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«Die Gesetzgebung für Hofläden hinkt hinterher»

Das Ladenschlussgesetz im Kanton Luzern hinkt den gesellschaftlichen Bedürfnissen hinterher. Dieser Meinung sind die FDP und die GLP. Die Bevölkerung wolle unabhängig von Arbeitszeiten, Kinderbetreuung und Tages- oder Nachtzeit einkaufen. In einer überparteilichen Medienmitteilung fordern sie den Regierungsrat auf, diesem Umstand Rechnung zu tragen.

clu/pd |

Am Sonntagmorgen frische Milch vom Bauernhof holen oder am Nachmittag gekühlte Getränke aus dem Selbstbedienungsladen für den spontanen Apéro bei Freunden kaufen – Hof- und andere Selbstbedienungsläden sind in ganzen Kanton Luzern im Trend.

«Die Luzerner Bevölkerung will einkaufen, wann sie will – unabhängig ihrer Arbeitszeiten, der Kinderbetreuung, dem Fussballtraining und der Tages- und Nachtzeit», sagt FDP-Kantonsrat Patrick Hauser in einer überparteilichen Medienmitteilung.

Ab Samstag um 17 Uhr geschlossen

Der Kantonsrat hat am Montag beschlossen, dass für Hofläden im Kanton Luzern weniger strenge Ladenöffnungszeiten gelten sollen als für normale Läden. Die Öffnungszeiten sollen aber nicht vollständig freigegeben werden.

Der Kantonsrat erklärte eine Motion von Ursula Berset (GLP) mit 77 zu 28 Stimmen teilweise erheblich. Ein weniger weit gehendes Postulat von Rolf Bossart (SVP) überwies er mit 84 zu 23 Stimmen. Heute müssen unbediente Verkaufslokale wie die bedienten Läden von Montag bis Freitag um 19 Uhr und am Samstag um 17 Uhr schliessen. Dies ist seit dem Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom März dieses Jahres der Fall, wonach die Ladenschlusszeiten auch für Geschäfte ohne Personal gelten.

Ausnahme für Hofläden verlangt

Nach Ansicht von den der FDP Luzern, den Grünliberalen Luzern, den Jungfreisinnigen Kanton Luzern und den Jungen Grünliberalen Luzern, hinke die Gesetzgebung von Hof- und Selbstbedienungsläden hinterher.

In einem offenen Brief an die Luzerner Regierung forderten die Jungfreisinnigen des Kantons Luzern, damals noch unter der Führung von Thomas von Allmen, eine Anpassung des Ladenschlussgesetzes: Läden ohne Personal sollen nicht unter das restriktive Ladenschlussgesetz fallen.

Wie in der Medienmitteilung erwähnt, hat GLP-Kantonsrätin Ursula Berset nachgezogen und mit der oben erwähnten Motion die Ausnahme der Selbstbedienungs- und Hofläden vom Ladenöffnungsgesetz verlangt.

Ein Gesetz ohne Grundlage ist sinnlos

Bisher habe die Politik die Diskussion um die Ladenöffnungszeiten immer unter dem Aspekt des Arbeitnehmerschutzes geführt, heisst es von Seiten der beiden liberalen Luzerner Parteien. GLP-Kantonsrat Mario Cozzio meint dazu: «Funktioniert ein Laden allerdings ohne Verkaufspersonal, verliert das Gesetz seine Grundlage und seinen eigentlichen Sinn.»

 Das Argument, ein Selbstbedienungscontainer brauche gleichwohl Personal für die Reinigung, die Sicherheit, das Auffüllen der neuen Produkte oder für den technischen Support, weshalb er als Verkaufsladen zu qualifizieren sei, ist nicht stichhaltig. «Diese Arbeiten müssen selbstverständlich nach geltendem Arbeitsgesetz und unter der Woche abgewickelt werden», versichert André Miotti, Präsident der Jungen Grünliberalen Luzern, in der Mittelung. Ein Hof- oder Selbstbedienungsladen funktioniere also ohne Verkaufspersonal.

Luzern im nationalen Rückstand

In Basel, Bern oder Zürich könne man sich auch nach offiziellem Ladenschluss mit regionalen Produkten eindecken. Hofläden ohne Angestellte dürfen dort 24 Stunden und sieben Tage die Woche Produkte verkaufen, wie die GLP und FDP Luzern schreiben. Leider behalte der Kanton Luzern weiterhin eines der strengsten Ladenschlussgesetze der Schweiz.

Daher sei es für die FDP Luzern, die Grünliberalen Luzern, die Jungfreisinnigen Kanton Luzern und die Jungen Grünliberalen Luzern klar: Das Ladenschlussgesetz gehört dringend an die heutigen Gegebenheiten angepasst. «Wir fordern den Regierungsrat auf, die Bedürfnisse der Bevölkerung bei der Umsetzung der Motion Berset Ursula (M 174) ernst zu nehmen und das Ladenschlussgesetz pragmatisch und ohne unkontrollierbare Bürokratiemonster-Massnahmen zu flexibilisieren», schreibe die beiden Parteien in ihrer Mittelung abschliessend.

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