Mit dem Bericht «Einkommen der Bauernfamilien» hat der Bundesrat das Postulat 21.4585 von Christine Bulliard-Marbach (Die Mitte, FR) erfüllt. Der Bericht zeigt unter anderem, dass das landwirtschaftliche Einkommen im Jahr 2022 erstmals seit sieben Jahren gesunken ist, dass die Löhne in der Landwirtschaft tiefer sind als in der übrigen Wirtschaft und dass eine gute Ausbildung das Einkommen erhöhe.
Zu diesem Bericht hat der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) in einer Mitteilung Stellung bezogen. Für den Verband sind die Schlussfolgerungen und Verbesserungsmöglichkeiten, die der Bericht biete, nicht so effizient und gehen nicht so weit, wie man es sich angesichts der aktuellen Situation und der sehr klaren Forderungen der bäuerlichen Bevölkerung hätte erhoffen können, schreibt der SBLV. Vom Bundesrat hätte der SBLV eine mutigere Stellungnahme erwartet.
«Situation wird verzerrt»
Seit Jahren weise der SBLV beim Bundesamt für Landwirtschaft und bei der jährlichen Veröffentlichung der landwirtschaftlichen Einkommen auf folgende Punkte hin:
- das tiefe Einkommen
- der Einbezug des Einkommens der Partnerin, bzw. des Partners
- der zu hohe Durchschnitt als Vergleichsbasis
- der fehlende Wille des Bundesrates, Massnahmen
- die Art und Weise, wie diese Zahlen kommuniziert werden.
Diese Kritik gelte nun auch für die mit dem Bericht veröffentlichte Medienmitteilung. Sie verzerre das wahre Bild der Situation, so der SBLV. Einerseits wird lediglich das Einkommen pro Betrieb genannt, ohne zu erläutern, wie viele Familienarbeitskräfte damit entlöhnt werden sollen.
Andererseits wird der Rückgang des landwirtschaftlichen Einkommens auf 1,3% beziffert. Angesichts der aktuellen Situation wäre es aber transparenter gewesen, den Rückgang des Einkommens je Familienarbeitskraft mit 6,3% zu beziffern, so der SBLV.
Der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft ist stärker gesunken als das landwirtschaftliche Einkommen.
BLW
Bericht liefert klare Angaben
Der Bericht liefere aber klare und detaillierte Angaben zu denen im Postulat geforderten Elementen. Er bestätige die Notwendigkeit, das Monitoring beizubehalten sowie den Vorschlag, den Referenzwert für den Vergleich mit anderen beruflichen Sektoren zu ändern, was vom SBLV begrüsst wird.
Hingegen ist der SBLV nicht damit einverstanden, dass das Einkommen der Partnerin oder des Partners in die Beurteilung des wirtschaftlichen Standes der Schweizer Landwirtschaftsbetriebe einbezogen werde. Auch sei es gemäss SBLV nicht angemessen, dieses «kumulierte» Einkommen dazu zu verwenden, um festzustellen, ob der Lebensstandard der Bauernfamilien angemessen ist oder nicht.
Unzureichende Schlussfolgerung
Schliesslich sei der Bericht hinsichtlich der Verbesserungsmöglichkeiten und seiner Schlussfolgerungen unzureichend, führt der SBLV weiter aus. Der direkteste und wirksamste Weg zu einem besseren Einkommen sei zweifellos jener über eine bessere Bezahlung auf den Märkten. Der SBLV hätte vom Bundesrat erwartet, dass er die Gelegenheit genutzt hätte, um diesbezüglich auch Empfehlungen auszusprechen. Dies, auch hinsichtlich der aktuellen Bauernproteste.
Der SBLV bezieht sich dabei einmal auf die Mitte Februar bei den Detailhändlern eingereichte Petition. Dann erinnert der Verband den Bundesrat an die Verpflichtung, die ihm durch Artikel 5, Absatz 2 LwG auferlegt werde.
-> Der «Schweizer Bauer» hat über den Bundesrats-Bericht «Einkommen der Bauernfamilien» berichtet
Bundesgesetz über die Landwirtschaft (»Landwirtschaftsgesetz», LWG), Artikel 5, Absatz 2:
Sinken die Einkommen wesentlich unter das vergleichbare Niveau [ im Vergleich zu den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung], so ergreift der Bundesrat befristete Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation.