. Als Bewirtschafter gilt die Person, die einen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaftet. Lohnunternehmen und Bewirtschafter, die mit ihren Maschinen und Fahrzeugen für Dritte Arbeiten verrichten, können für diese Arbeiten keine Steuerrückerstattung geltend machen.

 

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