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Zollstreit Würzfleisch: Lösung gefunden

Vor einigen Jahren war das Thema Würzfleisch-Importe in der Politik ein breit diskutiertes Thema. Im Dezember 2015 hatte das Parlament die Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung beschlossen. Nach mehrjährigen Vergleichsverhandlungen mit den Handelspartnern wurde eine Lösung gefunden.

 

 

Vor einigen Jahren war das Thema Würzfleisch-Importe in der Politik ein breit diskutiertes Thema. Im Dezember 2015 hatte das Parlament die Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung beschlossen. Nach mehrjährigen Vergleichsverhandlungen mit den Handelspartnern wurde eine Lösung gefunden.

Das Problem mit dem gewürzten Fleisch beschäftigt die Politik schon länger. Bekannt wurde es im Jahr 2010. Eine Frage zu den Zolltarifen löste den berühmten Bündnerfleisch-Lachanfall des damaligen Bundesrats Hans-Rudolf Merz aus. 

SBV war wegen der Importe alarmiert

Doch der Bauernverband fand den Lachanfall weniger lustig. Er erachtete die Würzfleisch-Importe als ein Problem für die hiesigen Produzenten. «Die Importe von Würzfleisch sind derart stark angestiegen, dass sie die Schweizer Schlachtvieh- und Fleischmärkte negativ beeinflussen», betonte der Bauernverband Mitte Februar 2015.

Gemäss SBV nahmen die Importe von Schweine-Würzfleisch 2004 bis 2014 um das Sechsfache zu. Rinder-Würzfleisch wurde 2014 16-mal so viel importiert wie noch 2004. 

22 statt 6.38 Fr.

Gewürztes Fleisch konnte unbegrenzt zu einem reduzierten Zollansatz von 6.38 Fr./100kg importiert werden. Ungewürztes Fleisch, das ausserhalb der Kontingente eingeführt wird, fällt unter die Tarifnummer 2 und wird mit dem viel höheren Zoll von 22 Fr./100kg oder mehr belastet.

Dass das Parlament im Dezember 2015 die parlamentarische Initiative 10.426 zur «Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch» guthiess, war Balsam für den Verband. Diese Initiative forderte, dass für rohes, gewürztes Fleisch, wie marinierte Rindsteak, die wesentlich höheren Zollansätze für Frischfleisch statt die tieferen Zollansätze für Fleischzubereitungen angewendet werden. Diese Änderung wurde vom Bundesrat am 1. Juli 2016 umgesetzt.

Herkunftsländer intervenierten

Der Bundesrat und einige Parlamentarier befürchteten durch die Umsetzung Gegenmassnahmen, weil dadurch WTO-Bestimmungen verletzt wurden. Und dies trat dann auch ein, wie der Bundesrat am Mittwoch verlauten liess.

Die höheren Zollansätze für Würzfleisch wurde von den Herkunftsländern der Würzfleischimporte bei der WTO beanstandet. «Die Schweiz musste deshalb im Rahmen des sogenannten Dekonsolidierungsverfahrens Kompensationen mit den betroffenen Ländern aushandeln, um zu vermeiden, dass diese als Gegenmassnahme Zölle auf Schweizer Exporte erheben», heisst es in der Mitteilung der Landesregierung.

Zollkontingent für rotes Fleisch erhöht

Mit der vom Bundesrat im August verabschiedeten Verordnung erhöht die Schweiz im Zolltarifgesetz die Zollansätze für rohes, gewürztes Fleisch auf das Niveau der Zollansätze für Frischfleisch.

Als Kompensation erhöht die Schweiz ihre Verpflichtung für das Zollkontingent für rotes Fleisch um 1200 Tonnen. Davon reserviert sie eine Mindestmenge von 600 Tonnen für den Import von gesalzenem, gewürztem Rindfleisch, das bereits zur Herstellung von Trockenfleisch zugeschnitten ist und zu keinem anderen Zweck verwendet werden kann. 

Bundesrat erwartet keine Mehrimporte

Damit sollen die Auswirkungen auf den Schweizer Frischfleischmarkt minimiert werden. «Die Kompensation wird nicht zu Mehrimporten führen», verspricht der Bundesrat.

Dank dem Bundesratsbeschluss kann das neue Teilzollkontingent für gewürztes Rindfleisch bereits ab 2021 in monatlichen Tranchen versteigert werden. Der Beschluss muss noch vom Parlament gutgeheissen werden.

SBV zufrieden

Mit der ausgehandelten Lösung ist auch der Schweizer Bauernverband (SBV) zufrieden. «Wir sind froh, dass das schädliche Zollschlupfloch für Würzfleisch geschlossen wird. Mit der ausgehandelten Lösung können wir leben. Sie wird keinen Druck auf die Märkte ausüben», sagt SBV-Sprecherin Sandra Helfenstein am Mittwoch gegenüber schweizerbauer.ch.

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