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EU-Spitzen drängen auf Lockerungen für Landwirte

Die Staats- und Regierungschefs der EU drängen auf eine zügige Umsetzung von lockereren Umweltschutzvorgaben und weniger Bürokratie für Landwirte. 

blu/sda |

In einer am Donnerstag in Brüssel beschlossenen Gipfelerklärung riefen die EU-Spitzen zu einer raschen Änderung der Agrarpolitik auf und baten ihre Minister und die EU-Kommission, Massnahmen für weniger Verwaltungsaufwand unter Dach und Fach zu bringen.

Einfacher zu Geld kommen

Bereits beim jüngsten Gipfeltreffen im März waren Entlastungen für Landwirtinnen und Landwirte ein zentrales Thema. Die Vorhaben sind Teil des Bemühens, auf die Bedenken von Bauern einzugehen und die Agrarpolitik der EU neuzugestalten. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, die Regeln für Brachflächen zu lockern. Dabei geht es etwa um Umweltstandards, an die sich Landwirte grundsätzlich halten müssen, um von den milliardenschweren EU-Agrarsubventionen zu profitieren. Bauern sollen zukünftig selbst entscheiden können, ob sie weiter einen Teil ihres Ackerlandes unproduktiv nutzen wollen.

Zudem drängen die Staats- und Regierungschefs darauf, dass es für Betriebe einfacher bleiben soll, staatliche Gelder zu bekommen. Auch dies hatte die EU-Kommission jüngst vorgeschlagen.

Erklärung GAP und GLÖZ

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 gibt es insgesamt neun Standards für den  g  uten  l  andwirtschaftlichen und  ö  kologischen  Z  ustand von Flächen (GLÖZ). Sie sind neben den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) Teil der Konditionalität («Grundanforderung»). Die Einhaltung dieser «Grundanforderung» ist Grundvoraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen und Ausgleichszulagen.

Brachpflicht soll weg

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU sieht vor, dass Landwirte 4% ihrer Nutzflächen brach liegen lassen. Dadurch sollen Flächen für wild lebende Arten geschaffen werden.   Mitte Februar hatte die Kommission Ausnahmen beim erforderlichen Anteil von Brachland auf Ackerflächen durchgesetzt. Die 4% bleiben weiterhin ausgesetzt.   Die Kommission hatte die Regelung infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ausgesetzt, ursprünglich um die Lebensmittelversorgung in der EU abzusichern. 

Die vierprozentige Pflichtbrache auf Ackerflächen will die EU-Kommission nun aber komplett abschaffen. Bestehende Landschaftselemente wie Hecken und Landschaftselemente müssen erhalten bleiben. Die Kommission schlägt auf Antrag der Mitgliedstaaten und der Landwirte vor, diese «Grundanforderungen» (Konditionalitäten) zu ändern:

  • GLÖZ 8 zu nichtproduktiven Merkmalen
  • GLÖZ 7 zur Fruchtfolge
  • GLÖZ 6 zur Bodenbedeckung in empfindlichen Zeiträumen

Weniger Kontrollen

Dazu kommen noch eine Reihe weiterer Vorschläge, gezielte Ausnahmen bei Fruchtfolge und Dauergrünland etwa. Anstelle der wegfallenden Kontrollbesuche sollen digitale Überwachungssysteme ausgebaut werden, um den bürokratischen Aufwand zu senken. «Durch dieses System, das auf einer automatisierten Analyse von Copernicus-Satellitenbildern beruht, sind weniger Vor-Ort-Kontrollen erforderlich, werden Landwirtinnen und Landwirte unterstützt, um weniger Fehler zu machen und somit weniger sanktioniert zu werden, und wird die Berichterstattung erleichtert», schreibt die Kommission.

Im Fall von Klimakatastrophen wie Dürren oder Überflutungen sollen keine Strafen an die Betriebe verhängt werden, wenn sie nicht alle Anforderungen der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) erfüllen können. Betriebe unter 10 ha sollen künftig von Kontrollen und Sanktionen der Grundanforderungen befreit werden. Das betrifft gemäss dem  «Bayerischen Landwirtschaftsblatt»  rund zwei Drittel der Landwirt in der EU. 

Mehr Wiesenflächen in Ackerland umwandeln

Die Kommission hat bereits im Februar vorgeschlagen  , die Vorschriften für den ersten Standard (GLÖZ 1) zu ändern, der vorschreibt, dass Dauergrünlandflächen in der EU ab dem Bezugsjahr 2018 unverändert bleiben müssen. Im Rahmen dieser Anforderung könnten ehemalige Viehzüchter mit viel Grünland, die aufgrund von Marktstörungen im Fleisch- und Milchsektor auf Ackerkulturen umstellen mussten, gezwungen sein, ihr Ackerland in Dauergrünland umzuwandeln. «Diese Verpflichtung kann zu Einkommensverlusten für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte führen», schrieb Brüssel im Februar.

Die Betriebe sollen nach Vorstellung der EU-Kommission nun mehr Wiesenflächen in Ackerland umwandeln dürfen. Die Ausnahme soll vor allem Betrieben in der Tierhaltung zugutekommen, die wegen schlecht laufender Geschäfte ihre Bestände reduzieren mussten, schreibt die Kommission. Brüssel prüft zudem weitere Ausnahmen bei den Vorgaben für den Anbau von Pflanzen, die keinen Ertrag bringen, sondern lediglich zwischen den Anbauphasen den Boden bedecken.

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