Die Folgen von Littering treffen vor allem die Landwirtschaft hart. Abfälle auf Wiesen und Äckern müssen von den Bäuerinnen und Bauern aufwendig eingesammelt werden – ein erheblicher Zeit- und Kostenaufwand. Hinzu kommen Schäden durch Fremdkörper.
Jonas Ingold
Wer in der Schweiz künftig achtlos Abfall wegwirft, muss mit einer saftigen Busse rechnen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Änderung der Ordnungsbussenverordnung eröffnet, die ein landesweites Bussenregime gegen Littering vorsieht. Vorgesehen sind Strafen von bis zu 300 Franken.
Damit setzt die Landesregierung einen Parlamentsentscheid um – gegen ihren ursprünglichen Willen. Ziel ist es, das Littering-Problem, das insbesondere in der Landwirtschaft gravierende Folgen hat, wirksam zu bekämpfen und die rechtlichen Unterschiede zwischen den Kantonen zu vereinheitlichen.
Uneinheitliche Regelung soll vereinheitlicht werden
Derzeit existiert in der Schweiz ein regelrechter Flickenteppich: 18 Kantone kennen bereits eine eigene Littering-Busse, in 6 weiteren entscheiden die Gemeinden über deren Einführung. In zwei Kantonen gibt es bisher kaum oder keine Regelungen.
Mit der vorgeschlagenen Änderung soll dieser Wildwuchs durch eine einheitliche nationale Regelung ersetzt werden. Der Bundesrat erwartet dadurch eine deutliche Vereinfachung im Vollzug für Polizei und Behörden.
Bis zu 20’000 Franken Busse
Als Littering wird laut Bundesrat das Wegwerfen oder Liegenlassen von kleinen Abfallmengen bezeichnet. Mit kleinen Mengen gemeint ist weniger als 35 Liter Abfall – ein handelsüblicher Kehrichtsack. Damit die Kantone über genügend Handhabe für Ordnungsbussen an schlimmere Abfallsünder haben, schlägt der Bundesrat zwei Stufen vor.
- Eine Busse von 100 Franken soll ausgesprochen werden, wenn nur ein einzelner Kleinabfall wie beispielsweise ein Zigarettenstummel oder eine Sandwichverpackung weggeworfen oder liegengelassen wird.
- Eine Busse von 200 Franken soll erhoben werden, wenn zwei oder mehr Gegenstände gelittert werden. Diese Bussenhöhe gilt bis zu einem Volumen von 35 Litern. «Dies entspricht einer Menge, die üblicherweise in einen 35-Liter Abfallsack passt, ohne dass die Gegenstände mit grossem Kraftaufwand zusammengepresst werden», schreibt der Bundesrat. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn eine Einzelperson die Überreste eines Mittagessens (Essensverpackung, Serviette, Getränkeverpackung, etc.) liegenlässt, statt diese korrekt zu entsorgen, oder sonstige Siedlungsabfälle bis zu einer Gesamtmenge von 35 Litern nicht korrekt entsorgt.
- Sind es aber zwischen 35 und 110 Liter Abfälle – ein grosser Kehrichtsack – soll die Ordnungsbusse höchstens 300 Franken betragen. Eine Busse von 250 Franken wird dann ausgesprochen, wenn Abfälle mit einem Volumen von mehr als 35 Litern bis zu einem Volumen von maximal 60 Litern. Von 60 bis 110 Liter soll eine Busse von 300 Franken fällig werden.
Ob die Abfälle erst unterwegs angefallen sind oder beispielsweise von zu Hause mitgebracht und liegengelassen wurden, ist für die Erfüllung des Littering-Tatbestandes nicht relevant. Diese Art Sanktion erlaube es den Kantonen, den administrativen Aufwand klein zu halten, schreibt der Bundesrat. Wird die Menge von 110 Litern überschritten, ist ein ordentliches Strafverfahren zu eröffnen und die maximale Bussenhöhe kann bis zu 20’000 Franken betragen
Weniger Kosten – mehr Sauberkeit
Neben einem Rückgang der Umweltverschmutzung hofft der Bundesrat auch auf eine Entlastung für öffentliche Stellen, Transportunternehmen und Private. «Es sind erfahrungsgemäss Privatpersonen, die littern oder Siedlungsabfälle widerrechtlich entsorgen», heisst es im Bericht. Eine national einheitliche Regelung soll nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch Kosten senken.
Landwirtschaft besonders betroffen
Die Folgen von Littering treffen vor allem die Landwirtschaft hart. Abfälle auf Wiesen und Äckern müssen von den Bäuerinnen und Bauern aufwendig eingesammelt werden – ein erheblicher Zeit- und Kostenaufwand. Hinzu kommen Schäden durch Fremdkörper: Kleine Plastikteile oder Metallstücke können Maschinen beschädigen oder beim Mähen ins Futter gelangen.
Besonders gefährlich wird es, wenn Kühe solche kontaminierten Futtermittel aufnehmen. Scharfkantige Plastikteile oder Metallsplitter können zu lebensbedrohlichen inneren Verletzungen führen. Die Folge: hohe Tierarztkosten, Operationen oder sogar Todesfälle, die oft von den Landwirten selbst getragen werden müssen.
Stellungnahmen bis Mitte Oktober möglich
Die Vernehmlassung zur neuen Ordnungsbussenregelung läuft bis zum 16. Oktober. Interessierte Kreise, darunter Kantone, Gemeinden und Verbände, können bis dahin Stellung nehmen. Ob und wann die neue Regelung in Kraft tritt, hängt von der Auswertung der Vernehmlassung und dem weiteren politischen Prozess ab.
Fazit: Mit der Einführung einheitlicher Bussen gegen Littering will der Bund ein klares Zeichen setzen – für mehr Sauberkeit, weniger Kosten und besseren Schutz für Mensch, Tier und Umwelt. Wie denkt Ihr darüber? Macht mit bei der Umfrage

Littering: Soll es Bussen geben?
- Ja, das ist sinnvoll und nötig.:48.24%
- Ja, aber die Busse sollte tiefer sein.:0.45%
- Nein, das ist übertrieben.:0.23%
- Ja, aber die Busse sollte höher sein.:49.72%
- Ich habe dazu keine Meinung.:1.36%
Teilnehmer insgesamt: 881