Die Arbeitsgemeinschaft Berufsverbände Landwirtschaftlicher Angestellter (ABLA) fordert eine Lohnerhöhung für alle Stufen. Die Organisation begründet ihre Forderungen mit der Teuerung sowie dem Arbeitsmarkt. In den vergangenen beiden Jahren stieg der Lohn nur minim.
Bei der ABLA handelt es sich um die Dachorganisation der kantonalen Berufsverbände der landwirtschaftlichen Angestellten.
Ihre Mitglieder sind gemäss eigenen Angaben Frauen und Männer, die im Gemüsebau, Weinbau, Obstbau und in Forstbetrieben tätig sind. Weitere Mitglieder sind Alphirten, Betriebshelfer und Angestellte in landwirtschaftsverwandten Berufen wie beispielsweise Landi-Mitarbeiter.
Mindestlohn von 3453 Franken
Am 24. Oktober hat der Zentralvorstand der Abla getagt. Diskutiert wurde auch über die Lohnverhandlungen, die am 31. Oktober anstehen. Die Abla fordert eine Lohnerhöhung ab dem 1. Januar 2023 für alle Stufen von mindestens 4%. Dies entspricht einem Mindestlohn von 3453 Franken.
Begründet wird dies einerseits mit der Inflation. «Angesichts der Teuerung, die derzeit bei rund 3,3% liegt, sowie den steigenden Krankenkassenprämien, erachtet die ABLA eine Lohnerhöhung von 4 Prozent mehr als gerechtfertigt», heisst es in der Mitteilung.
Andererseits verweist die Arbeitsgemeinschaft auf den ausgetrockneten Arbeitsmarkt. Die Arbeit sei nur noch dank ausländischen Arbeitskräften zu bewältigen. «Die Situation spitzt sich von Jahr zu Jahr mehr zu. Um dieser Situation Einhalt zu gebieten, sind 4 Prozent mehr Lohn zwingend erforderlich», so die Abla.
Keine Erhöhung für 2021
Bei den Lohnverhandlungen im Herbst 2020 sei die ABLA auf die Lohnverhandlungen 2021 vertröstet worden. «Die Beteiligten werden aufgefordert, ihr Versprechen einzuhalten», heisst es in der Mitteilung. Die Nichterhöhung wurde mit der unsicheren wirtschaftlichen Lage, hervorgerufen durch die Corona-Pandemie, begründet. 2020 forderte die ABLA eine Lohnerhöhung von 100 Franken in den Klassen 1 bis 4 und 200 Franken in den Klassen 5 bis 8.
20 Franken mehr im 2022
2021 verlangte die ABLA verlangt eine Lohnerhöhung von 200 Franken für sämtliche Lohnklassen. «Wollen wir die gleiche Situation wie in England, wo die Ernte auf den Feldern verrottet, weil keine Arbeitskräfte vorhanden sind? Dies wird passieren. Es sind je länger je mehr nicht genügend Arbeitskräfte vorhanden», warnte die ABLA im Oktober 2021. 20 Franken mehr ab 2020 Die Arbeitsgemeinschaft konnte ihre Forderungen nicht durchsetzen. Ganz mit leeren Händen stand sich aber nicht da.
Schlussendlich einigten sich die Parteien auf eine Erhöhung des Mindestlohns per 1. Januar 2022 von 20 Franken auf 3320 Franken. Die Anpassung hatte auch eine Erhöhung für die Lohnstufen 5-8 zur Folge. «Im Endeffekt musste die ABLA eine Erhöhung des Mindestlohnes akzeptieren», teilte die ABLA im November 2021 enttäuscht mit. Die ABLA strebe nach wie vor einen Mindestlohn von 3’500 Fr. an, hiess es vor rund einem Jahr.