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Keine Untersuchung gegen Landwirt nach Stallbrand

blu |

 

Anfang Februar kamen bei einem Stallbrand im Kanton Thurgau 150 Schweine ums Leben. Die Tierrechtsorganisation Peta reichte Strafanzeige wegen Tierquälerei ein. Der Tatbestand konnte nicht erwiesen werden. Die Strafuntersuchung wurde eingestellt.

 

Am 1. Februar 2021 am späten Abend geriet ein Schweinestall in Rothenhausen TG in Brand. Im Stall befanden sich bei Brandausbruch mehrere hundert Schweine, die grösstenteils durch den Besitzer und Nachbarn aus der Gefahrenzone getrieben werden konnten. Für 150 Tiere kam aber jede Hilfe zu spät, sie staben in den Flammen.

 

Wie das «St. Galler Tagblatt» wenige Tage später berichtete, sind davon ertrunken. Dies deshalb, weil der Kunststoffboden unter ihnen wegschmolz und die Schweine in die Gülle fielen.

 

Peta: «Brandschutz völlig unzureichend»

 

Die Tierrechtsorganisation Peta ging gegen den Schweinehalter vor und reichte Strafanzeige wegen Tierquälerei ein. «Laut Tierschutzgesetz muss, wer mit Tieren umgeht, sie vor Gefahren schützen. Wer dem ungenügend nachkommt, macht sich strafbar», sagte Ilana Bollag, Campaignerin der Tierrechtsorganisation, gegenüber dem «St. Galler Tagblatt».

 

Bollag wirft dem Landwirt vor, der Schutz der Tiere sei nicht gewährleistet gewesen. Es bestehe deshalb dringender Handlungsbedarf seitens der Landwirte und der Politik. «Die gesetzlichen Vorgaben zum Brandschutz bei Gebäuden für Tiere sind völlig unzureichend – nicht so wie bei Gebäuden für Menschen», sagte Bollag weiter.

 

 

Landwirt konnte Vorwürfe nicht nachvollziehen

 

Suisseporcs, der Verband der Schweizerischen Schweinezucht- und Schweineproduzenten, konnte die Anzeige nicht nachvollziehen und hielt diese für unangebracht. «So ein Brandfall in Haus und Hof wünscht sich niemand. Der Landwirt leidet unter dem Vorfall. Ermittlungen gibt es ohnehin. Da braucht es nicht auch noch Strafanzeigen», sagte Adrian Schütz, stellvertretender Geschäftsführer von Suisseporcs, gegenüber dem «St. Galler Tagblatt».

 

Auch der betroffene Bauer konnte die Vorwürfe von Peta nicht nachvollziehen. «Die Vorgaben machen ja ohnehin das Baureglement und das Tierschutzgesetz. Wir müssen ständig investieren, um die neusten Vorgaben umzusetzen», sagte er zum «Tagblatt». Die Brandschutzvorschriften habe er immer gut umgesetzt. Er nimmt die Strafanzeige gelassen. «Ich lasse mich von solchen Organisationen nicht einschüchtern», fuhr er fort.

 

Keine Hinweise auf Vorsatz

 

Die Ermittlungen zum Brand sind nun abgeschlossen. Gemäss der Staatanwaltschaft konnte der Brandermittlungsdienstes der Kantonspolizei Thurgau keine bestimmte Brandursache eruieren. Im Vordergrund steht jedoch eine technische Ursache im Zusammenhang mit einem Warmlufterzeuger, der sich im Stall befunden hat.

Die Staatsanwaltschaft hat aufgrund dieses Resultats keine Strafuntersuchung wegen Brandstiftung oder fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst eingeleitet. «Es gibt keinerlei Hinweise auf eine vorsätzliche Brandverursachung», sagte Marco Breu, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Thurgau, diese Woche gegenüber dem «St. Galler Tagblatt».

 

Auch die Strafuntersuchung wegen Tierquälerei wurde eingestellt. «Es konnte ausgeschlossen werden, dass es sich um vorsätzliche Tierquälerei handeln könnte», sagte Breu. Auch der Straftatbestand der fahrlässigen Tierquälerei, in Bezug auf Brandschutzvorkehrungen für Ställe, wurde als eindeutig nicht erfüllt taxiert. 

 

Peta will mehr Kontrollen

 

Peta zeigt sich nicht glücklich über den Entscheid der Staatsanwaltschaft. Die Organisation will den Diskurs über die Brandschutzsicherheit in Tierställen vorantreiben. «Brände in Tierställen haben oft technische Ursachen, es braucht hier mehr Kontrollen», sagt Ilana Bollag zur Zeitung.

 

In Deutschland zeigt Peta seit Jahren regelmässig Bauern bei Bränden an. Auch in der Schweiz hat das System, wie Bollag gegenüber dem «Tagblatt» bestätigt. Damit wolle man Landwirte und Politik dazu bringen, Brandschutzmassnahmen für Ställe zu verbessern.

 

Auch Berner Bauernfamilie angezeigt

 

Peta hat ebenfalls gegen eine Bauernfamilie im Berner Jura eine Strafanzeige eingereicht. Diese hatte bei einem Brand in der Nacht vom 21. auf den 22. Januar ihr Hab und Gut verloren. Auch 50 Kälber kamen in den Flammen um. 70 Rinder konnten rechtzeitig ins Freie getrieben werden. 

 

Die Tierrechtsorganisation hat bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit dem Tod der Kälber eingereicht. Der Verein ist der Meinung, dass die Brandschutzstandards in den landwirtschaftlichen Gebäuden nicht streng genug sind.

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