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Verkäsungszulage wird nicht gesenkt

 

Die Verkäsungszulage wird nun doch nicht von 15 auf 14 Rp./kg Milch gesenkt. Das Parlament hat in der Wintersession 2021 das Budget um 8 Millionen erhöht.

 

Am 3. November hatte der Bundesrat beschlossen, die Verkäsungszulagen von 15 auf 14 Rp./kg Milch zu senken. «Aufgrund der erwarteten Entwicklung des Anteils der verkästen Milch im kommenden Jahr und der begrenzten finanziellen Mittel müssen die Milchzulagen angepasst werden», teilte Regierung damals mit. Diese Kürzung sei notwendig, weil das vom Parlament im Rahmen des Zahlungsrahmens 2022 bis 2025 vorgesehene Budget nicht ausreichen werde

 

Nun hat die Landesregierung an seiner Sitzung von Freitag die Milchpreisstützungsverordnung erneut angepasst. Dies deshalb, weil das Parlaments beschlossen hat, das Budget für Milchzulagen um 8 Millionen Franken auf insgesamt fast 390 Millionen Franken zu erhöhen. 

 

Deshalb werden ab dem 1. Januar 2022 die Verkäsungszulagen weiterhin 15 Rp. pro Kilo Milch betragen und nicht 14 Rp., wie am 3. November angekündigt. Erfreut zeigen sich die Schweizer Milchproduzenten. Der Bundesrat habe am Freitag ein wichtiges Bekenntnis zum Wirtschaftsfaktor Schweizer Käse abgegeben, teilen sie über Twitter mit.

 

Die Verkehrsmilchzulage wird ab 2022 von 4,5 auf 5,0 Rappen pro Kilogramm Milch erhöht. «Mit dieser Aufstockung soll das Budget dem Willen des Parlaments entsprechend so weit wie möglich für die Molkereimilch verwendet werden», so der Bundesrat im November 2021.

 

Kommentare (1)

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  • Andi V. | 17.12.2021
    Das ist ja eine gute Nachricht. Jetzt wäre es nur noch wichtig, dass auch die Weiterleitung an den Milchproduzenten kontrolliert und ausgeführt wird. Sonst wären die 8 Mio. umsonst vom Parlament der Milchindustrie in den Rachen geworfen worden.

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