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EU-Kommission: Pflichtbrache soll weg

Die Europäische Kommission hat ein Paket mit Vorschlägen vorgelegt, wie sich der Verwaltungsaufwand für bäuerliche Betriebe in der EU verringern lässt. Zudem soll mehr Flexibilität bei der Einhaltung bestimmter Umweltauflagen möglich sein. Davon würden auch die Verwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten profitieren.

Ein Papier mit den Vorschlägen der Europäische Kommission wurde dem Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt. Die Vorschläge zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand für bäuerliche Betriebe in der EU zu verringern.

Wie die deutsche Vertretung der Europäische Kommission in einer Pressemitteilung schreibt, werden die Vorschläge auf der nächsten Rats-Tagung der Landwirtschaftsministerinnen und –minister am 24. und 25. März erörtert.

Extremes Wetter und Folgen der geopolitischen Veränderung

Die Europäische Kommission anerkennt laut der Mitteilung, dass die Landwirte mit aussergewöhnlichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten konfrontiert sind. Die extremen Wetterereignisse (Dürren und Überschwemmungen) häuften sich, mit den entsprechenden Folgen für die Produktion und die Einnahmen der Betriebe. Und der gross angelegte russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat nach wie vor einen starken Einfluss auf die Märkte und die Margen der Landwirte.

Zudem habe das erste Jahr der Umsetzung der GAP-Strategiepläne deutlich gemacht, dass gezielte Anpassungen erforderlich seien. Dies einerseits, um eine wirksame Umsetzung der Pläne sicherzustellen und anderseits den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Erklärung GAP und GLÖZ

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 gibt es insgesamt neun Standards für den g uten l andwirtschaftlichen und ö kologischen Z ustand von Flächen (GLÖZ). Sie sind neben den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) Teil der Konditionalität («Grundanforderung»). Die Einhaltung dieser «Grundanforderung» ist Grundvoraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen und Ausgleichszulagen.

Die 2021 festgelegten Standards richten sich auf folgende Ziele:

GLÖZ 1 : Erhaltung eines bestimmten Anteils von Dauergrünland an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche 

GLÖZ 2 : Schutz von Feuchtgebieten und Torfgebieten

GLÖZ 3 : Erhaltung der organischen Substanz des Bodens und der Bodenstruktur durch ein Verbot der Verbrennung von Ackerstauben

GLÖZ 4 : Schutz des Wassers vor Verschmutzung durch Einrichtung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen 

GLÖZ 5 : Verhinderung der Bodenerosion durch einschlägige Verfahren

GLÖZ 6 : Schutz des Bodens durch Festlegung von Anforderungen an die Mindestbodenbedeckung

GLÖZ 7 : Erhaltung des Bodenpotenzials durch Fruchtfolge

GLÖZ 8 : Erhaltung nichtproduktiver Flächen und Landschaftselemente und Sicherstellung der Erhaltung von Landschaftselementen, z. B. durch ein Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln

GLÖZ 9 : Schutz von umweltsensiblem Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten 

Vorschlag mit Blick auf die Konditionalitäten (GLÖZ)

Wie aus der Mitteilung hervorgeht, sei der Legislativvorschlag eine Antwort auf hunderte Forderungen, die von Vertretern der Landwirte und Mitgliedstaaten eingegangen sind. Und der Vorschlag ergänze die bereits laufenden kurzfristigen Massnahmen der Kommission zur Verringerung des Verwaltungsaufwands .

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU sieht vor, dass Landwirte 4% ihrer Nutzflächen brach liegen lassen. Dadurch sollen Flächen für wild lebende Arten geschaffen werden.  Mitte Februar hatte die Kommission Ausnahmen beim erforderlichen Anteil von Brachland auf Ackerflächen durchgesetzt. Die 4% bleiben weiterhin ausgesetzt.  Die Kommission hatte die Regelung infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ausgesetzt, ursprünglich um die Lebensmittelversorgung in der EU abzusichern. 

Die vierprozentige Pflichtbrache auf Ackerflächen will die EU-Kommission nun aber komplett abschaffen. Bestehende Landschaftselemente wie Hecken und Landschaftselemente müssen erhalten bleiben. Die Kommission schlägt auf Antrag der Mitgliedstaaten und der Landwirte vor, diese «Grundanforderungen»(Konditionalitäten) zu ändern:

  • GLÖZ 8 zu nichtproduktiven Merkmalen:
  • GLÖZ 7 zur Fruchtfolge:
  • GLÖZ 6 zur Bodenbedeckung in empfindlichen Zeiträumen:

Weniger Kontrollen

Dazu kommen noch eine Reihe weiterer Vorschläge, gezielte Ausnahmen bei Fruchtfolge und Dauergrünland etwa. Anstelle der wegfallenden Kontrollbesuche sollen digitale Überwachungssysteme ausgebaut werden, um den bürokratischen Aufwand zu senken. «Durch dieses System, das auf einer automatisierten Analyse von Copernicus-Satellitenbildern beruht, sind weniger Vor-Ort-Kontrollen erforderlich, werden Landwirtinnen und Landwirte unterstützt, um weniger Fehler zu machen und somit weniger sanktioniert zu werden, und wird die Berichterstattung erleichtert», schreibt die Kommission.

Im Fall von Klimakatastrophen wie Dürren oder Überflutungen sollen keine Strafen an die Betriebe verhängt werden, wenn sie nicht alle Anforderungen der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) erfüllen können. Betriebe unter 10 ha sollen künftig von Kontrollen und Sanktionen der Grundanforderungen befreit werden. Das betrifft gemäss dem «Bayerischen Landwirtschaftsblatt» rund zwei Drittel der Landwirt in der EU. 

Mehr Wiesenflächen in Ackerland umwandeln

Die Kommission hat bereits im Februar vorgeschlagen , die Vorschriften für den ersten Standard (GLÖZ 1) zu ändern, der vorschreibt, dass Dauergrünlandflächen in der EU ab dem Bezugsjahr 2018 unverändert bleiben müssen. Im Rahmen dieser Anforderung könnten ehemalige Viehzüchter mit viel Grünland, die aufgrund von Marktstörungen im Fleisch- und Milchsektor auf Ackerkulturen umstellen mussten, gezwungen sein, ihr Ackerland in Dauergrünland umzuwandeln. «Diese Verpflichtung kann zu Einkommensverlusten für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte führen», schrieb Brüssel im Februar. 

Die Betriebe sollen nach Vorstellung der EU-Kommission nun mehr Wiesenflächen in Ackerland umwandeln dürfen. Die Ausnahme soll vor allem Betrieben in der Tierhaltung zugutekommen, die wegen schlecht laufender Geschäfte ihre Bestände reduzieren mussten, schreibt die Kommission. Brüssel prüft zudem weitere Ausnahmen bei den Vorgaben für den Anbau von Pflanzen, die keinen Ertrag bringen, sondern lediglich zwischen den Anbauphasen den Boden bedecken.

Das Hauptziel bestehe aber darin, eine zügige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat zu erzielen, schreibt die Europäische Kommission.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission wird bereits am 26. März 2024 im EU-Agrarrat debattiert. Das Europäische Parlament soll die Vorschläge noch im April verabschieden.

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