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«Vorzeitige Abalpung nur Notlösung»

 

Die Regierung des Kantons Graubünden hat Stellung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022 des Bundes genommen. Für den Bergkanton stehen insbesondere die Themen Grossraubtiere und Strukturverbesserungen im Fokus.

 

Am 24. Januar 2022 eröffnete das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Mai. Die meisten Bestimmungen sollen Anfang 2023 in Kraft treten, teilte das WBF damals mit. Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen von insgesamt 22 landwirtschaftlichen Verordnungen. 

 

Höhere Beiträge für geschützte Weidesysteme

 

Gebiete, in denen Schafe gesömmert werden, sollen nachhaltig landwirtschaftlich bewirtschaftet werden können, auch wenn sich dort vermehrt Grossraubtiere und vor allem Wölfe aufhalten. Eine Massnahme sind höhere Beiträge für Tiere in geschützten Weidesystemen, und dies rückwirkend ab Anfang des Jahres.

 

Weiter sieht der Verordnungsentwurf vor, dass Sömmerungsbeiträge und Biodiversitätsbeiträge auch vollständig ausbezahlt werden, wenn eine Herde wegen der Präsenz eines Wolfes von der Alp geholt wird. Die höheren Sömmerungsbeiträge erfordern zusätzliche Direktzahlungen von ungefähr 3 Millionen Franken, wie es im Bericht zur Vorlage heisst.

 

Die Struktur der Strukturverbesserungsverordnung ist vollständig überarbeitet worden. Die neue Fassung lehnt sich stark an die bereits geltenden Bestimmungen an. Sie enthält zudem einige materielle Änderungen wie etwa neue Umweltmassnahmen. Zum Beispiel wird vorgeschlagen, für die Pflanzung von robusten Reb-, Stein- und Kernobstsorten Finanzhilfen zu gewähren.

 

Abalpung keine Herdenschutzmassnahme

 

Allgemein bewertet es die Bündner Regierung als positiv, dass die Vorlage den Handlungsbedarf infolge der Präsenz von Grossraubtieren berücksichtigt. Sie hält aber fest, dass weitere Möglichkeiten zur Regulierung von Grossraubtierpopulationen als wichtiger Bestandteil des Herdenschutzes über die Jagdgesetzgebung umso mehr gefordert und eingeführt werden müssen. Ebenso weist die Regierung darauf hin, dass die Möglichkeit der vorzeitigen Abalpung keine Herdenschutzmassnahme ist.

 

«Die vorgeschlagenen Anpassungen zur Stärkung des Herdenschutzes werden zwar im Grundsatz unterstützt, allerdings darf die vorzeitige Abalpung nur eine übergangsmässige Notlösung sein, bis die Jagdgesetzgebung eine weitere Regulierung der Grossraubtierpopulationen zulässt», schreibt der Kanton am 28. April 2022 in einer Mitteilung.

 

Betreffend Strukturverbesserungen betont die Regierung, dass diese für Bergkantone von grösster Bedeutung sind. Angesichts der neuen Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung ist eine Erhöhung der Kredite für Strukturverbesserungsmassnahmen äusserst wichtig. Daher unterstützt der Kanton Graubünden jegliche dafür notwendige Massnahme.

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