Seit Januar 2021 liegt der Richtpreis für industrielle Molkereimilch im A-Segment bei 73 Rappen je Kilo. Die Vereinigten Milchbauern Mitte-Ost (VMMO) fordern, dass der A-Milchpreis vollumfänglich ausbezahlt werden soll. «Kreative» Abzüge seien in der aktuellen Marktlage nicht gerechtfertigt.
Auf den 1. Januar 2021 wurde der Richtpreis für Milch im A-Segment um 2 Rappen auf 73 Rappen je Kilo erhöht. Die Branchenorganisation Milch (BOM) begründete die Erhöhung im November 2020 mit der gestiegenen Nachfrage von Molkereiprodukten und Käse im Inland. Die Erhöhung sei nicht auf die internationale Marktlage zurückzuführen. Die 2 Rappen wurden damals für das erste Halbjahr 2021 bestätigt.
Seit 1. Januar 2021 bei 73 Rappen
An der Vorstandssitzung von Ende Mai entschied die BOM, den Richtpreis bis Ende 2021 bei unverändert 73 Rp./kg Milch im A-Segment zu belassen. Einen besseren Preis gibt es hingegen bei der B-Milch. Der Berechnungsmodus für den B-Richtpreis wurde angepasst. Diese Massnahme sorgt seit dem 1. Juli 2021 für einen um mehr als 2 Rappen höheren B-Richtpreis.
Doch zwischen dem Richtpreis und dem effektiv ausbezahlten Produzentenpreis gibt es eine Differenz. Für die Vereinigten Milchbauern Mitte-Ost (VMMO) ist dieser Unterschied zu gross und nicht gerechtfertigt. «Es kann und darf nicht sein, dass selbst in der aktuellen Situation, in der die Nachfrage nach Milch und Käse im Inland gross ist, der Richtpreis vor allem im A-Segment deutlich unterschritten wird», heisst es in der Mitteilung von Freitag.
Keine Gründe für Abzüge
Laut dem Milchmonitoring der Schweizer Milchproduzenten (SMP) werden die effektiv ausbezahlten Preise immer noch deutlich unterschritten. Dafür verantwortlich sind gemäss VMMO die zahlreichen, oft «kreativen» Marktabzüge. Die VMMO sind darüber verärgert. «Die Tatsache, dass die Berechnungsmethoden für den Richtpreis als sehr fundiert anerkannt werden, erhöht das Erstaunen darüber, dass die Milchkäufer ihre eigenen Beschlüsse nicht umsetzen», heisst es weiter.
Richtpreise sind für die Käufer von Milch zwar nicht verbindlich. «Für die VMMO gibt es aufgrund der aktuellen Situation auf dem Milchmarkt keine plausiblen Gründe, den Richtpreis nicht vollumfänglich auszuzahlen», lautet die klare Botschaft der Genossenschaft in Richtung Händler und Verarbeiter.
Die Genossenschaft Vereinigte Milchbauern Mitte-Ost vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von rund 4'600 Mitglieder. Es sind allesamt aktive Milchproduzenten. Sie produzieren rund ein Viertel der schweizerischen Milchmenge von 3,4 Mrd. Kilo. Das Einzugsgebiet der VMMO erstreckt sich über 11 Kantone in der Ost- und Zentralschweiz. Die Genossenschaft finanziert sich aus Finanz- und Vermögenserträgen, Mitgliederbeiträge werden keine erhoben. Die Geschäftsstelle befindet sich in Gossau SG.
Richtpreise Molkereimilch
Der Richtpreise der BOM (Branchenorganisation Milch) bilden eine Entscheidungsgrundlage für Preisverhandlungen zwischen den Marktpartnern und gelten ausschliesslich für Molkereimilch. Sie entsprechen somit nicht den realisierten Milchpreisen, sondern verstehen sich als Preise franko Rampe des Verarbeiters. Richtpreise werden für alle drei Segmente (A, B, C) festgelegt.
Der Richtpreis für A-Milch wird mithilfe des Molkereimilchpreisindex (BLW) und der prospektiven Markteinschätzung des Vorstandes der BOM quartalsweise festgelegt. Der Richtpreis im B-Segment entspricht dem Rohstoffwert eines Kilogramms Milch bei der Verwertung zu Magermilchpulver für den Weltmarkt und Butter für den Inlandmarkt. Der Richtpreis im C-Segment entspricht dem Rohstoffwert eines Kilogramms Milch bei der Verwertung zu Magermilchpulver und Butter für den Weltmarkt. Der A-Richtpreis wird in der Regel quartalsweise, der B- und C-Preis monatlich festgelegt. BOM


Die efektif bezahlten Preise zeigen ein anderes Bild.
Die grossen POs klopfen sich selbst auf die Schulter.
Wahrlich ein grosses Trauerspiel.
Schön, dass sich mal eine Produzentenvertreterin zu wort meldet!!