Der Angriff auf die Nutztiere ist im Geoportal des Kantons einsehbar.
Es handelt sich bereits um den dritten Angriff auf Nutztiere in der Region innert weniger Wochen. Wie die «Berner Zeitung» schreibt , wurden Ende Juli auf dem Chasseral fünf Schafe gerissen und zwei so schwer verletzt worden, dass sie erlöst werden mussten. Eine DNA-Analyse bestätigte später, dass es ein Wolf gewesen war. Die Tiere waren nicht «wolfssicher» eingezäunt, teilte das Jagdinspektorat Anfang August mit. In den Jahren zuvor hat es in dieser Region keine Wolfsrisse gegeben.
Mitte August hat gemäss dem Berner Bauernverband bei Corgémont ein Wolf ein Kalb aus einer Milchviehherde gerissen. Das Jungtier kam in der Nacht auf der Weide zur Welt. Es sei bereits nachweislich umhergelaufen und habe getrunken, teilte der Verband mit.
Gemäss BEBV ist damit die Schadschwelle erreicht. Der Kanton Bern sah das nicht so. Er erteilte keine Abschussverfügung. Die Berner Verwaltung befolgte damit den Rat des Bundesamts für Umwelt (Bafu). Für die Bundesbehörde war das Kalb ungenügend geschützt. Das erzürnte den Berner Bauernverband. Der Entscheid sei «absolut unverständlich». Wolfsrisse müssten anerkannt und ernst genommen werden.
Das Holstein-Kalb in Corgémont BE wurde vom Wolf übel zugerichtet.
Screenshot telebielingue.ch
Der Bundesrat hat das Abschiessen von Wölfen in der Schweiz ab dem 1. Juli mit einer Teilrevision der Jagdverordnung erleichtert. Ein Wolf muss weniger Schäden angerichtet haben, damit er zum Abschuss freigegeben wird. Neu werden nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde sowie zum Beispiel Lamas oder Alpakas als grosser Schaden angerechnet. Die Schadengrenze bei grossen Nutztieren liegt neu bei einem Tier statt bisher zwei Tieren.
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